Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Bürgeraktion Ellhofen: Rückholung ausgetretener Feuerwehrkameraden | 45 Beiträge |
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 733781 |
Datum | 09.08.2012 10:54 MSG-Nr: [ 733781 ] | 18847 x gelesen |
Feuerwehr
Hallo,
Geschrieben von Jürgen M.Üblicherweise wird er dabei mit den ehemaligen Feuerwehrangehörigen anfangen. Die haben ja schon die notwendige Ausbildung und sind sofort einsatzbereit
Das ist richtig und auch rechtlich geboten.
§ 19 Abs. 2 Nr. 3 der GemO-RLP bestimmt, dass Bürger die Übernahme eines Ehrenamtes aus wichtigem Grund ablehnen können.
Einer dieser wichtigen Gründe ist, dass der Bürger schon mind. 10 Jahre ein öffentliches Ehrenamt ausgeübt hat, also z.B. mind. 10 Jahre bei der FW waren.
Denn Feuerwehrdienst ist ein öffentliches Ehrenamt.
Ich gehe davon aus, dass es in BW eine vergleichbare Vorschrift im Kommunalrecht gibt.
Ganz so leicht wird es der Bgm mit der Verpflichtung der FWler also nicht haben, die müssen dann schon wollen.
MfG, Thomas
Dies ist ausschließlich meine private Meinung
Jede Kommune hat die Feuerwehr, die sie verdient (d.h. die sie sich zu leisten bereit ist)
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