Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Versicherungsschutz nach 'Mithören' | 44 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen | 722661 |
Datum | 24.04.2012 12:51 MSG-Nr: [ 722661 ] | 9652 x gelesen |
Funkmeldeempfänger
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Feuerwehrmann
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Geschrieben von Christian F.Und wenn die Gemeinde (bzw. der Kommandant) die Dienstanweisung erläßt, dass nur über FME zum jeweiligen Einsatz alarmiertes Personal ausrücken darf (mir ist ein solcher Fall bekannt), dann stellt sich die Frage, ob es einen dienstlichen Grund gibt, sich zum Feuerwehrhaus zu begeben. Und liegt dieser dienstliche Grund nicht vor, ist dann noch ein Versicherungsfall gegeben? Dann greift immer noch der schon zitierte §7 SGB VII(2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.
Geschrieben von Christian F.In diesem hier zuerst genannten Fall (Unfall mit Saschschaden) kommt noch die Tatsache dazu, dass es sich bei einem Vermögensschaden um eine direkte Ersatzpflicht der Gemeinde an den FM handelt. d.h. ihm ist der Nachteil zu ersetzen, der ihm durch den Dienst in der Wehr entstanden ist (d.h. hier Verlust Schadensfreiheitsrabatt bei der Haftpflicht und ggf. Übernahme der Reparaturkosten des eigenen Fahrzeugs falls keine Vollkasko). Da geht es - wenn die Kommune nicht versichert ist - um echtes eigenes Geld. Da verstehe ich es schon, dass eine Kommune sagt "ich zahle nur für die Schäden die den Leuten entstanden sind, die auch offiziell alarmiert wurden". Da wird es schwieriger, ich glaube nicht, dass hier SGB VII greift.
Christian Tietz
Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.
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| 24.04.2012 08:47 |
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