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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Da braucht jemand Nachhilfe in Rechtsgrundlagen | 46 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 718376 | ||
Datum | 18.03.2012 15:12 MSG-Nr: [ 718376 ] | 10337 x gelesen | ||
Hallo Christian, interessante Diskussion. Woher nimmst du denn die Rechtsauffassung, dass hier deine Grundrechte beschnitten werden? Geht es dir um das Persönlichkeitsrecht oder die Unverletzlichkeit der Wohnung? Persönlichkeitsrecht trifft hier m.E. nicht zu (vgl. KunstUrhG §23 (1) 1. und 2.) und die Unverletzlichkeit der Wohnung wird zum Zwecke der Auftragserfüllung der Feuerwehren regelmäßig (durch Gesetz) außer Kraft gesetzt. Gruß Sebastian | ||||
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