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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Da braucht jemand Nachhilfe in Rechtsgrundlagen | 46 Beiträge | ||
Autor | Rene8 S.8, Nettersheim / NRW | 718361 | ||
Datum | 18.03.2012 12:39 MSG-Nr: [ 718361 ] | 10965 x gelesen | ||
Geschrieben von Dennis Edner Aber dann auch nur von der öffentlichen Strasse aus (wenn mit darüber hinaus Dritte, zB Presse gemeint sind), da auch das Betreten des Grundstücks einen Eingriff in ein Grundrecht darstellt. Mit dritten sind alle nicht feuerwehrangehörigen gemeint. Bei Presse, Polizei muss ich sowohl privat sowie als Feuerwehrangehöriger davon ausgehen, dass die Ihre Rechte kennen und entsprechend beachten. Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche Meinung! | ||||
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