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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sozialauswahl und Freiwillige Feuerwehr - ein interessantes Urteil | 23 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 707628 | ||
Datum | 24.12.2011 17:48 MSG-Nr: [ 707628 ] | 6467 x gelesen | ||
Hallo Forum, Hallo Ralf, Geschrieben von Ralf R. Wem sagst du das? Ich bin jetzt 10 Jahre in der öffentlichen Verwaltung, und auch bei mir gibt es jetzt zwar keine Probleme mit der Freistellung, aber es wird auch nicht wirklich gerne gesehen.Könnt "Ihr" da mit ruhigem Gewissen von den privaten Betrieben Freistellung verlangen? Ich glaube nicht. Hier halte ich mich an Immanuel Kant (siehe 1. Universalisierungsformel) und das bedeutet für mich die Verwaltung muss Vorbild sein. Weihnachtliche Grüße Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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