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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Ohne B1 zum BIII möglich oder nicht? | 30 Beiträge | ||
Autor | Klau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o) | 700886 | ||
Datum | 02.11.2011 13:24 MSG-Nr: [ 700886 ] | 10398 x gelesen | ||
Hallo Forum. Also, entweder bin ich blind oder begreife da gerade etwas nicht... Diese Auslegung Geschrieben von Christian Rieke"Du machst die üblichen Lehrgänge (GAL,Funk,AGT,TF,ABC,TH,Masch bei ner FF), arbeitest "Mindestens 3 Jahre Einsatz- und Übungsdienst bei einer Berufsfeuerwehr oder einer dieser vergleichbaren Feuerwehr" (z.B. Werkfeuerwehr, wo man vielleicht hauptamtlich als Einzigster tätig ist, der Rest besteht aus Freiwilligen...) und machst anschließend in 4 Wochen an der Schule den "Laufbahnlehrgang für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst". Ab da stehen Dir alle Türen offen ;-)))" finde ich gerade nirgends in den Links aus Bruchsal. Dafür finde ich jedoch in den Bruchsaler Links dies: 2.1 Als Nichtbeamtinnen/Nichtbeamte analog der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst: Vielleicht mag mir einer das (z.B. Werkfeuerwehr, wo man vielleicht hauptamtlich als Einzigster tätig ist, der Rest besteht aus Freiwilligen...)etwas näher erklären? Liebe Grüße Klaus | ||||
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