Rubrik | Taktik |
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Thema | Überdruckbelüftung und Rauch- und WärmeAbzügen (RWA) | 26 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 H.8, Neuenhagen / Brandenburg | 696694 |
Datum | 21.09.2011 11:38 MSG-Nr: [ 696694 ] | 11031 x gelesen |
Mal ein kurzer Einschub zu den Begrifflichkeiten:
RWA: Rauch- und Wärmeabzugsanlage mit denen ein fest definiertes bauordnungsrechtliches Schutzziel sichergestellt wird (z.B. Rauchfreihaltung im Industriebau, Verkaufs- oder Versammlungsstätten). Diese können als NRA (natürliche Rauchabzugsanlagen) oder MRA (maschinelle Rauchabzugsanlagen) ausgeführt werden. Dabei wird aber immer das System beschrieben und nicht die einzelne Komponente. Bei NRA werden wiederum die einzelnen Geräte als NRWG (natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte) beschrieben. An diese Anlagen und die einzelnen Komponenten bestehen Anforderungen an die Funktionsweise, den Funktionserhalt und die Leistungsfähigkeit. Weiterhin sind diese Anlagen in der Regel so ausgelegt, dass sie automatisch funktionieren, d.h. bei NRA wird die erforderliche Zuluft automatisch sichergestellt. Ein Eingreifen der Feuerwehr durch unterstützende Maßnahmen ist hier nicht vorgesehen.
Das Gegenstück dazu sind unqualifizierte Rauchableitungsöffnung bzw. Öffnungen zur Rauchableitung (z.B. Fenster, Tore, Oberlichter usw.). Diese Öffnungen dienen der Feuerwehr zur Unterstützung des Löschangriffes bzw. zur Be- und Entlüftung nach der Brandbekämpfung. An die Bauteile werden in der Regel keine Anforderungen zur Funktionsweise oder zur Leistungsfähigkeit gestellt. Teilweise sind diese Anlagen wie NRA ausgeführt, weil entweder der planende Architekt in den Plan RWA geschrieben hat und der Ausführende dann daraus ein NRWG nach Norm macht oder der RWA-Vertreter hat den Planer so lange Angst gemacht, bis aus dem einfachen Oberlicht ebenfalls ein NRWG geworden ist. Für diese Anlagen wird im Allgemeinen keine Zuluft definiert, so dass hier unter Umständen ein Eingreifen der Feuerwehr erforderlich werden kann.
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