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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Lohnfortzahlung bei Unfällen im Einsartz | 9 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 681492 | ||
Datum | 18.05.2011 22:59 MSG-Nr: [ 681492 ] | 4482 x gelesen | ||
Hallo, die UK übernimmt keine Lohnkosten, sondern nur die Kosten der Genesung. Lohnkosten musst Du bei dem Träger deiner FW geltend machen. Für Selbstständige müsste es in der Hauptsatzung einen Pauschalbetrag geben. MfG, Thomas Dies ist ausschließlich meine private Meinung | ||||
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