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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | SMS-Alarmierung keine Alamierung? | 152 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 676515 | ||
Datum | 09.04.2011 18:24 MSG-Nr: [ 676515 ] | 119667 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Frank Scheffski Die SMS ist dort keine Alarmierung, weil es so festgelegt ist. Die TR-BOS wird hier als Maßstab für den "Stand der Technik" genommen. Ich versuch das mal genauer zu erklären: Solange alles gut läuft kräht (fast) kein Hahn danach. Wenn dann mal ne Bude abbrennt und es stellt sich heraus das Alarmierungsprobleme vermutlich den Schaden vergrößert haben muss sich dann ein Gericht ev. um Schadensersatzforderungen kümmern. Das Gericht wird dann hergehen und schauen welche Regeln und Vorschriften es für die Alarmierung der Feuerwehr gibt. Spielen wir das mal an drei Beispiele durch. Die Feuerwehr wird alarmiert. Es kommen zuwenig Einsatzkräfte Es stellt sich heraus das nur ein Teil der Einsatzkräfte den Alarm erhalten haben. Es wird geschaut ob die dafür eingesetzen Geräte der TR-BOS entsprechen und die Wartung ausreichend ist.. Falls das der Fall ist kann sich der Verantwortliche seine Hände in "Unschuld" waschen. Er hat sich am aktuellen Stand der Technik orientiert. Für Störungen im Funk kann die Gemeinde bzw. der Wehrführer nicht verantwortlich gemacht werden. Es wird geschaut ob die Ausstattung der Sirenen ausreichend ist. Ev. stellt ein Gutachter fest das bei der heutigen Bauweise (bessere Fenster usw.) die eine Sirene nicht mehr ausreichend ist. Ergebnis könnte sein das die Gemeinde den schwarzen Peter hat. Sie hätte ja die Alarmierung verbessern können. Z.B. durch weitere Sirenen oder zusätzlicher Funkalarmierung. Hier dürfte die Beweislast beim Verantworlichen ( Gemeinde bzw. Wehrführer ) liegen. Er muss nachweisen das diese alternative Alarmierung genauso gut und sicher ist wie z.B. die Alarmierung über Funk (nach TR-BOS). Das dürfte bei der FMS-Alarmierung recht aufwendig bzw. ev. sogar gar nicht möglich sein. Es gibt Varianten bei denen das Zeitverhalten vom Anbieter bzw. Netzbetreiber gar nicht entsprechend den Anforderungen an eine Feuerwehralarmierung zugesichert werden kann. Fazit: Man kann auch hier viele verschiedene Möglichkeiten zur Alarmierung verwenden. Wenn es aber mal "klemmt" ist derjenige der Dumme der nicht rechtsicher nachweisen kann daß seine Variante dem Stand der Technik entspricht. Wenn man die Funkalarmierung nach TR-BOS mit der SMS-Alarmierung vergleicht stellt man fest das die Funkalarmierung bei einen vernünftig ausgebauten Funknetz einige stichhaltige Vorteile, insbesondere beim Zeitverhalten und bei der Verfügbarkeit, hat. Ratet mal was da dann von Fachleuten als "Stand der Technik" angesehen wird. In der Rechtsprechung wird sehr oft auf den jeweiligen Stand der Technik verwiesen. Wenn man da abweicht muss man nachweisen das diese Abweichung im Grunde genauso gut ist als der "Stand der Technik". MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | ||||
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