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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | SMS-Alarmierung keine Alamierung? | 152 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 676519 | ||
Datum | 09.04.2011 18:35 MSG-Nr: [ 676519 ] | 119397 x gelesen | ||
Geschrieben von Frank Scheffski Ebent. Die SMS ist dort keine Alarmierung, weil es so festgelegt ist. Naja, das ist hier im Forum ja noch schwieriger, als draußen an der Front: Variante 1: "Die SMS ist eine Information, keine Alarmierung", sagt die Leitstelle. Tut sie das, weil wie du sagst dass tatsächlich keine Alarmierung ist und es intern verboten ist Sie als Alarmierung zu werten [1] oder sagt er das, weil es kein nach TR-BOS zugelassenes Alarmierungsystem ist und er sich unabhängig ob der selbst dafür verantwortlich ist, wenn mal etwas damit schief geht (oder der, der es trotzdem so haben wolte) und er ggf. auch den ewigen Zorn des Feuerwehrforums fürchtet weil er SMS und Alarmierung in einem nicht zu mindestens 120% ablehnenden Zusammenhang verwendet hätte. Variante 2: Man liest die SMS und beurteilt nach Pflichtgemäßem Ermessen, ob man das jetzt als Information (Aha, meine Einheit hat einen Alarm aber ich kann denen nicht helfen weil (zu weit weg, gebrochenes Bein, besoffen, zu lange her, sonstwas) oder als faktischen Alarm trotz nicht ausgelöstem Meldeempfänger wertet. [2] Mir ist bekannt, dass in diesem Forum diese Entscheidung einem Feuerwehrangehörigen nicht zugemutet wird. Dann ist das halt so. DAnn sollte man ihn aber auch vor anderen Entscheidungen bewahren, etwa wie man das Strahlrohr einstellt oder ob man 2 oder 3 C-Längen schlauchreserve verwendet oder anderen schlimmen und schwierigen Entscheidungen. Geschrieben von Frank Scheffski Und das hat nun genau was mit der TR-BOS zu tun? Meine Einschätzung nach nicht. WEnn ich Christian richtig verstehe, ich bitte ggf. um Korrektur, vertritt er die Auffassung dass eine SMS nicht als Alarm aufgefasst werden kann, weil es nicht TR-BOS-Konform ist. [3] Manuel [1] Das das im Konkreten Fall ziemlich unglücklich sein kann (Mist, ich weiß dass meine Einheit und damit auch ich gebraucht werden, aber weil mein FME den ich neben dem Handy am Gürtel getragen habe nicht gepiept hat darf ich da nicht hin, weil ich ja nicht alarmiert wurde) ist, so hoffe ich es zumindest, auch in diesem Forum nicht gänzlich von der Hand zu weisen. [2] Bei der juristischen Bewertung wird genau da übrigens der Knackpunkt liegen. Falls die Ermittlungsbehörde die Berechtigte Verwendung von SoSi und die Inanspruchnahme von SoRe untersucht, wird sie sicherlich an den Fahrer die Frage stellten, ob dies zur Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben dringend erforderlich war. Die Argumentation des Fahrers und eine Argumentation der Gegenseite wird sich damit eher auf den Inhalt der SMS als auf den Übermittlungsweg beziehen. [3] Ich werde im übrigen weiterhin eine "Alarm-SMS" als "ich wurde alarmiert" auffassen, wenn mein Medeempfänger nicht auslöst. Wenn der SMS-Versand als diversitären Übermittlungsweg zum primären, normalen, TR-BOS Konformen Alarmierungsweg einsetzt wird das ja auch Sinn. [4] [4] Zumindest dort. Ob das hier im Forum ebenso ist ist äußerst zweifelhaft. | ||||
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