News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 'Leitung' war Sonderrechte von Feuerwehrleuten mit Privatfahrzeugen | 8 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 671056 | ||
Datum | 09.03.2011 14:16 MSG-Nr: [ 671056 ] | 3789 x gelesen | ||
Geschrieben von Knut Kobbe Die Rettungsleitstelle Augsburg hatt sogar die Einsätze im Landkreis Dillingen geführt Merkwürdig, auch nach deinen Quellengaben führt auch die ILS in BY nicht! Ihr habt doch erst letztens überhaupt ILS eingeführt.... Und selbst nach der 100 macht eine Leitstelle/ILS gefälligst was der einsatzübernehmende EL meint. Und dies genau ab dem Zeitpunkt der Übernahme des Einsatzes. Ich habe es hier schon mehrfach geschrieben, rein rechtlich kann er dann mit seiner Meinung in seinem Stuhl sitzen und mit dem A... Fliegen fangen, es wird getan was der EL will. Das eine vernünftige Zusammenarbeit sinnvoll und nötig ist hebelt keinerlei Voraussetzungen rechtlicher Art aus. (Im Übrigen wäre ich für eine Abspaltung) Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|