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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Mal ein paar Infos zum Thema EN 471 | 23 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 665594 | ||
Datum | 04.02.2011 17:56 MSG-Nr: [ 665594 ] | 18902 x gelesen | ||
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Tach, Post! Nachfolgende mal ein paar Anmerkungen / Informationen zum Thema Warnkleidung nach EN 471. Hintergrund ist nicht nur die aktuelle diskussion zum Thema Schulterkoller, die auch in diesen Bereich abdriftet, sondern auch zahlreiche (An-)FRagen via E-Mail und PN, die mich diesbzgl. erreicht haben. Vorab ist festzustellen, dass bzgl. Warnkleidung nach EN 471 auf Seiten der Feuerwehren offenbar große Unkenntnis besteht. Das wird auch dadurch nicht besser, dass irgendwelche Salesheinis irgendwas (bewusst oder unbewusst) falsch erzählen, oder aber richtig erzählen, jedoch falsch verstanden werden, oder im schlimmsten Falle beides. EN 471 ist eine harmonisierte Norm zum Thema Warnkleidung, stammt in der aktuellen Ausgabe aus dem Jahr 2003 und wurde in 2007 letztmalig überarbeitet und um den Anhang A1 ergänzt. Um es gleich vorab zu sagen: Feuerwehr-Schutzkleidung nach EN 469 ist im Regelfall KEINE Warnkleidung nach EN 471! Es gibt einige wenige Ausnahmen, die man an den Fingern abzählen kann, die sind entweder schon am Markt verfügbar (u.a. HF, Lion) oder als Protoypen gezeigt worden (u.a. Isotemp, Sioen. Jeweils kein Anspruch auf Vollständigkeit) Feuerwehr-Schutzkleidung nach HuPF ist NIE Warnkleidung nach EN 471 weil die HuPF und die EN 471 in einigen Punkten widersprüchliche Anforderungen stellen. Warnkleidung nach EN 471 erkennt man ganz einfach am Piktogramm, welches in der Bekleidung vorhanden sein muss. http://www.feuerwher.de/forum/EN471%202-2.jpg Die obere Zahl bedeutet die Kleidungskalsse gem. Tabelle 1, die untere Zahl gibt die Reflexionsstufe des retroreflektierenden Materials gem. Tabelle 5 bzw. 6 an. (EN 471, Pkt. 8 Kennzeichnung) Das bedeutet im Gegenzug: Ist das Piktogramm nicht enthalten, dann ist es auch keine Warnkleidung nach EN 471, ganz egal was irgendwer behauptet. Daneben gibt es in EN 471 einige Anforderungen, die - wenn man sie denn kennt - den Betrachter schnell eine Einschätzung ermöglichen, ob es sich um eine Warnkleidung nach EN 471 handelt: 1. Das retroreflektierende Material muss mindestens 50 mm breit sein (EN 471, 4.2.2). Ausnahme sind Reflexgeschirre, hier gelten mind. 30 mm. Das retroreflektierende Material der häufig verwendeten TripleTrim-Streifen (gelb/silber/gelb) ist deutlich schmaler, im Regelfall 20 bzw. 25 mm, also deutlich weniger als in EN 471 gefordert. 2. Der Anteil des Hintergrundmaterials auf Vorder- und Rückseite muss 50 +/- 10% betragen (EN 471, 4.1). Hintergrundmaterial ist definiert als "farbiges fluoreszierendes Material höchster Auffälligkeit, das nicht den Anforderungen dieser Norm für retroreflektierende Materialien entsprechen muss". (EN 471, 3.1.2) Das Hintergrundmaterial ist immer gelb, orange-rot oder rot, weil dies die einzig zulässigen Farben sind. Es ist allerdings kein beliegiges gelb, orange-rot order rot, sondern muss die Anforderungen an Normfarbwertanteile der Eckpunkte und Leuchtdichte gemäß Tabelle 2 erfüllen. Die ist beispielsweise ein Problem der Jacke 90 BaWü bzw der Einsatzjacke Niedersachsen, diese sind zwar orange, erfüllen aber im Regelfall NICHT die Anforderungen der Tabelle 2, spez. was die Leuchtdichte angeht. D.h. man kann auf den ersten Blick erkennen: - Wenn nicht große Teile der Jacke entweder gelb, orange-rot oder rot sind, dann kann es sich niemals um Warnkleidung nach EN 471 handeln, weil einfach die 50% Forderung in 4.1 nicht erfüllt wird. - Wenn die reflexstreifen nicht mindestens 50 mm breit sind, dann kann es sich auch nicht um Warnkleidung nach EN 471 handeln, weil die Forderung in 4.2.2 nicht erfüllt wird. Missverständnisse entstehen jetzt häufig dadurch, dass Begriffe falsch verwendet, oder aber falsch verstanden werden. Beispiele: "Unsere Jacke erfüllt die Anforderungen nach EN471, Tabelle 2" Die Aussage ist völlig witz- und sinnlos, weil ALLE EN 469-Jacken, die über fluoreszierendes Material verfügen, die Anforderungen der Tabelle 2 erfüllen (siehe unten). Wie bereits oben erläutert gibt Tabelle 2 der EN 471 lediglich die Anforderungen an Normfarbwertanteile der Eckpunkte und Leuchtdichte des Hintergrundmaterials an. Das ist auch vor dem Hintergrund wichtig, weil der Salesheini zwar "Tabelle 2" sagt, der Kunde aber "Klasse 2" glaubt verstanden zu haben, was ganz was anderes ist. "Die Reflexstreifen auf unserer Jacke erfüllt die Anforderungen der EN 471." Ist ebenfalls witz- und sinnlos, weil ALLE Reflexstreifen auf Feuerwehrkleidung nach EN 469 die Anforderungen nach EN 471 erfüllen. Der Grund ist ganz simpel, es ist eine Forderung in EN 469, Anhang B: Retro-reflektierende/fluoreszierende Materialien oder Materialien mit kombinierten Eigenschaften müssen den Anforderungen von EN 471 entsprechen. Wichtig ist, dass in diesem Satz ganz eindeutig von Anforderungen an das MATERIAL gesprochen wird und keinwegs von Anforderungen an das Kleidungsstück. Nur weil das Material die Anforderungen der EN 471 erfüllt (erfüllen muss) ist die fertige Bekleidung noch lange keine Warnkleidung nach EN 471. "Unsere Jacke erfüllt die Anforderungen an Klasse 2 gem. EN 471" Das besagt lediglich, dass die Mindestmengen an retroreflektierendem und fluoreszierendem Material für die Klasse 2 erreicht werden. Keineswegs handelt es sich damit um eine Warnkleidung irgendeiner Bekleidungsklasse nach EN 471. So wie sich EN 469 in ihren Anforderungen nicht nur auf die Flammfestigkeit beschränkt, beschränkt sich EN 471 auch nicht alleine auf die Mindestmengen, sonst könnte man die Norm locker 20 Seiten kürzer machen. Wichtig ist also, die Grundzüge der EN 471 zu kennen und im Zweifelsfall das Piktogramm zu suchen (und ruhig auch in der Konformitätserklärung zu schauen, ob das EN 471 erwähnt wird) und sich nicht auf nicht eindeutige oder gar falsche Aussagen zu verlassen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | ||||
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