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Rettungshelfer, 320h Ausbildung
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaFernlehrgang5 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW610743
Datum21.02.2010 00:54      MSG-Nr: [ 610743 ]4389 x gelesen

Mahlzeit.

Geschrieben von Ulrich KleinRettungsdienstschule Heinsmann Düsseldorf via Fernstudium.

Was und wie wird denn dort gelehrt?

Für RH und RS ist doch in NRW der Fernunterricht in der APO ausdrücklich ausgeschlossen.

Gruß,
Henning



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 20.02.2010 23:54 ., Kriegsfeld
 21.02.2010 00:25 Ulri7ch 7K., Wuppertal
 21.02.2010 00:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 21.02.2010 13:04 ., Westerwald
 21.02.2010 13:56 ., Kierspe

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