Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Fernlehrgang | 5 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 610743 |
Datum | 21.02.2010 00:54 MSG-Nr: [ 610743 ] | 4389 x gelesen |
Rettungshelfer, 320h Ausbildung
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Mahlzeit.
Geschrieben von Ulrich KleinRettungsdienstschule Heinsmann Düsseldorf via Fernstudium.
Was und wie wird denn dort gelehrt?
Für RH und RS ist doch in NRW der Fernunterricht in der APO ausdrücklich ausgeschlossen.
Gruß,
Henning
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