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Rettungshelfer, 320h Ausbildung
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaFernlehrgang5 Beiträge
AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz610763
Datum21.02.2010 13:04      MSG-Nr: [ 610763 ]4337 x gelesen

Geschrieben von Henning KochFür RH und RS ist doch in NRW der Fernunterricht in der APO ausdrücklich ausgeschlossen.

Geschrieben von RettAPO NRW §1(3): Ausbildungen nach den Absätzen 1 und 2 dürfen nicht im Wege des Fernunterrichts erteilt
werden.


Die "Fernlehrgänge" der "Rettungsdienst Akademie Franz Heinzmann" sind meiner Einschätzung nach eher normale Lehrgänge, diedurch angeleitetes und strukturiertes lehrnen daheimvorher und während unterstützt werden.

Schaut man z.B. mal auf:
Rettungssanitäter - ohne Vorkenntnisse
entdeckt man den Abschnitt Präsenzphasen: "25 Tage Seminar (232 Stunden)".

Interessant ist, die Verkürzte RettSan-Ausbildung für Krankenpfleger.
Dies ist nach §3(1) RettAPO NRW ebenfalls möglich.
So dass die Verkürzte Präsenzzeit unter den 160+40h (theoretische Aubildung + Abschlusslehrgang) liegt.



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 21.02.2010 00:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 21.02.2010 13:04 ., Westerwald
 21.02.2010 13:56 ., Kierspe

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