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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Fernlehrgang | 5 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 610763 | ||
Datum | 21.02.2010 13:04 MSG-Nr: [ 610763 ] | 4337 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch Für RH und RS ist doch in NRW der Fernunterricht in der APO ausdrücklich ausgeschlossen. Geschrieben von RettAPO NRW §1(3): Ausbildungen nach den Absätzen 1 und 2 dürfen nicht im Wege des Fernunterrichts erteilt Die "Fernlehrgänge" der "Rettungsdienst Akademie Franz Heinzmann" sind meiner Einschätzung nach eher normale Lehrgänge, diedurch angeleitetes und strukturiertes lehrnen daheimvorher und während unterstützt werden. Schaut man z.B. mal auf: Rettungssanitäter - ohne Vorkenntnisse entdeckt man den Abschnitt Präsenzphasen: "25 Tage Seminar (232 Stunden)". Interessant ist, die Verkürzte RettSan-Ausbildung für Krankenpfleger. Dies ist nach §3(1) RettAPO NRW ebenfalls möglich. So dass die Verkürzte Präsenzzeit unter den 160+40h (theoretische Aubildung + Abschlusslehrgang) liegt. | ||||
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