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Rubrik | Einsatz | zurück | |||
Thema | Privatrecht vs. Öffentlichrechtlich | 16 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 598202 | |||
Datum | 22.12.2009 11:19 MSG-Nr: [ 598202 ] | 3367 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom Schneider was für ne unbedenklichkeitsdingens??? für was ist das, was steht da drin? Grob gesagt, daß kein priovater Unternehmer diese Dienstleistung in der Art erbringen kann. Geschrieben von Tom Schneider wie sieht es bei den HiOs aus, dürfen die im priatenauftrag tätig werd Die Hilfsorganisationen, die als privatrechtlicher Verein organisiert sind können dieses sicherlich tun. Ist ebenso ein Geschäft wie das rumkutschieren erkrankter Personen oder das Beerdigen von Toten (-> HH). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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