Hallo!
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Dirk Wagner
1. -> Da brauchst Du gar nix, noch nicht einmal das Kennzeichen des Zugfahrzeuges
das ist m.E. falsch, zulassungsfrei heißt noch lange nicht, dass kein Kennzeichen erforderlich wäre!
Ack.
Leider ist die Notwendigkeit des "Widerholungskennzeichens" in §10(8) FZV etwas versteckt geregelt. Wer dieses bei den Vorschriften für zulassungsfreie Anhänger sucht (§3 und §4), kommt ggf. zu der falschen Auffassung, es wäre nicht mehr notwendig.
Geändert hat sich aber auch etwas: es ist nicht mehr das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs notwendig, sondern ein (beliebiges) Kennzeichen, dass der Halter des ziehenden Fahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf.
Geschrieben von Ulrich CimolinoTip:
Ganz normal zulassen, spart viele Diskussionen... ;-)
Ack.
Wenn nämlich hinterher jemand anderer Meinung ist, wird sich die Zulassungsstelle nicht auf ihre frühere Meinungsäußerung festnageln lassen, und der Fahrer (!) hat ggf. große Probleme.
Gruß,
Henning
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