Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Mannschaft doof halten - Konsequenz war: FF - fahrt zum Gerätehaus | 33 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 569619 |
Datum | 12.07.2009 13:59 MSG-Nr: [ 569619 ] | 8395 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Mahlzeit!
Geschrieben von Florian BeschGeschrieben von Michael Bayer
Es stellen sich mir die Fragen:
1. Kräfte sind vor Ort, ist wirklich höchste Eile geboten?
2. Wachbesetzung, ist wirklich höchste Eile geboten?
Und was ist wenn ich das mich gar nicht Fragen kann weil der Melder, der 5 Euro billiger war, nur "Alarm Einsatz" sagt?
Ich bleibe bei meiner Meinung das es falsch ist die Mannschaft nur über die Tatsache zu alarmieren das es einen Alarm für die Feuerwehr gibt..
Das hat nun aber rein garnichts mit dem Typ des Melders zu tun.
Aus dem offenen Brief des Betroffenen geht hervor, dass bei der Feuerwehr Castrop-Rauxel nur die Informationen "Alarm", "Probealarm" oder "Einsatzende" übermittelt werden. Da die digitale Alarmierung bekanntlich vier mögliche Informationen übermitteln kann, wäre es technisch kein Problem, zwischen "Alarm mit Sonderrechten" und "Alarm ohne Sonderrechte" zu unterscheiden.
Hier sollte sich der Leiter der Feuerwehr Castrop-Rauxel auch mal fragen lassen, warum eine solche Unterscheidung nicht durchgeführt wird! (gleiches gilt natürlich auch für alle anderen ähnlich betroffenen Feuerwehren...)
Derzeit fahren die Angehörigen der FF ja offensichtlich auch bei nicht zeitkritischen Alarmierungen mit +20km/h zum Gerätehaus. Kann ja auch nicht so ganz richtig sein.
Gruß,
Henning
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| 11.07.2009 13:24 |
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Mich7ael7 B.7, Münsingen FF - fahrt zum Gerätehaus - Führerscheinentzug | |