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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 565873 | ||
Datum | 24.06.2009 13:24 MSG-Nr: [ 565873 ] | 120881 x gelesen | ||
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Hoi, Geschrieben von Andreas Rometsch War das nicht so das man sie erst mit 15 "kriegt" aber schon in jüngeren Jahren mitmachen darf ? Stimmt ;) Ich hatte maximal eine Teilnahme <15 eingerechnet. Ansonsten sind die Kids imo eher überfordert und das Gruppenergebnis leidet doch massiv. Normalerweise kam man zu meiner Zeit so wenns hochkommt auf drei Teilnahmen (das ist dann aber auch die absolute Ausnahme). Okay.. wenn die Leute dann deutlich jünger, als 15 und ggf. noch mit 18 teilnehmen, siehts ggf. anders aus. Widerspricht aber meiner Meinung nach so ein bisserl dem Grundgedanken. MfG Ingo -- "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt] - Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;) | ||||
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