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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unter 18-jährige und Einsätze. Neuer Erlass IM SH. | 148 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 565478 | ||
Datum | 22.06.2009 21:23 MSG-Nr: [ 565478 ] | 121337 x gelesen | ||
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Guten Abend Geschrieben von Christian Fischer Für mich haben Minderjährige und Personal ohne abggeschlossenem TrM1 nichts an der Einsatzstelle zu suchen. Das ist in Ba-Wü auch bisher schon so geregelt. Und soll auch im neuen FW-Gesetz für BaWü entgültig festgeschrieben werden: Aufnahme in die Einsatzabteilung mit 17, Einsatztätigkeit erst ab 18 Jahren. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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