Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Funkscanner Nutzung erlaubt ? war: Feuerwehrgeilheit | 14 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8H., Stadtlohn / NRW | 560608 |
Datum | 27.05.2009 20:18 MSG-Nr: [ 560608 ] | 9282 x gelesen |
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Feuerwehr
dieser Absatz:
Geschrieben von Mitja Suchorski- und ganz böse: ich habe zu Hause einen Scanner - und der ist manchmal auch an (heute deutlich weniger als früher) - insbesondere, wenn es draussen wie aus Eimern giesst, stürmt und gewittert und ich mich freue (oder vielleicht doch ärgere?), dass mal wieder alle umliegenden Wehren los müssen und wir anscheinend auf der Insel der Wetter-Glückseligen leben;
wirft bei mir eine Frage auf, bei deren Lösung ich nicht ganz sicher bin:
bekanntlich ist ja das Abhören von BOS Funk nicht erlaubt. Nur: gilt dieses Verbot nur für Personen, die nichts mit einer BOS Organisation zu tun haben oder für alle ? Darf man also als Feuerwehrangehöriger den feuerwehreigenen (nicht andere FW oder gar Polizei, RD) Funk mithilfe eines Scanners abhören ?
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| 27.05.2009 14:17 |
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Mitj7a S7., Pinneberg Feuerwehrgeilheit war: Ärger in der Feuerwehr, suche Rat |
| 27.05.2009 20:18 |
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Chri7sti7an 7H., Stadtlohn |
| 27.05.2009 20:32 |
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Marc7us 7N., Habighorst |
| 27.05.2009 20:34 |
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., Berlin | |