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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rechtliches zur Ölspurbeseitigung | 8 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 M.8, Germing / | 524041 | ||
Datum | 26.11.2008 01:42 MSG-Nr: [ 524041 ] | 10003 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Hallo Forum, wahrscheinlich ereilt auch euch hie und da die glückliche Nachricht zu solch dramatischen Einsätzen wie einer Ölspur auszurücken. Was ist rechtlich hierbei zu beachten? Ölbindemittel? Wie aufbringen? V.a. würde mich aus aktuellem Anlass interessieren, wie weit durch die FF aufgestellte Ölspurbeschilderungen von der Fahrbahnkante weg sein müssen, und wo das nachzulesen ist. Gibt es hierzu Vorschriften für vorübergehende Beschilderungen (Bayern)? Wie bringt ihr das Bindemittel auf, und wie bringt ihr es in den ahrbahnbelag ein? Habt ihr eigene Lösungen gebaut (Kehrwagen etc.) gibt es fertige Lösungen? Wer benutzt Öltiger o.ä. und was kostet dieser? Nutzen? Danke euch.... Andreas | ||||
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