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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein.. der Schwachsinn kennt keine Grenzen | 33 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 514284 | ||
Datum | 14.10.2008 13:20 MSG-Nr: [ 514284 ] | 8870 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Carsten Lanz Ich würde also dem Brandschutzträger nachweisbar melden, dass und wo der Brandschutz-und Katastrophenschutz zu welcher Zeit nicht ordnungemäß durchführbar ist und nicht auf eigene Faust Aktionen initiieren. Hallo, im Grunde bin ich auch dieser Meinung. Aber, sind denn unsere Führungskräfte (Wehrleiter) bereit, dies in der erforderlichen Deutlichkeit dem Bürgermeister gegenüber kund zu tun ? Ich denke nur mal an die hier schon eingehend diskutierte Frage der Tageseinsatzbereitschaft. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | ||||
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