Moin,
Was für Identifizierungsmerkmale haben die Leinen denn noch? Irgendwie müssen sie ja auch ihrer Doku zugeordnet werden können... Solange die eindeutig identifizierbar sind, kann man ja 'ne neue Prüfkartei aufbauen. Wenn glaubwürdig belegt ist, dass sie alte vom Wehrführer vernichtet oder sonstwie der Verwendung entzogen ist, sollte das m.E. unproblematisch sein. Nur muss es jetzt schon vermerkt sein, nicht einem erst einfallen, wenn man aufgrund eines Unfalls was nachweisen soll. Würde doch etwas stark nach Ausrede für nicht durchgeführte Prüfungen klingen...
Interessanter wirds hinsichtlich Aussonderungsfristen. Ggf. Hersteller kontaktieren, inwiefern aus den Identifzierungsmerkmalen auch ein Herstelldatum abzuleiten ist.
Gruß,
Thorben
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