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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | 4m-FuG für Neufahrzeug | 50 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 496606 | ||
Datum | 19.07.2008 10:25 MSG-Nr: [ 496606 ] | 10407 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael Weyrich Der Einbau von "Altgeräten" ist durchaus erlaubt, auch wenn viele Aufbauhersteller solche beigestellten FuGs nicht mehr einbauen wollen. Der ist nur dann erlaubt, wenn Dir der/die Hersteller des Autos das auch erlauben... Geschrieben von Michael Weyrich Wenn das bei korrekt funktionierendem FuG passiert, hat der Fahrgestell- bzw. Aufbauhersteller definitiv was falsch konstruiert. stimmt - wer garantiert, dass das Problem nicht am FuG liegt? Wer trägt ggf. bei einem alten Gerät die Beweislast, wenn der Hersteller sagt, die Probleme hat er sonst nicht? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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