Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | im Einsatz mit Körperschmuck ?? | 27 Beiträge |
Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 496005 |
Datum | 16.07.2008 22:17 MSG-Nr: [ 496005 ] | 11079 x gelesen |
Infos: | 16.07.08 UVV Grundsätze der Prävention 16.07.08 Regelungen zu Schmuck allgemein NRW Arbeitsschutz 16.07.08 Infoblatt FUK zu Schmuck
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Feuerwehr-Unfallkasse
Kurze Zusammenfassung für denjenigen, der kein Bock auf die Links hat:
Es gibt keine allgemeingültige Vorschrift, die das Tragen von Schmuck im Feuerwehrdienst verbietet
Nach UVV/BGV A 1 kann der Träger der Feuerwehr nach einer Gefahrenbeurteilung entsprechende Anweisungen erlassen. Diese Weisungen sind dann Zwang.
FUK und andere Unfallkassen raten ihren Mitgliedern, per Dienstanweisung das Tragen von gefährdenden Schmuckstücken zu verbieten.
Ringförmiger Schmuck (auch Ketten), ab- oder hervorstehender Schmuck und auch Fingerringe zählen allgemein zu dem gefährdenden Schuckstücken wegen Gerfahr des Hängenbleibens
Ohrstecker oder Armbanduhren zählen allgemein nicht dazu
Grüße!
Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry)
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| 16.07.2008 19:18 |
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Ingo7 K.7, wendeburg/Neubrück | |