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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Steuern auf Feuerwehrautos? | 17 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8B., Heimstetten / Bayern | 467545 | ||
Datum | 02.03.2008 15:29 MSG-Nr: [ 467545 ] | 9423 x gelesen | ||
Geschrieben von Kittler Ingo Hat er diesen Lehrgang auf der Feuerwehrschule , kann es sein das er auch mal 150 km fahren muß: Ist er da noch einsatzbereit? Nein aber dann ist es eine Dienstfahrt für die ihm eine Entschädigung zusteht, in dem Fall wird dies durch das Stellen eines Dienstfahrzeugs gemacht. Gruß Markus www.feuerwehr-heimstetten.de (LK. München) | ||||
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