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Thema | 'Eigenleistungen' war: Umbau des Feuerwehrhauses | 18 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 457474 | ||
Datum | 24.01.2008 16:36 MSG-Nr: [ 457474 ] | 6454 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Böntgen Das eigentlich verwunderliche an der Sache ist ja das man selten etwas davon hört das Feuerwehren die Mindestausstattung einklagen/rechtlich erwirken. Da scheint vielen der Weg über Eigenbeteiligung/Eigenleistung doch eher der Weg des geringsten Wiederstandes zu sein. Oder will man vieleicht niemandem auf die Füße treten?Auch bedenken: Gehen die durch Eigenleistung erwirkten Dinge über das Mindestmaß hinaus? Ist diese Mindestausstattung überhaupt überall klar vorgegeben? Erfolgen diese Eigenleistungen evtl. manchmal auch aus purem Selbstzweck heraus, weil es die betreffende Wehr eigentlich gar nicht geben müsste (dann aber auch nicht zwangsläufig auf "Drängen" der Kommune)? Geschrieben von Sebastian Böntgen Auf der einen Seite das alle Beteiligten mit dieser Situation zufrieden sind bis hin zu totaler Ablehnung der FW.Ablehnung/Einschränkung durch die Kommune ist nicht unbedingt eine Seltenheit. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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