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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alamierung der örtlichen Feuerwehr | 30 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 444269 | ||
Datum | 03.12.2007 00:16 MSG-Nr: [ 444269 ] | 7582 x gelesen | ||
Wo willst du genau drauf hinaus. Das Brandschutzgesetz regelt in den ersten beiden Paragraphen, dass die Gemeinde für die Abwehr der Gefahren von Bränden (Abwehrend/Vorbeugend) und bei Notständen zuständig ist (§1). Dazu hat sie u.a. eine "leisungsfähige" Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten(§2). Wenn nun also ein Schadensfall, der in oben genannte Definition reinpasst, auftritt, ist es Aufgabe der Feuerwehr diese Arbeit wahrzunehmen...dafür müsste sie aber auch darüber Bescheid wissen=> alarmiert werden... Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?! | ||||
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