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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Ausrücken vor Schulbeginn? | 73 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Küps / Bayern | 436405 | ||
Datum | 30.10.2007 14:59 MSG-Nr: [ 436405 ] | 24508 x gelesen | ||
Hallo, danke erstmal fürs reinschauen. Ich stelle mir seit langer Zeit schon die Frage, ob ich vor Schulbeginn (wenn ich mich noch nicht auf dem Schulweg befinde) bei einem Einsatz zur Feuerwehr darf um mit auszurücken (obwohl mir klar ist, dass der Einsatz sich mit der Schulzeit kreuzt). Natürlich kenne ich die Vorschrift die sich in der Feuerwehrvorschrift befindet in der es heißt, dass Schule einen höheren Stellenwert vor Feuerwehr hat (Schule geht vor Feuerwehr), aber ab wann gilt diese Vorschrift? Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage. | ||||
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