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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Prüfpflicht CFK-Flasche | 5 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 433852 | ||
Datum | 18.10.2007 21:21 MSG-Nr: [ 433852 ] | 4205 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Michael Bleck liegt Dir das Original TÜV-Zertifikat dieser Flasche vor? Das wäre u.U. hilfreich. Jepp, kommt per Mail zu Dir ;-). Geschrieben von Michael Bleck Ansonsten: Dräger anfragen unter Angabe der Flaschennummer welche TÜV-Intervalle einzuhalten sind. Nachträgliche Fristveränderungen, abweichend von der damaligen Baumusterzulassung, sind AFAIK nicht ohne weiteres möglich bzw. zulässig. Läuft parallel, aber weiß ja nicht, wie schnell das bearbeitet wird ;-). Hier geht das ja in der Regel recht fix. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | ||||
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