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As Far As I Know - Soweit ich weiß
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaPrüfpflicht CFK-Flasche5 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW433852
Datum18.10.2007 21:21      MSG-Nr: [ 433852 ]4198 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Michael Bleckliegt Dir das Original TÜV-Zertifikat dieser Flasche vor? Das wäre u.U. hilfreich.

Jepp, kommt per Mail zu Dir ;-).

Geschrieben von Michael BleckAnsonsten: Dräger anfragen unter Angabe der Flaschennummer welche TÜV-Intervalle einzuhalten sind. Nachträgliche Fristveränderungen, abweichend von der damaligen Baumusterzulassung, sind AFAIK nicht ohne weiteres möglich bzw. zulässig.

Läuft parallel, aber weiß ja nicht, wie schnell das bearbeitet wird ;-). Hier geht das ja in der Regel recht fix.


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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 18.10.2007 16:43 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 18.10.2007 17:14 Alex7and7er 7H., Neuburg
 18.10.2007 18:13 Mich7ael7 B.7, Alzenau-Michelbach
 18.10.2007 21:21 Chri7sti7an 7R., Hilchenbach
 18.10.2007 22:03 Dirk7 S.7, Westerwald

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