News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Schutzausrüstung FwDV 13/1 | 10 Beiträge | ||
Autor | heik8o l8., maintal / | 356691 | ||
Datum | 21.08.2006 19:33 MSG-Nr: [ 356691 ] | 6434 x gelesen | ||
Ich hätte da mal eine Frage... In der FwDV 13/1 steht unter 3.2 ...Schutzkleidung, Warnkleidung anlegen (Gesichtsschutz, feuerwehr-Überjacke,... Welche Kriterien muss denn ein Gesichtschutz erfüllen, um sich Gesichtschutz nennen zu dürfen ? Gilt eine Schutzbrille (z.B. am Dräger HPS 4100) als Ersatz und ist entprechend gleichwertig ? Wie verhält sich der Gebrauch des Augenschutzes am Dräge F1 ? Oder muss ich einen wirklichen kompletten Gesichtschutz haben (herkömmliches Klappvisier) und kann den dann durch eine zusätzliche Augenschutzbrille (Industriebedarf) ergänzen ? mfg HeiLo | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|