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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaUmfrage: FW-Haltegurt131 Beiträge
AutorUlri8ch 8V., Karlsruhe / Baden-Württemberg347248
Datum06.07.2006 09:05      MSG-Nr: [ 347248 ]106747 x gelesen
Infos:
  • 10.02.17 DIN 14927 Feuerwehr-Haltegurt

  • Hallo Ralf,
    sicherlich hast du Recht. Stimmt, der FW-Haltegurt gehört zur zusätzlichen /erweiterten Schutzausrüstung. Und genau da liegt für mich das Problem. Im Einsatzgeschehen kann je nach Lage oder Einsatz der Einheitsführer, bzw. die UVV vorsehen, das der FW-Haltegurt abgelegt werden kann / muss. Wir sind uns aber bestimmt einig, das Geräte oder Ausrüstungsgegenstände welche nicht ständig im Gebrauch (Übung) sind, im Ernstfall weder beherrscht noch in in der dafür vorgesehenen Zeit und Funktion eingesetzt werden können. Ich plädiere absolt dafür dieses einfache 'Rettungsmittel' für Dritte und sich selbst immer in Übungen mit einzubinden. Dazu gehört für mich natürlich auch der Umgang mit Knoten und Stichen. Nur ein sicherer Umgang mit den uns anvertrauten Geräten und Gegenständen ermöglicht uns einen maximalen Erfolg. Zum Versicherungsschutz nur eines : Wir sollten es nicht darauf ankommen lassen ! Schnell kann einem eine gewissen Fahrlässigkeit und dadurch eine Mitschuld unterstellt werden. Da hilft es einem nicht, das man im guten Glauben gehandelt hat. Bei einer etwaigen Gerichtsverhandlung ist man dann sowieso in Gottes Hand.
    In diesem Sinne ...
    Uli



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