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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Umfrage: FW-Haltegurt | 131 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 347252 | ||
Datum | 06.07.2006 09:13 MSG-Nr: [ 347252 ] | 106788 x gelesen | ||
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Tach, Post! Geschrieben von Ulrich Volz Im Einsatzgeschehen kann je nach Lage oder Einsatz der Einheitsführer, bzw. die UVV vorsehen, das der FW-Haltegurt abgelegt werden kann / muss. Nein, da die UVV nicht mal das dauerhafte Tragen des Haltegurts vorsieht. Das geht auch ganz klar aus § 12 hervor. Geschrieben von Ulrich Volz Wir sind uns aber bestimmt einig, das Geräte oder Ausrüstungsgegenstände welche nicht ständig im Gebrauch (Übung) sind, im Ernstfall weder beherrscht noch in in der dafür vorgesehenen Zeit und Funktion eingesetzt werden können. Ach, und jetzt willst du ständig mit PA / CSA rummarschieren? Geschrieben von Ulrich Volz Zum Versicherungsschutz nur eines : Wir sollten es nicht darauf ankommen lassen ! Schnell kann einem eine gewissen Fahrlässigkeit und dadurch eine Mitschuld unterstellt werden. Zum Versicherungsschutz nur soviel: Entweder man weiß wovon man reden, und dazu gehärt für mich detaillierte Kenntnis des SGB VII, oder man sollte vorsichtig sein, was man so in der Öffentlichkeit losläßt. Ralf hat dir bereits in seinem obrigen Posting mitgeteilt, dass deine Behauptung falsch ist. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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