alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaUmfrage: FW-Haltegurt131 Beiträge
AutorRalf8 F.8, Duisburg / NRW347238
Datum06.07.2006 08:18      MSG-Nr: [ 347238 ]106860 x gelesen
Infos:
  • 10.02.17 DIN 14927 Feuerwehr-Haltegurt

  • Hallo Ulrich,

    Geschrieben von Ulrich VolzGrundsätzlich gilt, das der FW-Haltegurt ein Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung ist. Sollte ein Unfall während des Einsatzes passieren, ziehen sich die Unfallträger / Versicherer sehr schnell zurück und man steht alleine da.

    gem. UVV ist der Gurt allenfalls zusätzliche persönliche Schutzausrüstung, die nach Bedarf getragen werden kann / soll / muss.

    Zum Thema Versicherungsschutz hatten wir hier vor kurzem eine längere Diskussion.
    Versicherungsschutz besteht, auch wenn keine ausreichende pers. Schutzausrüstung getragen wurde.

    Gruß

    Ralf Freyer



    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.103


    Umfrage: FW-Haltegurt - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt