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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNRW: Land hilft verletzten Beamtinnen und Beamten bei Schmerzensgeldansprüchen3 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg829059
Datum07.04.2017 16:18      MSG-Nr: [ 829059 ]1638 x gelesen

hallo,

Land hilft verletzten Beamtinnen und Beamten bei Schmerzensgeldansprüchen

Ministerpräsidentin Kraft: Wer im Einsatz für uns alle zu Schaden kommt, verdient unseren besonderen Schutz

Der NRW-Landtag hat einen neuen Schmerzensgeldanspruch für Beamtinnen und Beamte beschlossen. Das Zweite Pflegestärkungsgesetz sieht vor, dass das Land für Schmerzensgeldansprüche in Vorleistung tritt, wenn die Durchsetzung dieser Ansprüche ansonsten nicht möglich ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Täter zahlungsunfähig ist oder von einem Gericht für schuldunfähig erklärt wurde. ...

p.gifvollständige Meldung

Lobenswert. Das hilft z.B. den betroffenen Polizeibeamte.

Aber (Berufs-) Feuerwehrleute fallen leider nicht unter diese Regelung. Das sind ja keine Landesbeamte.

Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren werden dadurch auch nicht unterstützt.

Gibt es ähnliche Regelungen auf kommunaler Ebene?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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 07.04.2017 16:18 Jürg7en 7M., Weinstadt
 07.04.2017 17:29 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 08.04.2017 13:15 Pete7r S7., Köln

0.117


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