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gestern war folgender Artikel im Südkurier:
http://www.suedkurier.de/region/schwarzwald-baar-heuberg/schramberg/Notarzt-Abholung-stoesst-auf-Kritik;art416015,8111315
oder als Text
Notarzt-Abholung stößt auf Kritik
Landratsamt bestätigt die aktuelle Regelung. Rotkreuz-Vorsitzender will nun eine Aussage vom Ministerium.
Dürfen die Notärzte im Kreis Rottweil weiterhin zu Hause auf ihren Einsatz warten oder müssen sie künftig wie die Kollegen andernorts auf der Rettungswache auf ihren Einsatz warten? Bisher sehen weder Krankenkassen als Kostenträger noch Landratsamt als Aufsichtsbehörde einen Grund, die langjährige Praxis zu ändern.
Die gesetzlichen Vorgaben werden nämlich eingehalten. Danach müssen die Hilfsdienste nach zehn, maximal nach 15 Minuten beim Patienten sein, und das in 95 Prozent der Fälle. Mit einer Quote von 96,5 Prozent liege der Rettungsdienst landesweit an der Spitze, der Notarztdienst komme mit 94,7 Prozent auf Rang vier und erfülle die geforderte Quote von 95 Prozent nur ganz knapp nicht. Das Land verlangt aber nur, dass einer der Dienste die Quote erfüllt. Ein ehemaliger Rettungssanitäter aus dem Kreis Rottweil, Kim D. Schnackenberg, glaubt allerdings, die Notärzte im Kreis Rottweil verteidigten nur ihr Privileg von ihrer Privatadresse abgeholt zu werden, weil es komfortabel ist. Er kritisiert die entstehende Verzögerung, die entsteht, wenn der Notarztwagen erst einen Umweg zum Arzt nach Hause fahren muss.
Die Praxis im Kreis Rottweil spart den Krankenkassen allerdings viel Geld. Das bestätigt auch der Rotkreuz-Kreisvorsitzende Thomas J. Engeser, der zugleich stellvertretender Vorsitzender des Bereichsausschusses ist: Es wäre deutlich teurer, wenn Notärzte von außerhalb angeheuert würden, die dann Dienst in der Wache tun. Für Engeser gibt es im Prinzip keinen Grund, am funktionierenden System etwas zu ändern: Insgesamt passt's. Allerdings hält das Landesinnenministerium die Hausabholung der Notärzte für rechtswidrig. In einem Schreiben vom 15. Mai 2014, das unserer Zeitung vorliegt, heißt es: Eine Notarztabholung bei einer Privatadresse sollte daher immer nur als ultimo Ratio (sic) und nur interimsweise geduldet werden, bis eine anderweitige Notarztversorgung gewährleistet werden kann. Dezernentin Monika Mayr vom Rottweiler Landratsamt hat dagegen erklärt, die hiesige Praxis verstoße nicht gegen das Gesetz, denn darin sei nicht eindeutig vorgegeben, dass der Notarzt auf der Wache warten müsse.
Laut Engeser hat sich der Bereichsausschuss erneut mit dem Thema befasst und will vom Innenministerium eine konkrete Aussage, ob das hiesige System bei den erreichten optimalen Zahlen nicht doch möglich sei. Auf Anfrage unserer Zeitung hat das Innenministerium noch einmal den Übergangscharakter einer Abhollösung bei Notärzten bekräftigt, die die selbstverständlich nur so lange praktiziert werden kann, wie anderweitige Ressourcen nicht zur Verfügung stehen.
Hier sei der Bereichsausschuss als örtliches Planungsgremium gefordert, in Kooperation mit den Krankenhäusern und sonstigen notarztgestellenden Einrichtungen eine möglichst zeitnahe Änderung der Versorgungsplanung im Blick zu behalten, so der Sprecher des Ministeriums Rüdiger Felber.
Rotkreuz-Chef Engeser weiß, wer sich zuerst ans Innenministerium wandte, um die Praxis der Notarztabholung im Kreis Rottweil zu beenden: Das deutsche Institut für Katastrophenmedizin in Stuttgart und Tübingen, eine private Institution, die nach eigenen Worten unter anderem Krankenhäuser und Kliniken bei der Besetzung von Notdiensten unterstützt. So werden die Notärzte, die tagsüber in Schramberg Dienst tun, von diesem Institut gestellt. Denen ist unser System ein Dorn im Auge, so Engeser, die würden gerne ihre Ärzte auch auf die anderen Wachen in Rottweil und Oberndorf schicken.
Interessant finde ich, wie dem Erhalt bestehender Strukturen mehr Gewicht beigemessen wird als einer besseren, weil schnelleren, Patientenversorgung. Und diese wäre auch noch kostenneutral umzusetzen...
MkG
Tobias
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