Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Ansichten im Landkreis Rottweil | 19 Beiträge |
Autor | Tobi8as 8L., St. Georgen / B-W | 811736 |
Datum | 30.08.2015 11:22 MSG-Nr: [ 811736 ] | 6563 x gelesen |
Notarzteinsatzfahrzeug
1. Wasserentnahmestelle
2. Wochenende
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
Deutsches Rotes Kreuz
Hallo Michael,
danke für Dein Nachfragen.
a) In Schramberg ist es zur Zeit so, daß werktags von 7 - 18 Uhr der Notarzt vom im letzten Absatz erwähnten Institut gestellt wird und sich am NEF - Standort aufhält, während nachts und am Wochenende niedergelassene Kollegen den Dienst übernehmen. Von diesen lässt sich ein Großteil zuhause abholen, was eine zeitliche Verzögerung der Patientenversorgung darstellt. Wenn diese Kollegen sich jetzt auch nachts und am WE am NEF - Standort aufhalten, wird bei gleicher Bezahlung ( -> deshalb kostenneutral) die Patientenversorgung verschnellert und damit verbessert.
b) Ich übernehme ca. 30 Dienste pro Jahr in Schramberg für das o.g. Institut.
c) Für mich ist es organisationsunabhängig eine organisierte unterlassene Hilfeleistung, wenn sich der Notarzt nicht am NEF - Standort aufhält. Dafür kenne ich in B-W leider mehrere Beispiele, sei es wie in Schramberg oder daß sich das NEF auf der Rettungswache befindet und dann erst nach mehrminütiger Fahrt den Notarzt am Krankenhaus abholt. Dabei ist dann für den RA / NFS zu beachten, daß er nicht zu früh an der Einsatzstelle vorbeifährt... :-(
d) Wenn man ein mehrere Minuten dauernde vermeidbare Verzögerung akzeptiert, wird es aus meiner Sicht schwierig, eine Sondersignalfahrt zu rechtfertigen.
e) Dann wäre es ja auch konsequent. wenn sich die Rettungsdienstmitarbeiter vom DRK Rottweil von zuhause abholen lassen können. Laut Hilfsfristquote ist da ja noch Luft... Oder ist es nur für Notärzte unzumutbar, sich während der Dienstzeit am Standort aufzuhalten?
MkG
Tobias
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| 30.08.2015 08:51 |
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Tobi7as 7L., St. Georgen |
| 30.08.2015 10:47 |
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Mich7ael7 T.7, Butzbach |
| 30.08.2015 11:22 |
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Tobi7as 7L., St. Georgen | |