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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaPrüfung von Gasmessgeräten vor dem Einsatz: Info zu T 021 / T 02326 Beiträge
AutorHans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW788876
Datum22.05.2014 10:55      MSG-Nr: [ 788876 ]11909 x gelesen
Infos:
  • 22.05.14 Hinweis der BGRCI zur Interpretation T 021 / T 023 für Feuerwehren

  • Hallo,

    zur Klarstellung wie die BGRCI Merkblätter T 021 und T 023 praxisgerecht für Feuerwehren zu interpretieren sind, gibt es nun einen entsprechenden Hinweis auf der Homepage der BGRCI:

    "Daher kann bei Geräten für Notfalleinsätze im Bereich der BOS von den Vorgaben zu Sichtkontrolle und Anzeigetest wie folgt abgewichen werden:
    - Es ist vor der direkten Verwendung nur eine Sichtkontrolle und kein Anzeigetest durchzuführen.
    - Dafür muss nach der Verwendung (hierzu zählen Einsätze und Übungen) eine Funktionskontrolle gemäß T 021 bzw. T 023 durchgeführt werden.
    - Alle 4 Wochen sind Sichtkontrolle und Anzeigetest durchzuführen.

    ..."

    Grüße,

    Christian

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