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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaRechtliches zur Ölspurbeseitigung8 Beiträge
AutorAndr8eas8 M.8, Germing / 524041
Datum26.11.2008 01:42      MSG-Nr: [ 524041 ]9993 x gelesen
Themengruppe:
  • Gefahren an der Einsatzstelle
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Gefahrgut
  • Pressearbeit

  • Hallo Forum,
    wahrscheinlich ereilt auch euch hie und da die glückliche Nachricht zu solch dramatischen Einsätzen wie einer Ölspur auszurücken.
    Was ist rechtlich hierbei zu beachten?
    Ölbindemittel?
    Wie aufbringen?
    V.a. würde mich aus aktuellem Anlass interessieren, wie weit durch die FF aufgestellte Ölspurbeschilderungen von der Fahrbahnkante weg sein müssen, und wo das nachzulesen ist.
    Gibt es hierzu Vorschriften für vorübergehende Beschilderungen (Bayern)?
    Wie bringt ihr das Bindemittel auf, und wie bringt ihr es in den ahrbahnbelag ein?
    Habt ihr eigene Lösungen gebaut (Kehrwagen etc.) gibt es fertige Lösungen?
    Wer benutzt Öltiger o.ä. und was kostet dieser? Nutzen?


    Danke euch....
    Andreas



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     26.11.2008 01:42 Andr7eas7 M.7, Germing
     26.11.2008 06:54 Rico7 H.7, Hirschberg
     26.11.2008 12:37 Jörg7 S.7, Grünberg
     26.11.2008 12:43 Magn7us 7H., Pöttmes
     26.11.2008 12:53 Anto7n K7., Mühlhausen
     26.11.2008 13:07 Magn7us 7H., Pöttmes
     26.11.2008 14:27 ., Lichtenau (Krs.Paderborn)
     13.10.2009 14:20 Gerh7ard7 S.7, Baddeckenstedt

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