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Thema | Leidiges Thema mal wieder | 88 Beträge | |||
Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 540669 | |||
Datum | 04.02.2009 07:49 | 30060 x gelesen | |||
Mahlzeit Zum Thema welche Schuhe: Gibt es einen Grund warum das HA Schnür und die EA nur Schlupfstiefel bekommen? Der Preis kann es ja nicht wirklich sein Beweis A Beweis B Alternativ bietet Ihr ihm doch an das der Unterschied von A zu B vom jeweiligen FA selber getragen wird. private Schuhe: von wievielen privaten Schuhen sprechen wir hier? Ich würde die Schuhe mit Hersteller, Fabrikat, Datum und Norm erfassen und jeden FA einen Schriebselschrieb ausfüllen lassen das er sich verpflichtet regelmäßig zu prüfen ob die Schuhe noch zulässig sind. Ausserdem hat man dann als Führung den Vorteil das man bei Bedarf die Kameraden ansprechen kann. Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 540668 | |||
Datum | 04.02.2009 07:37 | 29991 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz WagnerBei uns dürfen gar keine Ausrüstungsgegenstände in den Einsatz gebracht werden, die nicht inventarisiert und damit regelmäßig überprüft werden. Also auch keine Rettungsmesser, Lampen oder ähnliches? Und wie willst du das ganze prüfen? Auf welcher Grundlage? Mit kameradschaftlichem Gruß Florian Besch für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." Marko Ramius Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 539600 | |||
Datum | 29.01.2009 18:22 | 30058 x gelesen | |||
Geschrieben von Rolf ZastrowWelchen Grund könnte denn dann ein Dienstherr haben mir das Tragen dieser Stiefel zu "verbieten" außer der Angst vor irgendwelcher Regressproblematik. ? Aus einer solchen Hampli / FF- Konstellation habe ich auch schon mal die Begründung gehört, daß die Knobelbecher eione Längere Nutzungsdauer hätten und deshalb für alle wieder beschafft wurden (In der Praxis hatten die Hauptamtlichen dann aber auch knöchelhohe Innendienstsicherheitsschuhe die sie dann auch zum Feuer ausmachen trugen...) Womöglich deshalb wurden privat beschaffte Stiefel auch dort nie thematisiert. Allerdings könnte es auch sein, daß dort mal jemand seine Hausaufgaben gemacht und eine Gefährdungsbeurteilung einschließlich der zu nutzenden PSA erstellt und diese PSA festgeschrieben hat. Ebenso soll es schon vorgekommen sein, daß jemand seine im Dienst beschädigten Luxusstiefel ersetzt haben wollte und das erhebliche negative Schwingungen auslöste. Aber: Warum beschafft ihr denn nicht einfach privat das Stiefelmodell, daß die Hauptamtlichen tragen? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 539582 | |||
Datum | 29.01.2009 17:11 | 29943 x gelesen | |||
Deshalb ja meine Aussage, dass wenn man zu keiner gemeinsamen Lösung kommt. Zumindest bei Stiefeln hat jeder seine eigenen Vorstellungen und Wünsche (Füße). Wenn ich mir dann meine Eigenen zulege kommt dies dem Deldbeutel der Gemeinde und meinem eigenen Wohlempfinden zu gute. ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 539466 | |||
Datum | 29.01.2009 08:52 | 30098 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel GehlenWieviel? Wenns nur ne Sohlenänderung ist (Erhöhung) an einem Modell mit geklebter Sohle kann das ab ca. 300 Euro losgehen, je nach Aufwand und Umfang sind da aber schnell mal einige tausend Euro zusammen. Grüßle Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 539444 | |||
Datum | 29.01.2009 01:37 | 30163 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Daniel Gehlen Wieviel? Das kommt immer drauf an, was am Schuh geändert werden muß, oder ob es ggf. eine Einzelanfertigung ist. Geht normalerweise los bei mehreren hundert Euro bis hin zu mehreren tausend Euro. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 539436 | |||
Datum | 28.01.2009 23:50 | 30144 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel GehlenWieviel? Hallo, je nach Aufwand zwischen 2.000,- € und 3.500,- €, zumindest im Bereich Stuttgart. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 539432 | |||
Datum | 28.01.2009 23:15 | 30117 x gelesen | |||
Kann es sein, daß du mich entweder verwechselst oder meine Beiträge mißverstehst? Ich habe nie geschrieben, daß ich Helmlampen in EX-gefährdeten Bereichen einsetzen möchte. Auch sagt der Ursprungsbeitrag nichts darüber aus, daß Helmlampen aus diesem Grund in der betroffenen Wehr verboten werden sollen. Ein Verbot von Helmlampen mit dieser Begründung könnte ich sogar noch verstehen. Allerdings wäre ein Verbot in jeglicher Situation dann schon wieder fraglich. Eine Helmlampe abzunehmen dauert nicht lange und könnte vor einem möglichen Einsatz mit Explosionsgefährdung problemlos erfolgen. | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 539431 | |||
Datum | 28.01.2009 23:13 | 30233 x gelesen | |||
Wieviel? ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 539429 | |||
Datum | 28.01.2009 22:40 | 30250 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Daniel Gehlen Wenn du nur ein bisschen suchst findest du nen Doc der etwas bei dir findet! :-) Ja, und dann? Weißt du, was normale S3-Sicherheitsschuhe in orthopädischer Ausführung kosten? Ich schon. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 539428 | |||
Datum | 28.01.2009 22:39 | 30153 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Steffen Wenz Was willst du mir damit sagen? Mir fehlt gerade absolut das Verständnis für den Zusammenhang. Ich habe mich hauptsächlich auf das Verbot des Tragens der privaten PSA bezogen mit meinen Beiträgen. Ganz einfach: Du möchtest ein Arbeitsmittel in einem explosionsgefährdeten Bereich einsetzen. D.h. dein Arbeitsmittel entspricht nicht nur den Anforderungen an Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen, sondern wird natürlich auch in regelmäßigen Abständen von einer befähigten Person (nach TRBS 1203) dahingegend geprüft, gewartet und das Ganze sauber dokumentiert. Wenn man das nicht macht (beispielsweise weil man gerade keine befähigte Person nach TRBS 1203 auftreiben kann), dann hat man zwei Möglichkeiten: a) man untersagt einfach, dass sich Feuerwehrangehörige irgendwelche Lampen an ihre Helme schrauben, oder b) man hofft das alles gut geht und hat für den Fall, dass es nicht gut geht, einen guten Anwalt MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 539426 | |||
Datum | 28.01.2009 22:38 | 30163 x gelesen | |||
Wenn du nur ein bisschen suchst findest du nen Doc der etwas bei dir findet! :-) ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 539425 | |||
Datum | 28.01.2009 22:31 | 30035 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n Pannier Soso... wie war das nochmal mit Helmlamen und Ex-Schutz? Was willst du mir damit sagen? Mir fehlt gerade absolut das Verständnis für den Zusammenhang. Ich habe mich hauptsächlich auf das Verbot des Tragens der privaten PSA bezogen mit meinen Beiträgen. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 539424 | |||
Datum | 28.01.2009 22:26 | 30311 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Daniel Gehlen Es soll aber Leute geben, die mit den dienstlich gelieferten Stiefeln orthopädische Probleme haben (Fußstellung, Rückenprobleme usw.). Wenn nun über den Wehrleiter an die Verwaltung etliche Anträge eingehen andere (teurere) Stiefel (mit Einlagen oder extra Fußbett) zu beschaffen...... Würde ich als Wehrleiter die orthopädischen Probleme von einem Orthopäden bescheinigen lassen. Wenn die dann noch vorhanden sind wirds RICHTIG teuer. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 539423 | |||
Datum | 28.01.2009 22:24 | 30158 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Alexander Deutsch Gibt es eine Text-(Rechts-)Quelle, die den generellen Einsatz von Helmlampen verbietet, da mit Anbau die Betriebserlaubnis erlischt? Nein. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 539413 | |||
Datum | 28.01.2009 21:45 | 30162 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz WagnerDer Ausrüstungsgegenstand wird theoretisch gesehen nur der Feuerwehr zum Gebrauch zur Verfügung gestellt. Sorry für das Wortglauben. Den Gegenstand würdest du der Gemeinde zur Verfügung stellen. Geschrieben von Lutz Wagner Für Reperatur und Folgekosten kommt, so ist es bei uns zumindest, die Gemeinde auf. Auf welcher Grundlage? Ich stelle es mir müßig vor für jedes Paar Stiefel,.... eine Nutzungsvereinbarung schreiben bzw. unterschreiben zu müssen. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 539405 | |||
Datum | 28.01.2009 21:18 | 30223 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey
Davon war ja auch zu keiner Zeit die Rede. Bei uns dürfen gar keine Ausrüstungsgegenstände in den Einsatz gebracht werden, die nicht inventarisiert und damit regelmäßig überprüft werden. Außerdem ist ein Nachweis über den Kauf und die Herkunft zu erbringen. Der Ausrüstungsgegenstand wird theoretisch gesehen nur der Feuerwehr zum Gebrauch zur Verfügung gestellt. Für Reperatur und Folgekosten kommt, so ist es bei uns zumindest, die Gemeinde auf. Wenn das in Hessen anders ist tut mir das leid. Ein Verallgemeinern für ganz Feuerwehrdeutschland funktioniert nun leider einmal nicht. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 539380 | |||
Datum | 28.01.2009 18:34 | 30300 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker EhrhardtVielleicht sagt sich die Kommune aber auch: wenn die (wer auch immer) es schon kaufen, und wir das nicht finanzieren müssen, kommen wir wenigstens für dieFolgekosten (im Rahmen) auf. Sicher, daß könnte diese machen. Gibt es häufiger. Ist aber kein Automatismus. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 539377 | |||
Datum | 28.01.2009 18:29 | 30285 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeySondern von was? Letztendlich doch wohl eine irgendwie geartete privatrechtliche Vereinigung von Personen. Ob dieser verein nun fördern, saufen oder was auch immer soll ist bei der Betrachtung seines Rechtsverhältnisses zum Träger der Feuerwehr irrelevant. Vielleicht sagt sich die Kommune aber auch: wenn die (wer auch immer) es schon kaufen, und wir das nicht finanzieren müssen, kommen wir wenigstens für dieFolgekosten (im Rahmen) auf. Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 539375 | |||
Datum | 28.01.2009 18:21 | 30204 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz WagnerHier ist nicht die Rede von einem Förderverein Sondern von was? Letztendlich doch wohl eine irgendwie geartete privatrechtliche Vereinigung von Personen. Ob dieser verein nun fördern, saufen oder was auch immer soll ist bei der Betrachtung seines Rechtsverhältnisses zum Träger der Feuerwehr irrelevant. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 539365 | |||
Datum | 28.01.2009 17:29 | 30171 x gelesen | |||
Ich vermisse bei der Thematik, dass jemand einmal drüber berichtet hat über den Dienstweg versucht zu haben eine Klärung zu erreichen. Die Hierarchien sind doch ganz klar geregelt, wenn ich mit dem Hänschen nicht klar komme gehe ich halt zum Hans................... Grµß Rüdiger | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 539364 | |||
Datum | 28.01.2009 17:25 | 30246 x gelesen | |||
Was soll mir das sagen, hat es bei deiner Fragestellung in diesem Thread eine erhöte Anzahl von Unglücksfällen gegeben? Hier geht es in erster Linie um die Frage, wie in Bezug auf eine Anordnung der rechtliche Rahmen in einer Verwaltungseinheit (Feuerwehr = Teil der Gemeindeverwaltung) ist. Zitat: "Die Nutzung jeglicher privat angeschaffter PSA wurde untersagt" In der Fragestellung geht es nicht um Feuerwehrtechnik sondern um rechtliche Fragen in der öffentlichen Verwaltung (Verwaltungsrecht). Oder sehe ich das ganz verkehrt? Wie gesagt keine Emotionen sondern Rechtsfragen aus dem Verwaltungsrecht. Grµß Rüdiger | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 539340 | |||
Datum | 28.01.2009 16:24 | 30488 x gelesen | |||
Zuerst ist der Wehrleiter mal weisungsbefugt. Also weg mit dem privaten Zeug. Nun kann man aber über alles Reden und eine Lösung finden (Liste mit privat beschaffter Ausrüstung und freiwilliger Kontrolle durch WL und die Gerätewarte). Wenn sich der WL aber nicht erweichen lässt....... Es soll aber Leute geben, die mit den dienstlich gelieferten Stiefeln orthopädische Probleme haben (Fußstellung, Rückenprobleme usw.). Wenn nun über den Wehrleiter an die Verwaltung etliche Anträge eingehen andere (teurere) Stiefel (mit Einlagen oder extra Fußbett) zu beschaffen...... Oder es gibt Leute die von der Aluschüssel Kopfweh bekommen....... Wenn nun etliche solche Anträge die Verwaltung Zeit und Geld Kosten...... ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 539330 | |||
Datum | 28.01.2009 15:50 | 30257 x gelesen | |||
Geschrieben von Bach RüdigerEin Standart ist kein Mangel wenn er den rechtlichen Anforderungen entspricht Ein Standart wird geändert wenn die Zahl der Unglücksfälle öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 539318 | |||
Datum | 28.01.2009 15:19 | 30303 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyNicht die Löschgruppe würde den Verein Gründen. Das sind wohl eher Personen, die (zufällig) auch in der Löschgruppe zusammen ihren Dienst versehen, die sich dafür zusammentun. Hier ist nicht die Rede von einem Förderverein Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 539302 | |||
Datum | 28.01.2009 13:58 | 30390 x gelesen | |||
Hi Alexander, umstrittenes Thema lies mal hier Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 539301 | |||
Datum | 28.01.2009 13:45 | 30390 x gelesen | |||
Vergiss nicht die angesprochene Thematik fällt, je nachdem wie es der Leiter der angesprochenen Verwaltungseinheit aufzieht, nicht unter die allgemeine Rechtsprechung sondern unter die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Da gehen die Uhren anders! Entspricht eine solche Anordnung den rechtlichen Anforderungen, in Hinblick auf das Direktionsrecht, eines Leiters einer öffentlichen Verwaltungseinheit? Inhaltlich in Bezug auf die Schutzkleidung ist dies bei der Entscheidungfindung Zweit- oder Drittrangig. Ein emotionaler Ansatz bei solch einer Diskussion führt nicht zum Erfolg. Grµß Rüdiger | |||||
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Autor | Alex8and8er 8D., Castrop-Rauxel / NRW | 539299 | |||
Datum | 28.01.2009 13:43 | 30447 x gelesen | |||
Hallo, vielen Dank schon mal für die zahlreichen Antworten zu dem Thema.... Vorab an die Gemeinde....ich werde mich hüten hier entsprechende Interna auszuplaudern.....ich habe nur die Quelle und den Anlass angegeben.... Was mich interessiert, ist aber leider noch nicht abschließend beantwortet worden: Gibt es eine Text-(Rechts-)Quelle, die den generellen Einsatz von Helmlampen verbietet, da mit Anbau die Betriebserlaubnis erlischt? Ich sehe jetzt mal von der besseren Nichtverwendung von Helmlampen/Visieren im Innenangriff ab, dies ist sicherlich selbstverständlich. Was die Stiefelproblematik angeht, sehe ich durch die Beschaffung von Ha.x-Schnür-Stiefeln für die Hauptis und Schlupfstiefeln (meine von EWS wären die) für die FF die Gefahr einer 2-Klassen-Feuerwehr....zumal ja die erwähnte Fürsorgepflicht sowohl für die Hauptis als auch die FF besteht. Eine Regelung per DA wäre ja sicherlich wünschenswert, ist aber (bisher) nicht erfolgt.....dann hätte man auch mal ne schriftliche Aussage zu dem Thema..... | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 539298 | |||
Datum | 28.01.2009 13:35 | 30467 x gelesen | |||
Ist es ein Mangel wenn die Sicherheitsstandarts den Anforderungen entsprechen? Wer legt die Mindeststandarts fest? Wer setzt diese Standart innerhalb einer Verwaltungseinheit um (Die Feuerwehr ist ein Teil der öffentlichen Verwaltung)? Ein Standart ist kein Mangel wenn er den rechtlichen Anforderungen entspricht, hat natürlich nichts mit der Möglichkeit einer Optimierung zu tun. Wie könnte ein Qualitätsmanagement zur Überwachung der angesprochenen Problematik aussehen? Wer übernimmt Personell die Überwachung zur Einhaltung von Vorschriften? Wer übernimmt zur Zeit die Verantwortung im Rahmen der Gesamtverantwortung? -> Das ist die Ausgangsanlage die im Bespiel geschildert wurde. Am einfachsten einmal mit dem Rechtsamt der zuständigen Verwaltungseinheit Kontakt aufnehmen und nachfragen! Hier ist aus der Sicht der Feuerwehrleute, die damit ein Problem haben, eine juristische Abklärung gefragt. Die Antwort dazu kann sich aber jeder schon im Vorfeld selber geben. :-) Der Leiter der genannten Verwaltungseinheit wird sich sicher über die rechtlichen Rahmenbedingungen seiner Gesamtverantwortung beraten lassen haben. Weisungsbefugt ist er auf jeden Fall -> eine Nichtbeachtung kann auf jeden Fall disziplinarische Konsequenzen haben. Grµß Rüdiger | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 539282 | |||
Datum | 28.01.2009 12:36 | 30440 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas MiddekeFür mich ist die Beschaffung privater PSA immer der Fingerzeig auf einen Mangel, so gesehen die Bitte mit dem Zaunpfahl. Die Frage ist ob es sich um einen objektiven oder einen subjektiven Mangel handelt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 539261 | |||
Datum | 28.01.2009 11:26 | 30500 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fleschhutich kenne schlichtweg die Vorgeschichte des Helmes nicht. Woher will ich wissen, was vor dem Kauf damit passiert ist? Das Zitat setzte ich nur als Beispiel ein. Beispiele und Einwände wie sie jetzt immer öfter auftauchen, "Cheffe" kann nicht prüfen- den ist Zustand oder die Norm erkennen. Ausgehend von der Ursprungsfrage reden wir aber über Ausrüstung und PSA welche der jeweiligen DIN/EN entsprechen und nicht die Uniformität in Frage stellen. Für mich ist die Beschaffung privater PSA immer der Fingerzeig auf einen Mangel, so gesehen die Bitte mit dem Zaunpfahl. Bitte bitte, statte mich so aus das ich meiner (ehrenamtlichen) Tätigkeit sicher und unversehrt nachkommen kann Im Einzelfall sicher kein Grund für Kopfschmerzen, wenn aber mehrere mit eigenen Stiefeln ect. daher kommen sollte sich etwas bewegen. Wenn ich als kl. Löschknecht den Wehrführer nur bei der Jahresdienstbesprechung zu Gesicht bekomme, wird es mir schwer fallen mit ihm solche Probleme zu besprechen, hier wäre der ein oder andere GF gefordert das Problem bereits im Vorfeld weiter zu leiten. Bewegt sich nichts oder gibt es wie oben geschrieben eine Unterlassungsanweisung bleibt noch ein Gespräch, was längst überfällig ist, oder zuletzt- aber nicht zwingend letztendlich -der freiwillige Weg...viele werden viel helfen. Der Ein und Austritt ist z.B. Freiwillig. Hört sich hart an, aber ich habe nur einen Körper und den gebe ich nicht ... für billig her ;) Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 539222 | |||
Datum | 28.01.2009 07:13 | 31017 x gelesen | |||
Hat mit einen imho ganz einfachen Grund, er kann nicht sicherstellen das ihr euch PSA beschafft die die entsprechenden Vorgaben erfüllen. Er ist erst einmal in der Fürsorgepflicht und muss dieses auch sicherstellen. Das könnte er nur wenn er sich von jeden Teil den Kaufnachweis geben lässt in dem vermerkt ist was nun genau erworben wurde mit den entsprechenden Unterlagen welche Schutzfunktion diese nun erfüllen. Ich denke du merkst das ist kein unerheblicher Aufwand ist. Gruß Sven | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 539221 | |||
Datum | 28.01.2009 07:08 | 30577 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz WagnerJa vielleicht ein Strahlrohr zu kaufen, wer aber zwingt sie zB ein Hohlstrahlrohr anzuschaffen??? Keiner. Und dementsprechend kann sie auch keiner Zwingen irgendwelche Folgekosten für irgendwelche Geräte zu zahlen, die sie nicht anschaffen wollen. Geschrieben von Lutz Wagner Bei uns hat man selbst als Löschgruppe die Möglichkeit einen e.V. zu gründen was sollte also dagegen sprechen Nicht die Löschgruppe würde den Verein Gründen. Das sind wohl eher Personen, die (zufällig) auch in der Löschgruppe zusammen ihren Dienst versehen, die sich dafür zusammentun. Geschrieben von Lutz Wagner Wenn ich es als Verein also gekauft habe wird es in das Inventar der Feuerwehr aufgenommen um Prüfungen zu gewährleisten, bleibt dennoch im Besitz der Löschgruppe/ des Vereines Warum sollte der Träger der Feuerwehr irgendwelches Vereinseigentum prüfen wollen? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 539220 | |||
Datum | 28.01.2009 06:55 | 30705 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz WagnerJa? Wieso? Wo ist der Unterschied zwischen einem Helm, den ich von der Gemeinde gestellt bekomme und einem gleichen, den ich mir vielleicht privat bei Ebay ersteigert habe? ich kenne schlichtweg die Vorgeschichte des Helmes nicht. Woher will ich wissen, was vor dem Kauf damit passiert ist? Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 539216 | |||
Datum | 28.01.2009 00:46 | 30719 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierDa wo nur Einheitsgrößen beschafft werden bringt auch ein Schnürstiefel keine wirklichen Vorteile. So what? Da wo nur Einheitsstiefel beschafft werden ist man vermutlich auch der Meinung die Welt sei eine Scheibe. Und das Wort Schnürstiefel ist vermutlich auch nicht bekannt. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 539215 | |||
Datum | 28.01.2009 00:44 | 30657 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey
Ja vielleicht ein Strahlrohr zu kaufen, wer aber zwingt sie zB ein Hohlstrahlrohr anzuschaffen??? Geschrieben von Marc Dickey 2. Wie kann irgendwas ohne Rechtspersönlichkeit Anschaffungen tätigen? Bei uns hat man selbst als Löschgruppe die Möglichkeit einen e.V. zu gründen was sollte also dagegen sprechen Geschrieben von Marc Dickey Da sie nicht Teil des Inventars sind, dürfte dies mitunter schwierig sein. Wenn ich es als Verein also gekauft habe wird es in das Inventar der Feuerwehr aufgenommen um Prüfungen zu gewährleisten, bleibt dennoch im Besitz der Löschgruppe/ des Vereines Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 539214 | |||
Datum | 28.01.2009 00:33 | 30818 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Lutz Wagner Da wo nur Einheitsgrößen beschafft werden, gilt leider auch häufig "friss oder stirb" nimmste die nicht gibts halt nix anderes. Ich bin übrigens auch im Besitz eines passenden Schaftstiefels. Dieses Paar ist allerdings selbst beschafft. Da wo nur Einheitsgrößen beschafft werden bringt auch ein Schnürstiefel keine wirklichen Vorteile. So what? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 539212 | |||
Datum | 28.01.2009 00:27 | 30670 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz WagnerIm Falle einer vernünftigen Inventarisierung der Feuerwehr schon. Denn auch privat angeschaffte Gerätschaften müssen bei der Feuerwehr inventarisiert und erfasst sein. Sorry, ich wäre ein bissl angepappt wenn jemand mein Privateigentum inventarisieren wollen würde. Geschrieben von Lutz Wagner Abgesehen davon, ohne irgendjemanden etwas unterstellen zu wollen wage ich mal zu bezweifeln, dass die Aussonderungszeiten bei Helmen bei den wenigsten Feuerwehren überhaupt eingehalten werden, oder gar bei allen Feuerwehren bekannt ist, dass es solche überhaupt gibt. Das ist aber ein anderes trauriges Thema. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 539211 | |||
Datum | 28.01.2009 00:23 | 30708 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz WagnerDenn auch privat angeschaffte Gerätschaften müssen bei der Feuerwehr inventarisiert und erfasst sein. Da sie nicht Teil des Inventars sind, dürfte dies mitunter schwierig sein. Geschrieben von Lutz Wagner Ein durch eine Löschgruppe privat beschafftes Strahlrohr zB wird ja auch durch den Gerätewart geprüft. Dazu fallen mir zwei Fragen ein: 1. Warum sollte der Träger der öffentlichen Feuerwehr dafür Ressourcen aufbringen müssen? 2. Wie kann irgendwas ohne Rechtspersönlichkeit Anschaffungen tätigen? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 539210 | |||
Datum | 28.01.2009 00:22 | 30767 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierUnd? Was ändert ein Schnürstiefel daran? Entweder er passt, oder passt eben nicht. Wenn der Stiefel selbst zu schmal oder zu weit ist, dann bringt auch die Schnürung nix. Nix, hab ich auch nicht gesagt ;-) Ein Schaftstiefel mit passendem Schaft kann genau so gut sein. Da wo nur Einheitsgrößen beschafft werden, gilt leider auch häufig "friss oder stirb" nimmste die nicht gibts halt nix anderes. Ich bin übrigens auch im Besitz eines passenden Schaftstiefels. Dieses Paar ist allerdings selbst beschafft. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 539209 | |||
Datum | 28.01.2009 00:16 | 30681 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzHabe ich da in jedem Fall die Kontrolle über die Aussonderungszeit? Im Falle einer vernünftigen Inventarisierung der Feuerwehr schon. Denn auch privat angeschaffte Gerätschaften müssen bei der Feuerwehr inventarisiert und erfasst sein. Ein durch eine Löschgruppe privat beschafftes Strahlrohr zB wird ja auch durch den Gerätewart geprüft. Abgesehen davon, ohne irgendjemanden etwas unterstellen zu wollen wage ich mal zu bezweifeln, dass die Aussonderungszeiten bei Helmen bei den wenigsten Feuerwehren überhaupt eingehalten werden, oder gar bei allen Feuerwehren bekannt ist, dass es solche überhaupt gibt. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 539208 | |||
Datum | 28.01.2009 00:16 | 30860 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Steffen Wenz Auch wenn mich einige jetzt dafür steinigen werden lehne ich mich jetzt mal ganz weit aus dem Fenster und sage: Diese Dienstanweisung kann rechtlich nicht bindend sein. Weder erlischt dein Versicherungsschutz noch kann der Leiter der Feuerwehr sich hier rechtlich auf irgend ein Gesetz berufen. Soso... wie war das nochmal mit Helmlamen und Ex-Schutz? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 539207 | |||
Datum | 28.01.2009 00:15 | 30919 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Lutz Wagner 2. Wenn Stiefel mit einheitlichem Schaft bestellt werden und vom Lager einer Kleiderkammer ohne vorheriges Anprobieren mit einem Größensatz bleibt das genannte Problem nun mal nicht aus. Und? Was ändert ein Schnürstiefel daran? Entweder er passt, oder passt eben nicht. Wenn der Stiefel selbst zu schmal oder zu weit ist, dann bringt auch die Schnürung nix. Wenn man Handschuhgröße 9 hat, dann hat man Handschuhegröße 9. Es ist schon ziemlich blauäugig zu glauben, ein 12er Handschuh wäre (sogar der) besser(e), solange man ihn nur kräftig genug um den Unterarm klettet. Same is here. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - "Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...." | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 539206 | |||
Datum | 28.01.2009 00:09 | 30870 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyIch finde es immer interessant, daß hier Schlupfstiefel konsequent als schlecht dargestellt werden. Ich persönlich hatte damit komischerweise noch nie Probleme. Meine passen wie angegossen. Nun gut, die letzten zwei Paar habe ich mir selber beschafft und als ich noch dienstlich gelieferte bekommen habe, habe ich darauf geachtet welche zu erhalten die mir auch passen. 1. Hab ich gar nicht. 2. Wenn Stiefel mit einheitlichem Schaft bestellt werden und vom Lager einer Kleiderkammer ohne vorheriges Anprobieren mit einem Größensatz bleibt das genannte Problem nun mal nicht aus. 3. Einen Stiefel bei der Anprobe als vollkommen passend einzuschätzen halte ich für schwierig lediglich die Länge läßt sich als passend erkennen. Probleme mit der Schaftweite treten meist erst nach einiger Tragezeit auf, wenn das Leder weicher geworden ist. Wenn dir Deine gelieferten Stiefel wie angegossen passen freut mich das natürlich außerordentlich für Dich. Aber das ist in Feuerwehrdeutschland leider nicht die Regel. Sorry Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Köln / NRW | 539205 | |||
Datum | 28.01.2009 00:06 | 30793 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyIch finde es immer interessant, daß hier Schlupfstiefel konsequent als schlecht dargestellt werden. Ich persönlich hatte damit komischerweise noch nie Probleme. Meine passen wie angegossen. Nun gut, die letzten zwei Paar habe ich mir selber beschafft und als ich noch dienstlich gelieferte bekommen habe, habe ich darauf geachtet welche zu erhalten die mir auch passen. Das ist auch eine Frage der persönlichen Neigung - ich selbst empfinde Schlupfstiefel als unangenehm, unabhängig von der Passform. Gruß Jago | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 539204 | |||
Datum | 28.01.2009 00:02 | 30630 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz WagnerWo ist der Unterschied zwischen einem Helm, den ich von der Gemeinde gestellt bekomme und einem gleichen, den ich mir vielleicht privat bei Ebay ersteigert habe? Kann der Träger der Feuerwehr bei diesem Material die sich für ihn nach §§29ff. GUV-V A1 ergebenden Pflichten erfüllen? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 539203 | |||
Datum | 28.01.2009 00:00 | 30965 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz WagnerRichtig, sollte dir allerdings mit ein paar Schlupstiefeln etwas passiern (Umknicken und Bänderriss zB) weil diese zB zu weit waren, kannst du natürlich die Stadt in Regress nehmen. Ich finde es immer interessant, daß hier Schlupfstiefel konsequent als schlecht dargestellt werden. Ich persönlich hatte damit komischerweise noch nie Probleme. Meine passen wie angegossen. Nun gut, die letzten zwei Paar habe ich mir selber beschafft und als ich noch dienstlich gelieferte bekommen habe, habe ich darauf geachtet welche zu erhalten die mir auch passen. Man sollte meinen, daß FA sich auch nur Schuhwerk verpassen lassen, welches auch wirklich paßt. Das nur angepaßte PSA ihre volle Wirkung entfalten kann, sollte man spätestens seit dem Tm1 wissen oder alternativ nach dem lesen der Bedienungansleitung (o. vgl.). Das Problem ist, daß die meisten sich Schlupfstiefel geben lassen, bei denen sie beim ersten Anziehen schon locker reinrutschen können. Das kann einfach nicht auf Dauer gut gehen. Gute Schlupfstiefel müssen einfach die ersten Kilometer drücken und bedürfen einer gewissen Einlaufzeit. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 539202 | |||
Datum | 27.01.2009 23:58 | 30562 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz WagnerJa? Wieso? Wo ist der Unterschied zwischen einem Helm, den ich von der Gemeinde gestellt bekomme und einem gleichen, den ich mir vielleicht privat bei Ebay ersteigert habe? Problematisch wirds nur bei anderen Modellen. Habe ich da in jedem Fall die Kontrolle über die Aussonderungszeit? Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 539201 | |||
Datum | 27.01.2009 23:54 | 30713 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FleschhutGutes Beispiel sind hier auch Helme von ebay & Co... Da muss man als Führungskraft m.E. definitiv einschreiten... Ja? Wieso? Wo ist der Unterschied zwischen einem Helm, den ich von der Gemeinde gestellt bekomme und einem gleichen, den ich mir vielleicht privat bei Ebay ersteigert habe? Problematisch wirds nur bei anderen Modellen. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Lutz8 W.8, Düren / NRW | 539199 | |||
Datum | 27.01.2009 23:44 | 31152 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeySchon mal davon gehört, daß man Dienstanweisungen zu befolgen hat? Wenn das Tragen privater PSA untersagt wird, dann hat man sich daran zu halten. Richtig, sollte dir allerdings mit ein paar Schlupstiefeln etwas passiern (Umknicken und Bänderriss zB) weil diese zB zu weit waren, kannst du natürlich die Stadt in Regress nehmen. Vorausgesetzt es wurde auf das weit bekannte Problem des zB zu weiten Schafts weil nur Einheitsstiefel beschafft werden hingewiesen. Dies am besten schriftlich. Wer schreibt der bleibt. Abgesehen davon müßten die Stiefel im Hauptamtlichen Wehrteil dann auch ausgetauscht und verboten werden. Oder es müßte ein Tragen der für den hauptamtlichen Wehrteil beschafften Stiefeln erlaubt werden. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 539194 | |||
Datum | 27.01.2009 23:27 | 30659 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffen WenzUnd auch dir sage ich, nur diese Satzung ohne jegliche weitere Ausführung ist wertlos. Nicht umsonst gibt es zu jedem Gesetz in Deutschland einen Kommentar zu Erläuterung. Wie Du im Prinzip schon selbst schreibst, ein Kommentar erläutert lediglich die gesetzlichen Normen und deren Auslegung, rechtlich bindend ist er nicht. Das ist nur die Vorschrift selbst. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Dani8el 8B., Nörtershausen / RLP | 539193 | |||
Datum | 27.01.2009 23:27 | 30805 x gelesen | |||
Moin Klaus, moin Forum, ich denke mal außer zugucken sollte man da schon was machen können - nämlich mit den Verantwortlichen Leuten reden (am besten vor der Privatbeschaffung). In unserer Wehr gibts auch 3 verschiedene Sorten Schnürstiefel - wenn ich mir jetzt aber vorstelle, dass von 25 Aktiven jetzt 5 nen eignen Helm (und jeder nen anderen, mit oder ohne IA-Zulassung, unterschiedliche Haltbarkeiten, Beständigkeiten gegen Kennzeichnung, Zulassung für Helmlampen ....) 6 ne eigene Überhose (mit oder ohne Durchgriffe, 4A oder 4B, Unterschiedliche Reinigungsanleitungen ....) 7 eigene IA-Handschuhe, 5 ne eigene Flammschutzhaube, 12 eigene THL-Handschue (von 5€ EN 388 Arbeitshandschuhen bis zu 100€ Modellen) 9 Leute ne eigene Helmlampe (wieviel Modelle gibts da mittlerweile?) und weitere 8 ne eigene Knickkopflampe kaufen - wie soll da der Gerätewart oder ich noch irgendeinen Überblick behalten, was da jetzt erlaubt oder verboten ist und was ggf. mal erlaubt war aber dann verboten wurde oder eigentlich erlaubt ist aber alle 29 Monate geprüft werden muß? Übertrage ich das jetzt auf nen Stützpunkt oder z.B. auf unsere Verbandsgemeinde (anderswo Samtgemeinde, Amt o.ä.) mit 17 Feuerwehren mit je übern Daumen 20 Mitgliedern dann würde ich mal behaupten, dass kein Mensch mehr da durchblickt. Da bei uns Überhosen und Handschuhe und Zeuch schon seit - mhm - 10 Jahren von der Verbandsgemeinde bezahlt werden stellen sich die meisten der o.g. Probleme bei uns allerdings nicht. Für Stiefel gabs irgendwann mal ne Sammelbestellung und seitdem werden primär die damals beschafften Stiefel nachgekauft. Wenn jetzt z.B. das Thema private THL-Handschuhe, Lampen o.ä. aufkommt dann würde ich versuchen, da auch über Sammelbestellungen eine gewisse Einheitlichkeit herzustellen. Einfach weils den Überblick erleichtert. Wenn jetzt jemand vorhat, sich was eigenes zu kaufen fänd ichs gut, wenn derjenige das vorher mit mir abklärt und man sich da evtl. auch auf "bekanntes" einigen könnte. Daniel Ich schreibe hier nur privat und nicht im Namen der Feuerwehr Nörtershausen. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Köln / NRW | 539192 | |||
Datum | 27.01.2009 23:26 | 30675 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias ZimmerIch hatte früher auch Hollandtuch und Lampe am Helm, seit einiger Zeit nicht mehr... Na, das ist ja "toll" :-( Würde ich an deiner Stelle so nicht hinnehmen wollen... Gruß Jago | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 539190 | |||
Datum | 27.01.2009 23:24 | 30585 x gelesen | |||
Geschrieben von Schreiner ChristianDafür wird jedes Jahr ein Betrag X im Haushalt bereitgestellt. Je mehr die Kommune pro Bestellung beim Lieferanten nun bestellt, desto besser wird der Preis --> in Zeiten knapper Kassen ein nicht unerhelbliches Thema. Das wiederum würde ich so-wenn ichs wüßte- nicht so in ein öfftl. Forum stellen ;-). Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 539189 | |||
Datum | 27.01.2009 23:18 | 30775 x gelesen | |||
Hallo, der Leiter der Feuerwehr kann so einiges, (leider?) auch das von Dir geschilderte. Er ist eben "Leiter" der FW und kann daher vieles, was nicht übergeordnet geregelt ist, für seinen Bereich selbst festlegen. Ich hatte früher auch Hollandtuch und Lampe am Helm, seit einiger Zeit nicht mehr... mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Offenburg / Baden | 539187 | |||
Datum | 27.01.2009 23:16 | 30722 x gelesen | |||
Wahnsinn, so viele Paragraphen... Wobei ich einen ganz anderen Ansatz nehmen würde: 1.) Der Kommandant ist der Chef! Dem, was er als Anweisung ausgibt, ist vorerst mal Folge zu leisten. Wo kommen wir denn dann hin, wenn jeder macht, worauf er Bock hat? Wenn ich den Gedanken von manchen hier intern mal weiterspinne, dann komm ich irgendwann zu dem Punkt, an dem ich mich über die Dienstanweisung bezgl. der letzten AAO hinwegsetze und mit dem RW2 als erstes Fahrzeug zum Wohnungsbrand fahre... 2.) Die Kommune ist mit der Aufstellung und Ausrüstung der Feuerwehr beauftragt. Dafür wird jedes Jahr ein Betrag X im Haushalt bereitgestellt. Je mehr die Kommune pro Bestellung beim Lieferanten nun bestellt, desto besser wird der Preis --> in Zeiten knapper Kassen ein nicht unerhelbliches Thema. Die Buddgetverantwortung hat ja meistens auch der Kommandant / Chef, somit ist die DA zum zweiten Mal begründet 3.) je mehr Sortenvielfalt ich bei der PSA biete, desto mehr Aufwand machen Wartung und Reinigung, desto länger werden meine Kräfte dafür gebunden, desto mehr Geld kostet mich das ganze --> siehe Punkt 2, Budgetverantwortung 4.) Auch den Neidfaktor dürfen wir bei der Diskussion um die Sinnhaftigkeit der DA nicht außer Acht lassen. In den meisten FW kommen Menschen aus sämtlichen sozialen Schichten zusammen, nicht alle sind sozial gleich gestellt. Da kann schnell mal Neid und Mißgunst aufkommen. Und die trägt nicht zur Höhermotivation der Truppe bei. Und diese liegt ja ebenfalls in der Verantwortung des Kommandanten / Wehrführers / Löschzugführers etc... Aus diesen Gründen würde ich die Sinnhaftigkeit einer DA niemals öffentlich in Frage stellen bzw. gar zum Boykott in Form von "was will der Alte denn?" aufrufen. Lieber kläre ich sowas im persönlichen Gespräch oder gebe in den Ausschußsitzungen / Dienstbesprechungen Anstöße zur Beschaffungspolitik.Bringt mir persönlich mehr und ich habe die Möglichkeit, für die Situation aller etwas zu ändern und nicht nur meinen eigenen Besitz zu waren. Und nun gute Nacht =) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder und reflektiert in keinster Weise die Meinung meiner Angehörigen, Freunde, Kollegen oder gar meiner Dienststelle oder meines Dienstherren! | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 539169 | |||
Datum | 27.01.2009 22:01 | 30896 x gelesen | |||
Daz ein interessantes Beispiel aus dem Bereich BF: Ich habe mir seinerzeit, aus der Erfahrung heraus ein Visier für meinen Helm besorgt, bevor die offiziell eingeführt wurden. Hat mein BBL gekräht!! Das sei nicht vorgesehen, also nicht erlaubt! Nun denn, er war weisungsbefugt, also weg mit dem Ding. Ergab zwar keine Logik, aber... Kurz da drauf wurden die offiziell eingeführt.. Da kannste machen nix, da musste gucken zu.. Gruß Klaus | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 539167 | |||
Datum | 27.01.2009 21:50 | 30775 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fleschhutwenn du so jemanden vorne stehen hast, dann findet der andere Wege... Ich weiß... Ansonsten liegen wir wie in meinem anderen Beitrag geschrieben auf einer Wellenlänge. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 539166 | |||
Datum | 27.01.2009 21:46 | 30841 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter Lieffertz Wenn aber WL Oberwichtig ohne Widerspruch die dienstlich gelieferten Stiefel/Knobelbecher(normgerecht) trägt und nicht möchte das der Löschhansel X vllt. was besseres trägt untersagt er es per DA. Begründen tut ers mit dem Aufwand der Einzelprüfung. wenn du so jemanden vorne stehen hast, dann findet der andere Wege... Ist immer eine Gratwanderung... Das Stiefel-Debakel ist da ja ein wunderbares Beispiel... Bei kleinen Wehren mag das alles noch halbwegs funktionieren, aber bei großen? Bei uns wollten anno 2001(?) einige AGT Schnürstiefel und sind damit zur Wehrführung. Bedarf gesehen, gehandelt -> alle FA haben Schnürstiefel bekommen. Es wird auch durchaus mal gefragt, wenn ich dann jemandem den Gang zum Händler des Vertrauens empfehle kann ich auch noch damit Leben, aber wie schon geschrieben, ich kann mittlerweile auch die Führungskräfte verstehen, die sagen "nee, is nich"... Gutes Beispiel sind hier auch Helme von ebay & Co... Da muss man als Führungskraft m.E. definitiv einschreiten... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 539162 | |||
Datum | 27.01.2009 21:29 | 30921 x gelesen | |||
Ich gebe ja zum Beispiel menschlich Christian und Jago nicht unrecht. Kann für den Obermotz auch zum Bumerang werden. Wenn aber WL Oberwichtig ohne Widerspruch die dienstlich gelieferten Stiefel/Knobelbecher(normgerecht) trägt und nicht möchte das der Löschhansel X vllt. was besseres trägt untersagt er es per DA. Begründen tut ers mit dem Aufwand der Einzelprüfung. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 539161 | |||
Datum | 27.01.2009 21:23 | 30906 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Weber Vielleicht darin, dass der Dienstherr nicht die personellen und fachlichen Ressourcen hat, um zig Stiefel, Lampen, Hosen, Helme... auf ihre Schutzfunktion zu überprüfen? ich auch. Insbesondere nach dem Stiefel-Debakel kann ich solche Anordnungen durchaus verstehen. Wobei ich hier sicherlich auch auf hohem Niveau jammern kann, eigentlich braucht sich niemand privat noch was zu kaufen. PSA wird IMHO auf hohem Niveau gestellt und Helmlampen sind seit Adalit nicht mehr sonderlich begehrt... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 539159 | |||
Datum | 27.01.2009 21:21 | 30909 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffen WenzAber wo ist der dienstliche Zweck? Welcher Sinn steckt hinter diesem Verbot? Erkläer mir einfach mal wie den der Träger der Wehr bei privat beschafftem Material beispielsweise seinen aus den §§ 30f. GUV-V A1 resultierenden Pflichten nachkommen soll. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 539158 | |||
Datum | 27.01.2009 21:19 | 30917 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffen WenzMag alles sehr formal und hochgestochen sein. Aber wo ist der dienstliche Zweck? Welcher Sinn steckt hinter diesem Verbot? Vielleicht darin, dass der Dienstherr nicht die personellen und fachlichen Ressourcen hat, um zig Stiefel, Lampen, Hosen, Helme... auf ihre Schutzfunktion zu überprüfen? Halte ich durchaus für ein stichhaltiges Argument. Gruß, Markus Wenn man aus einem 100 Stockwerke hohem Hochhaus springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 539156 | |||
Datum | 27.01.2009 21:16 | 30832 x gelesen | |||
Und auch dir sage ich, nur diese Satzung ohne jegliche weitere Ausführung ist wertlos. Nicht umsonst gibt es zu jedem Gesetz in Deutschland einen Kommentar zu Erläuterung. Für deine örtliche Satzung mag es so etwas nicht geben. Also müßte man es auf einen Präzedenzfall ankommen lassen. Und genau deswegen sage ich: Diese dienstliche Anweisung ist so nicht haltbar. | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 539154 | |||
Datum | 27.01.2009 21:13 | 31080 x gelesen | |||
Weil mein Arbeitgeber eine vollausgearbeitete Vorgesetztenverordnung hat. Und diese auch schon diverse juristische Streitigkeiten über sich ergehen lassen musste. Trotzdem gibt es ganz klare Grenzen und so ist es z.B. erlaubt, persönlich beschaffte Ausrüstung zu nutzen, solange sie in "Form, Farbe und Funktion" (den genauen Wortlaut suche ich jetzt nicht) der dienstlich gelieferten entspricht. Wenn man den von dir zitierten Paragraphen mal vollständig ausreizen würde, könnte der Leiter der Feuerwehr auch befehlen, zu den Übungen immer rosa Unterwäsche zu tragen. Macht noch viel weniger Sinn als selbst gekaufte Stiefel zu verbieten. Aber wie argumentierst du jetzt dagegen? Ein Befehl bzw. eine Anweisung muss für mich folgende Punkte erfüllen: -Eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten -von einem Vorgesetzten an einen Untergebenen -mit einem dienstlichen Zweck -mündlich, schriftlich oder in sonstiger Form Mag alles sehr formal und hochgestochen sein. Aber wo ist der dienstliche Zweck? Welcher Sinn steckt hinter diesem Verbot? Wenn man gegen diese "Dienstanweisung" verstoßen würde, anschließend dafür eine Konsequenz jedweder Art tragen müßte und juristisch dagegen vorgehen würde, bin ich mir sehr sicher, daß nicht zu Gunsten des Leiters der Feuerwehr entschieden wird. | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Köln / NRW | 539153 | |||
Datum | 27.01.2009 21:12 | 30780 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerAuf der anderen Seite muß er überlegen, ob dieses Vorgehen immer klug ist, da ich insbesondere wenn die Ausrüstung sagen wir mal "ausbaufähig" ist entsprechende Reaktionen hervorrufen kann, die das Gegenteil von dem erreichen, was er wollte. Ganz wichtige Aussage. Wenn er Pech hat, verprellt er auf die Art nämlich engagierte Leute... Gruß Jago | |||||
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Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 539152 | |||
Datum | 27.01.2009 21:11 | 30892 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffen WenzWer mir jetzt widerspricht, mag sich bitte die Mühe machen und es mir belegen, woher der Leiter der Feuerwehr diese Kompetenz nimmt. Ich sage, er hat sie nicht! Sei so nett und schau mal in deine örtliche Satzung. Da besonders nach den Pflichten. Eine hier bei mir hat was drinstehen von....den dienstlichen Weisungen... Vorgestzter Folge leisten. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 539148 | |||
Datum | 27.01.2009 21:06 | 31004 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffen WenzWeder erlischt dein Versicherungsschutz noch kann der Leiter der Feuerwehr sich hier rechtlich auf irgend ein Gesetz berufen. Teil 1 der Aussage stimmt, Teil 2 der Aussage nicht. Der "Chef" hat da es sich um dienstliche Belange handelt eine weitreichende Regelungskompetenz. Dies schließt bei Bedarf auch die Verwendung der privat beschafften Kleidung ein. Und wenn Dir das nicht reicht, dann geht er eben beim Bürgermeister vorbei und läßt sich einen Stempel und eine Unterschrift von dem drunter geben. Auf der anderen Seite muß er überlegen, ob dieses Vorgehen immer klug ist, da ich insbesondere wenn die Ausrüstung sagen wir mal "ausbaufähig" ist entsprechende Reaktionen hervorrufen kann, die das Gegenteil von dem erreichen, was er wollte. Geschrieben von Steffen Wenz Wer mir jetzt widerspricht, mag sich bitte die Mühe machen und es mir belegen, woher der Leiter der Feuerwehr diese Kompetenz nimmt. Ich sage, er hat sie nicht! "§ 9 FwG Ba-Wü Aufgaben des Feuerwehrkommandanten (1) Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr verantwortlich. Er hat insbesondere auf eine ordnungsgemäße Ausrüstung, auf die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr und auf die Instandhaltung der Feuerwehrgeräte und -einrichtungen hinzuwirken. (2)..." "§ 14 FwG Ba-Wü Dienstpflichten (1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind verpflichtet, .... 3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen; ... Das Nähere ist, soweit die Satzung keine Bestimmungen trifft, durch Dienstordnung vom Bürgermeister zu regeln. (2)..." Reicht Dir das? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 539146 | |||
Datum | 27.01.2009 20:59 | 31027 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Steffen Wenz Wer mir jetzt widerspricht, mag sich bitte die Mühe machen und es mir belegen, woher der Leiter der Feuerwehr diese Kompetenz nimmt. Ich sage, er hat sie nicht! dann belege DU, warum er sie nicht haben soll... §11 HBKG verweist zwar grundsätzlich auf die Ortssatzung, enthält aber trotzdem einen wichtigen Absatz: Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen haben an Einsätzen und an angeordneten oder genehmigten Du bist wieder am Zug... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 539143 | |||
Datum | 27.01.2009 20:53 | 31109 x gelesen | |||
Auch wenn mich einige jetzt dafür steinigen werden lehne ich mich jetzt mal ganz weit aus dem Fenster und sage: Diese Dienstanweisung kann rechtlich nicht bindend sein. Weder erlischt dein Versicherungsschutz noch kann der Leiter der Feuerwehr sich hier rechtlich auf irgend ein Gesetz berufen. Nur weil irgend ein "Provinzfürst" meint, er sei der unumschränkte Herrscher in seinem Reich, heißt das noch lange nicht, daß er das auch ist. Alles aber unter der Voraussetzung, daß das von dir selbst gekaufte Material die "Mindestanforderungen" erfüllt, also der gestellten Ausrüstung mindestens gleichwertig ist. Ist es das nicht (Bsp. Hanrath-Stiefel) hast du wohl je nach Fall einfach Pech gehabt und bist selbst schuld. Wer mir jetzt widerspricht, mag sich bitte die Mühe machen und es mir belegen, woher der Leiter der Feuerwehr diese Kompetenz nimmt. Ich sage, er hat sie nicht! | |||||
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Autor | Paul8 H.8, Bremen / Bremen | 539127 | |||
Datum | 27.01.2009 20:22 | 31009 x gelesen | |||
Hallo Ersteinmal hast du dich an bestehende Dienstanweisungen zu halten. Wenn meine Feuerwehr nach bestehenden Normen usw. ausgerüstet wäre, würde ich keine Veranlassung sehen das sich die Kameraden aus eigener Tasche PSA beschaffen müssten. Ich könnte mich mit ruhigem Gewissen zurücklehnen. Wenn jedoch mein Haufen wie eine bunte Kaspertruppe aussieht und ich zudem auch noch jeden einzelnen Kameraden kontrollieren müßte ob seine pers. beschaffte PSA auch den Regelwerken entspricht, dann würde ich genauso Handeln. gruß Paul | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 539121 | |||
Datum | 27.01.2009 20:18 | 30917 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander Deutsch sofern das Corporate ID gewahrt bleibt spielt das eigentlich eine Rolle bzw. hat man das überhaupt noch? Wir nicht mehr, da PSA gefährdungsbezogen beschafft wird, d.h. es hat nicht jeder Überbekleidung.... Und selbst da gibt es ja Unterschiede... Hessen, Hupf, bald auch Hupf 2006... Sieht alles unterschiedlich aus... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Volk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen | 539118 | |||
Datum | 27.01.2009 20:15 | 30901 x gelesen | |||
Moin! Geschrieben von Alexander Deutsch (Anmerkung: Die meisten Kameraden tragen eigenbeschaffte Haix- bzw. Baltes-Stiefel, nicht die anderen, die derzeit im Gespräch sind), als weitere Anmerkung muß dazu gesagt werden, daß für die hauptamtlichen Kräfte Schnürstiefel beschafft werden.... Ineteressant finde ich, wenn die HA Kameraden diese Stiefel tragen dürften. Oder haben die nur eine andere Marke? Gruß, Volker Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten! | |||||
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Autor | Jago8 H.8, Köln / NRW | 539116 | |||
Datum | 27.01.2009 20:13 | 30958 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander DeutschDie meisten Kameraden tragen eigenbeschaffte Haix- bzw. Baltes-Stiefel, nicht die anderen, die derzeit im Gespräch sind), als weitere Anmerkung muß dazu gesagt werden, daß für die hauptamtlichen Kräfte Schnürstiefel beschafft werden....nur die FF-Kräfte dürfen mit den Schlupfstiefeln umknicken :-( Solche Dinge finde ich immer besonders "lustig". Auch mir wurden schon "Knobelbecher" von absolut minderwertiger Qualität gestellt und ich musste mir deshalb eigene Schnürstiefel kaufen - allerdings durfte ich die auch tragen. Ganz ehrlich: Heute würde ich, wenn man mir das tragen von besseren Stiefeln verbieten wollte, ganz einfach "tschüss, das wars" sagen... Geschrieben von Alexander Deutsch (sofern das Corporate ID gewahrt bleibt) Das ist ein ganz wichtiges Argument: Es ist doch ein Unterschied, ob du andere Stiefel trägst als die anderen (das hat für die Außenwirkung nämlich keinerlei Relevanz), oder ob du dir eine orangene Jacke anziehst wenn alle anderen dunkelblau tragen. Gruß Jago | |||||
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Autor | Lore8nz 8W., Hamburg / Hamburg | 539112 | |||
Datum | 27.01.2009 19:49 | 31362 x gelesen | |||
Das Schaffen einer Einheit, Organisations-Erleichterung, vermeiden von Diskussionspotential, bessere Kontrolle, evtl. schlechte Erfahrungen aus der Vergangenheit. Grüße | |||||
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Autor | Rolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg | 539096 | |||
Datum | 27.01.2009 18:52 | 31803 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Marc Dickey Schon mal davon gehört, daß man Dienstanweisungen zu befolgen hat? Wenn das Tragen privater PSA untersagt wird, dann hat man sich daran zu halten. OK ! Versicherungsschutz ist also da und das ist dann denke ich auch mal rechtlich abgesichert. Welchen Grund könnte denn dann ein Dienstherr haben mir das Tragen dieser Stiefel zu "verbieten" außer der Angst vor irgendwelcher Regressproblematik. ? MkG. Rolf Zastrow _____________________________ Mein Beitrag = meine Meinung | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen | 539095 | |||
Datum | 27.01.2009 18:48 | 31270 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander DeutschFolgendes hat sich bei der letzten LZ-Führer-Dienstbesprechung zugetragen: Ich könnte mir vorstellen daß du dir keinen Gefallen damit tust, indem du Interna aus der Dienstbesprechung der LZ-Führer hier niederschreibst. Geschrieben von Alexander Deutsch da ein Helm mit montierter Helmlampe nicht mehr im Einsatzdienst verwendet werden darf.....es erlischt sozusagen die Betriebserlaubnis..... Aber das Kunststoffinnenleben der Aluschüssel gegen Textilinnenteil tauschen ist/war in Ordnung? Gleiches würde für Hollandtücher und Schwanenhälse (Funk) gelten. Geschrieben von Alexander Deutsch der Feuerwehr den freiwilligen Kräften die Nutzung von privat beschaffter PSA (hier Schnürstiefel) untersagt hat, da er nicht gewährleisten könne, daß diese Stiefel den geltenden Normen entsprechen (Anmerkung: Die meisten Kameraden tragen eigenbeschaffte Haix- bzw. Baltes-Stiefel, nicht die anderen, die derzeit im Gespräch sind) Das könnte er gewährleisten indem er sich die Stiefel höchstpersönlich anschaut, die eingeprägte Norm prüft und bei dem geringsten Zweifel gegen das tragen des jeweiligen Stiefelpaares entscheidet. Pauschal den Einsatzkräften das tragen der (nach EN für den FW-Dienst zugelassenen) privat beschaffter PSA zu untersagen, steigert sicherlich nicht die Motivation der Truppe. Den Chef vor einem privaten Kauf zu fragen, hätte aber sicherlich auch nicht geschadet ;-) Geschrieben von Alexander Deutsch kann mir (sofern das Corporate ID gewahrt bleibt) die Nutzung eben dieser PSA niemand verwehren, oder? Und wie er das kann! Versucht es mit einem sachlichen Gespräch, dann klappts vielleicht auch mit dem LdF ;-) MkG Henning Krone Feuerwehr-Dinklar.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 539069 | |||
Datum | 27.01.2009 17:23 | 31644 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander DeutschFolgendes hat sich bei der letzten LZ-Führer-Dienstbesprechung zugetragen: Der Leiter der Feuerwehr (sowohl HAW als auch FF-Leiter) hat verlauten lassen, daß die Helmlampen (die zum Teil durch die Stadt, als auch privat angeschafft wurden) abzumontieren sein, da ein Helm mit montierter Helmlampe nicht mehr im Einsatzdienst verwendet werden darf.....es erlischt sozusagen die Betriebserlaubnis..... Kannst ihn ja mal spaßeshalber Fragen, welche Prüfungen/Zertifikate denn die verwendeten Klappvisiere am Helm aufweisen. Geschrieben von Alexander Deutsch Weitere Problematik ergeht darin, daß eben dieser Leiter der Feuerwehr den freiwilligen Kräften die Nutzung von privat beschaffter PSA (hier Schnürstiefel) untersagt hat, da er nicht gewährleisten könne, daß diese Stiefel den geltenden Normen entsprechen [...] Eventuell kann man mal eher das Gespräch mit dem Leiter der Feuerwehr suchen und fragen, ob Stiefel die den geltenden Normen entsprechen, nicht per Ausnahmegenehmigung getragen werden dürfen. IMHO wäre es sowieso etwas cleverer gewesen, die Sache in C-R mit ein paar internen Gespräche zu regeln, anstatt hier so ein Posting zu öffnen. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Leinfelden-Echterdingen / BW | 539068 | |||
Datum | 27.01.2009 17:21 | 31512 x gelesen | |||
Hallo Rolf, also ich bin kein Jurist, und man möge mir verzeihen wenn ich was falsches schreibe... Dein Beispiel mit den Stiefeln, da denke ich nicht dass man Probleme bekommt. Dein Dienstherr kann dir zwar verbieten, diese zu tragen, solltest du die aber tragen und einen Unfall haben, und sie sind zulässig, dann geht auch dein versicherungsschutz nicht verloren. Vorraussetzung ist natürlich eine Zulassung für den von dir eingesetzten Zweck, das ist klar... Du bekommst dann zwar Probleme mit deinem Kommandanten, aber die Unfallkasse muss die Kosten trotzdem übernehmen... MfG Harry Errare humanum est | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 539067 | |||
Datum | 27.01.2009 17:20 | 32014 x gelesen | |||
Geschrieben von Rolf Zastrowwürde das also in dem oben beschriebenen Fall bedeuten, das mir der Versicherungsschutz verloren geht wenn ich mir selber Stiefel ( die allen gültigen Vorschriften nachweislich entsprechen) kaufe die einen für mich sicher größeren Schutz bieten. Der Versicherungsschutz hat damit erstmal nichts zu tun. Der bleibt dir erhalten. Schon mal davon gehört, daß man Dienstanweisungen zu befolgen hat? Wenn das Tragen privater PSA untersagt wird, dann hat man sich daran zu halten. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 539066 | |||
Datum | 27.01.2009 17:19 | 31905 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Rolf Zastrow würde das also in dem oben beschriebenen Fall bedeuten, das mir der Versicherungsschutz verloren geht wenn ich mir selber Stiefel ( die allen gültigen Vorschriften nachweislich entsprechen) kaufe die einen für mich sicher größeren Schutz bieten du bist, egal welchen Stiefel du angezogen hast, in beiden Fällen versichert ... MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Rolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg | 539063 | |||
Datum | 27.01.2009 17:14 | 32170 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyEinfache Antwort: Doch man kann! Hallo Marc; Hallo Forum würde das also in dem oben beschriebenen Fall bedeuten, das mir der Versicherungsschutz verloren geht wenn ich mir selber Stiefel ( die allen gültigen Vorschriften nachweislich entsprechen) kaufe die einen für mich sicher größeren Schutz bieten. Im Gegenzug dazu der Schutz nicht erlöschen würde wenn ich die von der Stadt zur Verfügung gestellten offensichtlich schlechteren Stiefel weiter nutze ?? Das kann doch nicht wirklich im Sinne des Erfinders sein. Bitte keine Diskussion darüber ob es sinnvoll ist sich selbst Schutzkeidung zu kaufen oder nicht das ist hier nicht das Thema. Ich meine das leidige Thema mit dem Erlöschen von irgendwelchen Sachen bei Anbau usw. ist ja eine Sache aber diese von mir beschriebene Schuhsache kann doch nicht ernsthaft solche Probleme bereiten ??? Kopfschüttelnde Grüße MkG. Rolf Zastrow _____________________________ Mein Beitrag = meine Meinung | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Leinfelden-Echterdingen / BW | 539061 | |||
Datum | 27.01.2009 17:11 | 31495 x gelesen | |||
Solange es keine Hanrath sind ;-) Die gibts auch günstig mittlerweile..... Errare humanum est | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Neustadt an der Aisch / Bayern | 539060 | |||
Datum | 27.01.2009 17:09 | 31654 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander Deutsch(Anmerkung: Die meisten Kameraden tragen eigenbeschaffte Haix- bzw. Baltes-Stiefel, nicht die anderen, die derzeit im Gespräch sind), als weitere Anmerkung muß dazu gesagt werden, daß für die hauptamtlichen Kräfte Schnürstiefel beschafft werden....nur die FF-Kräfte dürfen mit den Schlupfstiefeln umknicken :-( Müssem es unbedingt Schnürstiefel von Haix oder Baltes sein ? Der Markt bietet auch gute Schnürstiefel an die in der selben Preisklasse von Schlupfstiefeln liegen. Vielleicht mal beim Chef vorbringen solche vielleicht in Zukunft zu beschaffen. Sind auch weg von den "normalen" Stiefeln zu Schnürstiefeln. Meine persönliche Meinung !! Nicht die der FFW Neustadt /Aisch | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder? | 539058 | |||
Datum | 27.01.2009 17:07 | 31676 x gelesen | |||
Der Leiter hält den Kopf hin für die Feuerwehr, also bestimmt er auch was getragen werden darf und was nicht. So einfach ist das. http://www.feuerwehr-saal.de | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Leinfelden-Echterdingen / BW | 539054 | |||
Datum | 27.01.2009 16:57 | 32402 x gelesen | |||
Hast du schon mal die Suche bemüht? Gibt ja mittlerweile einiges zum Thema PSA und das Anbringen von Gegenständen an dieser. Obwohl ich auch der Meinung bin, dass es einige sehr nützliche Dinge gibt, die auch mitgeführt werden sollten. Dem gegenüber stehen aber rechtliche Aspekte, die das Anbringen von Gegenständen ( sofern sie z.B. nicht mit der Jacke zusammen geprüft wurden ) untersagen... Ich glaube, es gibt hier jemanden im Forum, der sich da besser auskennt als ich ;-)) Errare humanum est | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 539052 | |||
Datum | 27.01.2009 16:50 | 32886 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander DeutschWenn ich mir Schutzausrüstung, die einen signifikant höheren Schutz bietet, als die von der Feuerwehr bzw. Stadt beschaffte (die "Mindestausrüstung"), zulege, kann mir (sofern das Corporate ID gewahrt bleibt) die Nutzung eben dieser PSA niemand verwehren, oder? Einfache Antwort: Doch man kann! MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Alex8and8er 8D., Castrop-Rauxel / NRW | 539050 | |||
Datum | 27.01.2009 16:46 | 36567 x gelesen | |||
Hallo, werte Kameraden und Kameradinnen, mir brennen so nen paar Fragen auf der Seele, ich hoffe ihr könnt mir ein wenig bei der Problemlösung helfen... Folgendes hat sich bei der letzten LZ-Führer-Dienstbesprechung zugetragen: Der Leiter der Feuerwehr (sowohl HAW als auch FF-Leiter) hat verlauten lassen, daß die Helmlampen (die zum Teil durch die Stadt, als auch privat angeschafft wurden) abzumontieren sein, da ein Helm mit montierter Helmlampe nicht mehr im Einsatzdienst verwendet werden darf.....es erlischt sozusagen die Betriebserlaubnis..... Weitere Problematik ergeht darin, daß eben dieser Leiter der Feuerwehr den freiwilligen Kräften die Nutzung von privat beschaffter PSA (hier Schnürstiefel) untersagt hat, da er nicht gewährleisten könne, daß diese Stiefel den geltenden Normen entsprechen (Anmerkung: Die meisten Kameraden tragen eigenbeschaffte Haix- bzw. Baltes-Stiefel, nicht die anderen, die derzeit im Gespräch sind), als weitere Anmerkung muß dazu gesagt werden, daß für die hauptamtlichen Kräfte Schnürstiefel beschafft werden....nur die FF-Kräfte dürfen mit den Schlupfstiefeln umknicken :-( Ausserdem wurde die Nutzung jeglicher privat angeschaffter PSA untersagt, hier noch mal ne Frage aus eigenem Interesse: Wenn ich mir Schutzausrüstung, die einen signifikant höheren Schutz bietet, als die von der Feuerwehr bzw. Stadt beschaffte (die "Mindestausrüstung"), zulege, kann mir (sofern das Corporate ID gewahrt bleibt) die Nutzung eben dieser PSA niemand verwehren, oder? Vielen Dank für eure Antworten | |||||
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