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ThemaLeidiges Thema mal wieder88 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorAlex8and8er 8D., Castrop-Rauxel / NRW539050
Datum27.01.2009 16:4636567 x gelesen
Hallo, werte Kameraden und Kameradinnen, mir brennen so nen paar Fragen auf der Seele, ich hoffe ihr könnt mir ein wenig bei der Problemlösung helfen...

Folgendes hat sich bei der letzten LZ-Führer-Dienstbesprechung zugetragen: Der Leiter der Feuerwehr (sowohl HAW als auch FF-Leiter) hat verlauten lassen, daß die Helmlampen (die zum Teil durch die Stadt, als auch privat angeschafft wurden) abzumontieren sein, da ein Helm mit montierter Helmlampe nicht mehr im Einsatzdienst verwendet werden darf.....es erlischt sozusagen die Betriebserlaubnis.....

Weitere Problematik ergeht darin, daß eben dieser Leiter der Feuerwehr den freiwilligen Kräften die Nutzung von privat beschaffter PSA (hier Schnürstiefel) untersagt hat, da er nicht gewährleisten könne, daß diese Stiefel den geltenden Normen entsprechen (Anmerkung: Die meisten Kameraden tragen eigenbeschaffte Haix- bzw. Baltes-Stiefel, nicht die anderen, die derzeit im Gespräch sind), als weitere Anmerkung muß dazu gesagt werden, daß für die hauptamtlichen Kräfte Schnürstiefel beschafft werden....nur die FF-Kräfte dürfen mit den Schlupfstiefeln umknicken :-(

Ausserdem wurde die Nutzung jeglicher privat angeschaffter PSA untersagt, hier noch mal ne Frage aus eigenem Interesse: Wenn ich mir Schutzausrüstung, die einen signifikant höheren Schutz bietet, als die von der Feuerwehr bzw. Stadt beschaffte (die "Mindestausrüstung"), zulege, kann mir (sofern das Corporate ID gewahrt bleibt) die Nutzung eben dieser PSA niemand verwehren, oder?

Vielen Dank für eure Antworten


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen539052
Datum27.01.2009 16:5032886 x gelesen
Geschrieben von Alexander DeutschWenn ich mir Schutzausrüstung, die einen signifikant höheren Schutz bietet, als die von der Feuerwehr bzw. Stadt beschaffte (die "Mindestausrüstung"), zulege, kann mir (sofern das Corporate ID gewahrt bleibt) die Nutzung eben dieser PSA niemand verwehren, oder?

Einfache Antwort: Doch man kann!

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorHara8ld 8S., Leinfelden-Echterdingen / BW539054
Datum27.01.2009 16:5732402 x gelesen
Hast du schon mal die Suche bemüht? Gibt ja mittlerweile einiges zum Thema PSA und das Anbringen von Gegenständen an dieser.

Obwohl ich auch der Meinung bin, dass es einige sehr nützliche Dinge gibt, die auch mitgeführt werden sollten. Dem gegenüber stehen aber rechtliche Aspekte, die das Anbringen von Gegenständen ( sofern sie z.B. nicht mit der Jacke zusammen geprüft wurden ) untersagen...

Ich glaube, es gibt hier jemanden im Forum, der sich da besser auskennt als ich ;-))


Errare humanum est

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AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder?539058
Datum27.01.2009 17:0731676 x gelesen
Der Leiter hält den Kopf hin für die Feuerwehr, also bestimmt er auch was getragen werden darf und was nicht.
So einfach ist das.


http://www.feuerwehr-saal.de

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AutorMich8ael8 S.8, Neustadt an der Aisch / Bayern539060
Datum27.01.2009 17:0931654 x gelesen
Geschrieben von Alexander Deutsch(Anmerkung: Die meisten Kameraden tragen eigenbeschaffte Haix- bzw. Baltes-Stiefel, nicht die anderen, die derzeit im Gespräch sind), als weitere Anmerkung muß dazu gesagt werden, daß für die hauptamtlichen Kräfte Schnürstiefel beschafft werden....nur die FF-Kräfte dürfen mit den Schlupfstiefeln umknicken :-(

Müssem es unbedingt Schnürstiefel von Haix oder Baltes sein ? Der Markt bietet auch gute Schnürstiefel an die in der selben Preisklasse von Schlupfstiefeln liegen.
Vielleicht mal beim Chef vorbringen solche vielleicht in Zukunft zu beschaffen.
Sind auch weg von den "normalen" Stiefeln zu Schnürstiefeln.


Meine persönliche Meinung !! Nicht die der FFW Neustadt /Aisch

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AutorHara8ld 8S., Leinfelden-Echterdingen / BW539061
Datum27.01.2009 17:1131495 x gelesen
Solange es keine Hanrath sind ;-)
Die gibts auch günstig mittlerweile.....


Errare humanum est

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AutorRolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg539063
Datum27.01.2009 17:1432170 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyEinfache Antwort: Doch man kann!

Hallo Marc; Hallo Forum

würde das also in dem oben beschriebenen Fall bedeuten, das mir der Versicherungsschutz verloren geht wenn ich mir selber Stiefel ( die allen gültigen Vorschriften nachweislich entsprechen) kaufe die einen für mich sicher größeren Schutz bieten. Im Gegenzug dazu der Schutz nicht erlöschen würde wenn ich die von der Stadt zur Verfügung gestellten offensichtlich schlechteren Stiefel weiter nutze ??
Das kann doch nicht wirklich im Sinne des Erfinders sein.

Bitte keine Diskussion darüber ob es sinnvoll ist sich selbst Schutzkeidung zu kaufen oder nicht das ist hier nicht das Thema.

Ich meine das leidige Thema mit dem Erlöschen von irgendwelchen Sachen bei Anbau usw. ist ja eine Sache aber diese von mir beschriebene Schuhsache kann doch nicht ernsthaft solche Probleme bereiten ???

Kopfschüttelnde Grüße


MkG. Rolf Zastrow

_____________________________
Mein Beitrag = meine Meinung

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg539066
Datum27.01.2009 17:1931905 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Rolf Zastrowwürde das also in dem oben beschriebenen Fall bedeuten, das mir der Versicherungsschutz verloren geht wenn ich mir selber Stiefel ( die allen gültigen Vorschriften nachweislich entsprechen) kaufe die einen für mich sicher größeren Schutz bieten

du bist, egal welchen Stiefel du angezogen hast, in beiden Fällen versichert ...


MkG Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen539067
Datum27.01.2009 17:2032014 x gelesen
Geschrieben von Rolf Zastrowwürde das also in dem oben beschriebenen Fall bedeuten, das mir der Versicherungsschutz verloren geht wenn ich mir selber Stiefel ( die allen gültigen Vorschriften nachweislich entsprechen) kaufe die einen für mich sicher größeren Schutz bieten.

Der Versicherungsschutz hat damit erstmal nichts zu tun. Der bleibt dir erhalten.

Schon mal davon gehört, daß man Dienstanweisungen zu befolgen hat? Wenn das Tragen privater PSA untersagt wird, dann hat man sich daran zu halten.

MkG
Marc


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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorHara8ld 8S., Leinfelden-Echterdingen / BW539068
Datum27.01.2009 17:2131512 x gelesen
Hallo Rolf,

also ich bin kein Jurist, und man möge mir verzeihen wenn ich was falsches schreibe...

Dein Beispiel mit den Stiefeln, da denke ich nicht dass man Probleme bekommt. Dein Dienstherr kann dir zwar verbieten, diese zu tragen, solltest du die aber tragen und einen Unfall haben, und sie sind zulässig, dann geht auch dein versicherungsschutz nicht verloren.
Vorraussetzung ist natürlich eine Zulassung für den von dir eingesetzten Zweck, das ist klar...
Du bekommst dann zwar Probleme mit deinem Kommandanten, aber die Unfallkasse muss die Kosten trotzdem übernehmen...

MfG Harry


Errare humanum est

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.539069
Datum27.01.2009 17:2331644 x gelesen
Geschrieben von Alexander DeutschFolgendes hat sich bei der letzten LZ-Führer-Dienstbesprechung zugetragen: Der Leiter der Feuerwehr (sowohl HAW als auch FF-Leiter) hat verlauten lassen, daß die Helmlampen (die zum Teil durch die Stadt, als auch privat angeschafft wurden) abzumontieren sein, da ein Helm mit montierter Helmlampe nicht mehr im Einsatzdienst verwendet werden darf.....es erlischt sozusagen die Betriebserlaubnis.....
Kannst ihn ja mal spaßeshalber Fragen, welche Prüfungen/Zertifikate denn die verwendeten Klappvisiere am Helm aufweisen.

Geschrieben von Alexander DeutschWeitere Problematik ergeht darin, daß eben dieser Leiter der Feuerwehr den freiwilligen Kräften die Nutzung von privat beschaffter PSA (hier Schnürstiefel) untersagt hat, da er nicht gewährleisten könne, daß diese Stiefel den geltenden Normen entsprechen [...]
Eventuell kann man mal eher das Gespräch mit dem Leiter der Feuerwehr suchen und fragen, ob Stiefel die den geltenden Normen entsprechen, nicht per Ausnahmegenehmigung getragen werden dürfen.

IMHO wäre es sowieso etwas cleverer gewesen, die Sache in C-R mit ein paar internen Gespräche zu regeln, anstatt hier so ein Posting zu öffnen.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorHenn8ing8 K.8, Dinklar / Niedersachsen539095
Datum27.01.2009 18:4831270 x gelesen
Geschrieben von Alexander DeutschFolgendes hat sich bei der letzten LZ-Führer-Dienstbesprechung zugetragen:
Ich könnte mir vorstellen daß du dir keinen Gefallen damit tust, indem du Interna aus der Dienstbesprechung der LZ-Führer hier niederschreibst.

Geschrieben von Alexander Deutschda ein Helm mit montierter Helmlampe nicht mehr im Einsatzdienst verwendet werden darf.....es erlischt sozusagen die Betriebserlaubnis.....
Aber das Kunststoffinnenleben der Aluschüssel gegen Textilinnenteil tauschen ist/war in Ordnung? Gleiches würde für Hollandtücher und Schwanenhälse (Funk) gelten.

Geschrieben von Alexander Deutschder Feuerwehr den freiwilligen Kräften die Nutzung von privat beschaffter PSA (hier Schnürstiefel) untersagt hat, da er nicht gewährleisten könne, daß diese Stiefel den geltenden Normen entsprechen (Anmerkung: Die meisten Kameraden tragen eigenbeschaffte Haix- bzw. Baltes-Stiefel, nicht die anderen, die derzeit im Gespräch sind)
Das könnte er gewährleisten indem er sich die Stiefel höchstpersönlich anschaut, die eingeprägte Norm prüft und bei dem geringsten Zweifel gegen das tragen des jeweiligen Stiefelpaares entscheidet. Pauschal den Einsatzkräften das tragen der (nach EN für den FW-Dienst zugelassenen) privat beschaffter PSA zu untersagen, steigert sicherlich nicht die Motivation der Truppe. Den Chef vor einem privaten Kauf zu fragen, hätte aber sicherlich auch nicht geschadet ;-)


Geschrieben von Alexander Deutschkann mir (sofern das Corporate ID gewahrt bleibt) die Nutzung eben dieser PSA niemand verwehren, oder?
Und wie er das kann! Versucht es mit einem sachlichen Gespräch, dann klappts vielleicht auch mit dem LdF ;-)


MkG
Henning Krone

Feuerwehr-Dinklar.de

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AutorRolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg539096
Datum27.01.2009 18:5231803 x gelesen
Hallo

Geschrieben von Marc DickeySchon mal davon gehört, daß man Dienstanweisungen zu befolgen hat? Wenn das Tragen privater PSA untersagt wird, dann hat man sich daran zu halten.

OK ! Versicherungsschutz ist also da und das ist dann denke ich auch mal rechtlich abgesichert.
Welchen Grund könnte denn dann ein Dienstherr haben mir das Tragen dieser Stiefel zu "verbieten" außer der Angst vor irgendwelcher Regressproblematik. ?


MkG. Rolf Zastrow

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Mein Beitrag = meine Meinung

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AutorLore8nz 8W., Hamburg / Hamburg539112
Datum27.01.2009 19:4931362 x gelesen
Das Schaffen einer Einheit, Organisations-Erleichterung, vermeiden von Diskussionspotential, bessere Kontrolle, evtl. schlechte Erfahrungen aus der Vergangenheit.

Grüße


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AutorJago8 H.8, Köln / NRW539116
Datum27.01.2009 20:1330958 x gelesen
Geschrieben von Alexander DeutschDie meisten Kameraden tragen eigenbeschaffte Haix- bzw. Baltes-Stiefel, nicht die anderen, die derzeit im Gespräch sind), als weitere Anmerkung muß dazu gesagt werden, daß für die hauptamtlichen Kräfte Schnürstiefel beschafft werden....nur die FF-Kräfte dürfen mit den Schlupfstiefeln umknicken :-(


Solche Dinge finde ich immer besonders "lustig".
Auch mir wurden schon "Knobelbecher" von absolut minderwertiger Qualität gestellt und ich musste mir deshalb eigene Schnürstiefel kaufen - allerdings durfte ich die auch tragen.
Ganz ehrlich:
Heute würde ich, wenn man mir das tragen von besseren Stiefeln verbieten wollte, ganz einfach "tschüss, das wars" sagen...

Geschrieben von Alexander Deutsch(sofern das Corporate ID gewahrt bleibt)

Das ist ein ganz wichtiges Argument:
Es ist doch ein Unterschied, ob du andere Stiefel trägst als die anderen (das hat für die Außenwirkung nämlich keinerlei Relevanz), oder ob du dir eine orangene Jacke anziehst wenn alle anderen dunkelblau tragen.

Gruß Jago


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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen539118
Datum27.01.2009 20:1530901 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Alexander Deutsch
(Anmerkung: Die meisten Kameraden tragen eigenbeschaffte Haix- bzw. Baltes-Stiefel, nicht die anderen, die derzeit im Gespräch sind), als weitere Anmerkung muß dazu gesagt werden, daß für die hauptamtlichen Kräfte Schnürstiefel beschafft werden....

Ineteressant finde ich, wenn die HA Kameraden diese Stiefel tragen dürften. Oder haben die nur eine andere Marke?


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen539121
Datum27.01.2009 20:1830917 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Alexander Deutschsofern das Corporate ID gewahrt bleibt

spielt das eigentlich eine Rolle bzw. hat man das überhaupt noch?

Wir nicht mehr, da PSA gefährdungsbezogen beschafft wird, d.h. es hat nicht jeder Überbekleidung.... Und selbst da gibt es ja Unterschiede... Hessen, Hupf, bald auch Hupf 2006... Sieht alles unterschiedlich aus...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorPaul8 H.8, Bremen / Bremen539127
Datum27.01.2009 20:2231009 x gelesen
Hallo

Ersteinmal hast du dich an bestehende Dienstanweisungen zu halten.

Wenn meine Feuerwehr nach bestehenden Normen usw. ausgerüstet wäre, würde ich keine Veranlassung sehen das sich die Kameraden aus eigener Tasche PSA beschaffen müssten.
Ich könnte mich mit ruhigem Gewissen zurücklehnen.
Wenn jedoch mein Haufen wie eine bunte Kaspertruppe aussieht und ich zudem auch noch jeden einzelnen Kameraden kontrollieren müßte ob seine pers. beschaffte PSA auch den Regelwerken entspricht, dann würde ich genauso Handeln.

gruß Paul


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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz539143
Datum27.01.2009 20:5331109 x gelesen
Auch wenn mich einige jetzt dafür steinigen werden lehne ich mich jetzt mal ganz weit aus dem Fenster und sage: Diese Dienstanweisung kann rechtlich nicht bindend sein. Weder erlischt dein Versicherungsschutz noch kann der Leiter der Feuerwehr sich hier rechtlich auf irgend ein Gesetz berufen.
Nur weil irgend ein "Provinzfürst" meint, er sei der unumschränkte Herrscher in seinem Reich, heißt das noch lange nicht, daß er das auch ist. Alles aber unter der Voraussetzung, daß das von dir selbst gekaufte Material die "Mindestanforderungen" erfüllt, also der gestellten Ausrüstung mindestens gleichwertig ist. Ist es das nicht (Bsp. Hanrath-Stiefel) hast du wohl je nach Fall einfach Pech gehabt und bist selbst schuld.

Wer mir jetzt widerspricht, mag sich bitte die Mühe machen und es mir belegen, woher der Leiter der Feuerwehr diese Kompetenz nimmt. Ich sage, er hat sie nicht!


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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen539146
Datum27.01.2009 20:5931027 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Steffen WenzWer mir jetzt widerspricht, mag sich bitte die Mühe machen und es mir belegen, woher der Leiter der Feuerwehr diese Kompetenz nimmt. Ich sage, er hat sie nicht!


dann belege DU, warum er sie nicht haben soll...

§11 HBKG verweist zwar grundsätzlich auf die Ortssatzung, enthält aber trotzdem einen wichtigen Absatz:
Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen haben an Einsätzen und an angeordneten oder genehmigten
Übungen und Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen und Weisungen vorgesetzter Personen nachzukommen.


Du bist wieder am Zug...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg539148
Datum27.01.2009 21:0631004 x gelesen
Geschrieben von Steffen WenzWeder erlischt dein Versicherungsschutz noch kann der Leiter der Feuerwehr sich hier rechtlich auf irgend ein Gesetz berufen.

Teil 1 der Aussage stimmt, Teil 2 der Aussage nicht. Der "Chef" hat da es sich um dienstliche Belange handelt eine weitreichende Regelungskompetenz. Dies schließt bei Bedarf auch die Verwendung der privat beschafften Kleidung ein. Und wenn Dir das nicht reicht, dann geht er eben beim Bürgermeister vorbei und läßt sich einen Stempel und eine Unterschrift von dem drunter geben.

Auf der anderen Seite muß er überlegen, ob dieses Vorgehen immer klug ist, da ich insbesondere wenn die Ausrüstung sagen wir mal "ausbaufähig" ist entsprechende Reaktionen hervorrufen kann, die das Gegenteil von dem erreichen, was er wollte.


Geschrieben von Steffen WenzWer mir jetzt widerspricht, mag sich bitte die Mühe machen und es mir belegen, woher der Leiter der Feuerwehr diese Kompetenz nimmt. Ich sage, er hat sie nicht!


"§ 9 FwG Ba-Wü
Aufgaben des Feuerwehrkommandanten

(1) Der Feuerwehrkommandant ist für die Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr verantwortlich. Er hat insbesondere auf eine ordnungsgemäße Ausrüstung, auf die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Gemeindefeuerwehr und auf die Instandhaltung der Feuerwehrgeräte und -einrichtungen hinzuwirken.

(2)..."


"§ 14 FwG Ba-Wü
Dienstpflichten

(1) Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr sind verpflichtet,

....
3. den dienstlichen Weisungen der Vorgesetzten nachzukommen;
...

Das Nähere ist, soweit die Satzung keine Bestimmungen trifft, durch Dienstordnung vom Bürgermeister zu regeln.

(2)..."


Reicht Dir das?


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen539152
Datum27.01.2009 21:1130892 x gelesen
Geschrieben von Steffen WenzWer mir jetzt widerspricht, mag sich bitte die Mühe machen und es mir belegen, woher der Leiter der Feuerwehr diese Kompetenz nimmt. Ich sage, er hat sie nicht!

Sei so nett und schau mal in deine örtliche Satzung. Da besonders nach den Pflichten. Eine hier bei mir hat was drinstehen von....den dienstlichen Weisungen... Vorgestzter Folge leisten.


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorJago8 H.8, Köln / NRW539153
Datum27.01.2009 21:1230780 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerAuf der anderen Seite muß er überlegen, ob dieses Vorgehen immer klug ist, da ich insbesondere wenn die Ausrüstung sagen wir mal "ausbaufähig" ist entsprechende Reaktionen hervorrufen kann, die das Gegenteil von dem erreichen, was er wollte.

Ganz wichtige Aussage.
Wenn er Pech hat, verprellt er auf die Art nämlich engagierte Leute...

Gruß Jago


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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz539154
Datum27.01.2009 21:1331080 x gelesen
Weil mein Arbeitgeber eine vollausgearbeitete Vorgesetztenverordnung hat. Und diese auch schon diverse juristische Streitigkeiten über sich ergehen lassen musste. Trotzdem gibt es ganz klare Grenzen und so ist es z.B. erlaubt, persönlich beschaffte Ausrüstung zu nutzen, solange sie in "Form, Farbe und Funktion" (den genauen Wortlaut suche ich jetzt nicht) der dienstlich gelieferten entspricht.
Wenn man den von dir zitierten Paragraphen mal vollständig ausreizen würde, könnte der Leiter der Feuerwehr auch befehlen, zu den Übungen immer rosa Unterwäsche zu tragen. Macht noch viel weniger Sinn als selbst gekaufte Stiefel zu verbieten. Aber wie argumentierst du jetzt dagegen?
Ein Befehl bzw. eine Anweisung muss für mich folgende Punkte erfüllen:
-Eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten
-von einem Vorgesetzten an einen Untergebenen
-mit einem dienstlichen Zweck
-mündlich, schriftlich oder in sonstiger Form
Mag alles sehr formal und hochgestochen sein. Aber wo ist der dienstliche Zweck? Welcher Sinn steckt hinter diesem Verbot?
Wenn man gegen diese "Dienstanweisung" verstoßen würde, anschließend dafür eine Konsequenz jedweder Art tragen müßte und juristisch dagegen vorgehen würde, bin ich mir sehr sicher, daß nicht zu Gunsten des Leiters der Feuerwehr entschieden wird.


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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz539156
Datum27.01.2009 21:1630832 x gelesen
Und auch dir sage ich, nur diese Satzung ohne jegliche weitere Ausführung ist wertlos. Nicht umsonst gibt es zu jedem Gesetz in Deutschland einen Kommentar zu Erläuterung. Für deine örtliche Satzung mag es so etwas nicht geben. Also müßte man es auf einen Präzedenzfall ankommen lassen. Und genau deswegen sage ich: Diese dienstliche Anweisung ist so nicht haltbar.


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg539158
Datum27.01.2009 21:1930917 x gelesen
Geschrieben von Steffen WenzMag alles sehr formal und hochgestochen sein. Aber wo ist der dienstliche Zweck? Welcher Sinn steckt hinter diesem Verbot?

Vielleicht darin, dass der Dienstherr nicht die personellen und fachlichen Ressourcen hat, um zig Stiefel, Lampen, Hosen, Helme... auf ihre Schutzfunktion zu überprüfen?

Halte ich durchaus für ein stichhaltiges Argument.

Gruß, Markus


Wenn man aus einem 100 Stockwerke hohem Hochhaus springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen539159
Datum27.01.2009 21:2130909 x gelesen
Geschrieben von Steffen WenzAber wo ist der dienstliche Zweck? Welcher Sinn steckt hinter diesem Verbot?

Erkläer mir einfach mal wie den der Träger der Wehr bei privat beschafftem Material beispielsweise seinen aus den §§ 30f. GUV-V A1 resultierenden Pflichten nachkommen soll.

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen539161
Datum27.01.2009 21:2330906 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus WeberVielleicht darin, dass der Dienstherr nicht die personellen und fachlichen Ressourcen hat, um zig Stiefel, Lampen, Hosen, Helme... auf ihre Schutzfunktion zu überprüfen?

Halte ich durchaus für ein stichhaltiges Argument.


ich auch. Insbesondere nach dem Stiefel-Debakel kann ich solche Anordnungen durchaus verstehen. Wobei ich hier sicherlich auch auf hohem Niveau jammern kann, eigentlich braucht sich niemand privat noch was zu kaufen. PSA wird IMHO auf hohem Niveau gestellt und Helmlampen sind seit Adalit nicht mehr sonderlich begehrt...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen539162
Datum27.01.2009 21:2930921 x gelesen
Ich gebe ja zum Beispiel menschlich Christian und Jago nicht unrecht. Kann für den Obermotz auch zum Bumerang werden.

Wenn aber WL Oberwichtig ohne Widerspruch die dienstlich gelieferten Stiefel/Knobelbecher(normgerecht) trägt und nicht möchte das der Löschhansel X vllt. was besseres trägt untersagt er es per DA. Begründen tut ers mit dem Aufwand der Einzelprüfung.


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen539166
Datum27.01.2009 21:4630841 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter LieffertzWenn aber WL Oberwichtig ohne Widerspruch die dienstlich gelieferten Stiefel/Knobelbecher(normgerecht) trägt und nicht möchte das der Löschhansel X vllt. was besseres trägt untersagt er es per DA. Begründen tut ers mit dem Aufwand der Einzelprüfung.


wenn du so jemanden vorne stehen hast, dann findet der andere Wege...

Ist immer eine Gratwanderung... Das Stiefel-Debakel ist da ja ein wunderbares Beispiel...
Bei kleinen Wehren mag das alles noch halbwegs funktionieren, aber bei großen?
Bei uns wollten anno 2001(?) einige AGT Schnürstiefel und sind damit zur Wehrführung. Bedarf gesehen, gehandelt -> alle FA haben Schnürstiefel bekommen. Es wird auch durchaus mal gefragt, wenn ich dann jemandem den Gang zum Händler des Vertrauens empfehle kann ich auch noch damit Leben, aber wie schon geschrieben, ich kann mittlerweile auch die Führungskräfte verstehen, die sagen "nee, is nich"... Gutes Beispiel sind hier auch Helme von ebay & Co... Da muss man als Führungskraft m.E. definitiv einschreiten...


Viele Grüße

Christian

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen539167
Datum27.01.2009 21:5030775 x gelesen
Geschrieben von Christian Fleschhutwenn du so jemanden vorne stehen hast, dann findet der andere Wege...

Ich weiß...

Ansonsten liegen wir wie in meinem anderen Beitrag geschrieben auf einer Wellenlänge.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds539169
Datum27.01.2009 22:0130896 x gelesen
Daz ein interessantes Beispiel aus dem Bereich BF:

Ich habe mir seinerzeit, aus der Erfahrung heraus ein Visier für meinen Helm besorgt, bevor die offiziell eingeführt wurden.

Hat mein BBL gekräht!!

Das sei nicht vorgesehen, also nicht erlaubt!

Nun denn, er war weisungsbefugt, also weg mit dem Ding.

Ergab zwar keine Logik, aber...

Kurz da drauf wurden die offiziell eingeführt..

Da kannste machen nix, da musste gucken zu..

Gruß
Klaus


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AutorChri8sti8an 8S., Offenburg / Baden539187
Datum27.01.2009 23:1630722 x gelesen
Wahnsinn, so viele Paragraphen...

Wobei ich einen ganz anderen Ansatz nehmen würde:

1.) Der Kommandant ist der Chef! Dem, was er als Anweisung ausgibt, ist vorerst mal Folge zu leisten. Wo kommen wir denn dann hin, wenn jeder macht, worauf er Bock hat? Wenn ich den Gedanken von manchen hier intern mal weiterspinne, dann komm ich irgendwann zu dem Punkt, an dem ich mich über die Dienstanweisung bezgl. der letzten AAO hinwegsetze und mit dem RW2 als erstes Fahrzeug zum Wohnungsbrand fahre...
2.) Die Kommune ist mit der Aufstellung und Ausrüstung der Feuerwehr beauftragt. Dafür wird jedes Jahr ein Betrag X im Haushalt bereitgestellt. Je mehr die Kommune pro Bestellung beim Lieferanten nun bestellt, desto besser wird der Preis --> in Zeiten knapper Kassen ein nicht unerhelbliches Thema. Die Buddgetverantwortung hat ja meistens auch der Kommandant / Chef, somit ist die DA zum zweiten Mal begründet
3.) je mehr Sortenvielfalt ich bei der PSA biete, desto mehr Aufwand machen Wartung und Reinigung, desto länger werden meine Kräfte dafür gebunden, desto mehr Geld kostet mich das ganze --> siehe Punkt 2, Budgetverantwortung
4.) Auch den Neidfaktor dürfen wir bei der Diskussion um die Sinnhaftigkeit der DA nicht außer Acht lassen. In den meisten FW kommen Menschen aus sämtlichen sozialen Schichten zusammen, nicht alle sind sozial gleich gestellt. Da kann schnell mal Neid und Mißgunst aufkommen. Und die trägt nicht zur Höhermotivation der Truppe bei. Und diese liegt ja ebenfalls in der Verantwortung des Kommandanten / Wehrführers / Löschzugführers etc...

Aus diesen Gründen würde ich die Sinnhaftigkeit einer DA niemals öffentlich in Frage stellen bzw. gar zum Boykott in Form von "was will der Alte denn?" aufrufen. Lieber kläre ich sowas im persönlichen Gespräch oder gebe in den Ausschußsitzungen / Dienstbesprechungen Anstöße zur Beschaffungspolitik.Bringt mir persönlich mehr und ich habe die Möglichkeit, für die Situation aller etwas zu ändern und nicht nur meinen eigenen Besitz zu waren.

Und nun gute Nacht =)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine eigene Meinung wieder und reflektiert in keinster Weise die Meinung meiner Angehörigen, Freunde, Kollegen oder gar meiner Dienststelle oder meines Dienstherren!

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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen539189
Datum27.01.2009 23:1830775 x gelesen
Hallo,

der Leiter der Feuerwehr kann so einiges, (leider?) auch das von Dir geschilderte. Er ist eben "Leiter" der FW und kann daher vieles, was nicht übergeordnet geregelt ist, für seinen Bereich selbst festlegen. Ich hatte früher auch Hollandtuch und Lampe am Helm, seit einiger Zeit nicht mehr...


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen539190
Datum27.01.2009 23:2430585 x gelesen
Geschrieben von Schreiner ChristianDafür wird jedes Jahr ein Betrag X im Haushalt bereitgestellt. Je mehr die Kommune pro Bestellung beim Lieferanten nun bestellt, desto besser wird der Preis --> in Zeiten knapper Kassen ein nicht unerhelbliches Thema.

Das wiederum würde ich so-wenn ichs wüßte- nicht so in ein öfftl. Forum stellen ;-).


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorJago8 H.8, Köln / NRW539192
Datum27.01.2009 23:2630675 x gelesen
Geschrieben von Mathias ZimmerIch hatte früher auch Hollandtuch und Lampe am Helm, seit einiger Zeit nicht mehr...


Na, das ist ja "toll" :-(
Würde ich an deiner Stelle so nicht hinnehmen wollen...

Gruß Jago


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AutorDani8el 8B., Nörtershausen / RLP539193
Datum27.01.2009 23:2730805 x gelesen
Moin Klaus, moin Forum,

ich denke mal außer zugucken sollte man da schon was machen können - nämlich mit den Verantwortlichen Leuten reden (am besten vor der Privatbeschaffung).

In unserer Wehr gibts auch 3 verschiedene Sorten Schnürstiefel - wenn ich mir jetzt aber vorstelle, dass von 25 Aktiven jetzt 5 nen eignen Helm (und jeder nen anderen, mit oder ohne IA-Zulassung, unterschiedliche Haltbarkeiten, Beständigkeiten gegen Kennzeichnung, Zulassung für Helmlampen ....) 6 ne eigene Überhose (mit oder ohne Durchgriffe, 4A oder 4B, Unterschiedliche Reinigungsanleitungen ....) 7 eigene IA-Handschuhe, 5 ne eigene Flammschutzhaube, 12 eigene THL-Handschue (von 5€ EN 388 Arbeitshandschuhen bis zu 100€ Modellen) 9 Leute ne eigene Helmlampe (wieviel Modelle gibts da mittlerweile?) und weitere 8 ne eigene Knickkopflampe kaufen - wie soll da der Gerätewart oder ich noch irgendeinen Überblick behalten, was da jetzt erlaubt oder verboten ist und was ggf. mal erlaubt war aber dann verboten wurde oder eigentlich erlaubt ist aber alle 29 Monate geprüft werden muß?
Übertrage ich das jetzt auf nen Stützpunkt oder z.B. auf unsere Verbandsgemeinde (anderswo Samtgemeinde, Amt o.ä.) mit 17 Feuerwehren mit je übern Daumen 20 Mitgliedern dann würde ich mal behaupten, dass kein Mensch mehr da durchblickt.

Da bei uns Überhosen und Handschuhe und Zeuch schon seit - mhm - 10 Jahren von der Verbandsgemeinde bezahlt werden stellen sich die meisten der o.g. Probleme bei uns allerdings nicht. Für Stiefel gabs irgendwann mal ne Sammelbestellung und seitdem werden primär die damals beschafften Stiefel nachgekauft.
Wenn jetzt z.B. das Thema private THL-Handschuhe, Lampen o.ä. aufkommt dann würde ich versuchen, da auch über Sammelbestellungen eine gewisse Einheitlichkeit herzustellen. Einfach weils den Überblick erleichtert.
Wenn jetzt jemand vorhat, sich was eigenes zu kaufen fänd ichs gut, wenn derjenige das vorher mit mir abklärt und man sich da evtl. auch auf "bekanntes" einigen könnte.


Daniel


Ich schreibe hier nur privat und nicht im Namen der Feuerwehr Nörtershausen.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen539194
Datum27.01.2009 23:2730659 x gelesen
Geschrieben von Steffen WenzUnd auch dir sage ich, nur diese Satzung ohne jegliche weitere Ausführung ist wertlos. Nicht umsonst gibt es zu jedem Gesetz in Deutschland einen Kommentar zu Erläuterung.

Wie Du im Prinzip schon selbst schreibst, ein Kommentar erläutert lediglich die gesetzlichen Normen und deren Auslegung, rechtlich bindend ist er nicht. Das ist nur die Vorschrift selbst.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW539199
Datum27.01.2009 23:4431152 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeySchon mal davon gehört, daß man Dienstanweisungen zu befolgen hat? Wenn das Tragen privater PSA untersagt wird, dann hat man sich daran zu halten.

Richtig, sollte dir allerdings mit ein paar Schlupstiefeln etwas passiern (Umknicken und Bänderriss zB) weil diese zB zu weit waren, kannst du natürlich die Stadt in Regress nehmen. Vorausgesetzt es wurde auf das weit bekannte Problem des zB zu weiten Schafts weil nur Einheitsstiefel beschafft werden hingewiesen. Dies am besten schriftlich. Wer schreibt der bleibt.

Abgesehen davon müßten die Stiefel im Hauptamtlichen Wehrteil dann auch ausgetauscht und verboten werden. Oder es müßte ein Tragen der für den hauptamtlichen Wehrteil beschafften Stiefeln erlaubt werden.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW539201
Datum27.01.2009 23:5430713 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutGutes Beispiel sind hier auch Helme von ebay & Co... Da muss man als Führungskraft m.E. definitiv einschreiten...
Ja? Wieso? Wo ist der Unterschied zwischen einem Helm, den ich von der Gemeinde gestellt bekomme und einem gleichen, den ich mir vielleicht privat bei Ebay ersteigert habe? Problematisch wirds nur bei anderen Modellen.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen539202
Datum27.01.2009 23:5830562 x gelesen
Geschrieben von Lutz WagnerJa? Wieso? Wo ist der Unterschied zwischen einem Helm, den ich von der Gemeinde gestellt bekomme und einem gleichen, den ich mir vielleicht privat bei Ebay ersteigert habe? Problematisch wirds nur bei anderen Modellen.

Habe ich da in jedem Fall die Kontrolle über die Aussonderungszeit?


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen539203
Datum28.01.2009 00:0030965 x gelesen
Geschrieben von Lutz WagnerRichtig, sollte dir allerdings mit ein paar Schlupstiefeln etwas passiern (Umknicken und Bänderriss zB) weil diese zB zu weit waren, kannst du natürlich die Stadt in Regress nehmen.

Ich finde es immer interessant, daß hier Schlupfstiefel konsequent als schlecht dargestellt werden. Ich persönlich hatte damit komischerweise noch nie Probleme. Meine passen wie angegossen. Nun gut, die letzten zwei Paar habe ich mir selber beschafft und als ich noch dienstlich gelieferte bekommen habe, habe ich darauf geachtet welche zu erhalten die mir auch passen.

Man sollte meinen, daß FA sich auch nur Schuhwerk verpassen lassen, welches auch wirklich paßt. Das nur angepaßte PSA ihre volle Wirkung entfalten kann, sollte man spätestens seit dem Tm1 wissen oder alternativ nach dem lesen der Bedienungansleitung (o. vgl.).

Das Problem ist, daß die meisten sich Schlupfstiefel geben lassen, bei denen sie beim ersten Anziehen schon locker reinrutschen können. Das kann einfach nicht auf Dauer gut gehen. Gute Schlupfstiefel müssen einfach die ersten Kilometer drücken und bedürfen einer gewissen Einlaufzeit.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen539204
Datum28.01.2009 00:0230630 x gelesen
Geschrieben von Lutz WagnerWo ist der Unterschied zwischen einem Helm, den ich von der Gemeinde gestellt bekomme und einem gleichen, den ich mir vielleicht privat bei Ebay ersteigert habe?

Kann der Träger der Feuerwehr bei diesem Material die sich für ihn nach §§29ff. GUV-V A1 ergebenden Pflichten erfüllen?

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorJago8 H.8, Köln / NRW539205
Datum28.01.2009 00:0630793 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyIch finde es immer interessant, daß hier Schlupfstiefel konsequent als schlecht dargestellt werden. Ich persönlich hatte damit komischerweise noch nie Probleme. Meine passen wie angegossen. Nun gut, die letzten zwei Paar habe ich mir selber beschafft und als ich noch dienstlich gelieferte bekommen habe, habe ich darauf geachtet welche zu erhalten die mir auch passen.


Das ist auch eine Frage der persönlichen Neigung - ich selbst empfinde Schlupfstiefel als unangenehm, unabhängig von der Passform.

Gruß Jago


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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW539206
Datum28.01.2009 00:0930870 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyIch finde es immer interessant, daß hier Schlupfstiefel konsequent als schlecht dargestellt werden. Ich persönlich hatte damit komischerweise noch nie Probleme. Meine passen wie angegossen. Nun gut, die letzten zwei Paar habe ich mir selber beschafft und als ich noch dienstlich gelieferte bekommen habe, habe ich darauf geachtet welche zu erhalten die mir auch passen.

1. Hab ich gar nicht.

2. Wenn Stiefel mit einheitlichem Schaft bestellt werden und vom Lager einer Kleiderkammer ohne vorheriges Anprobieren mit einem Größensatz bleibt das genannte Problem nun mal nicht aus.

3. Einen Stiefel bei der Anprobe als vollkommen passend einzuschätzen halte ich für schwierig lediglich die Länge läßt sich als passend erkennen. Probleme mit der Schaftweite treten meist erst nach einiger Tragezeit auf, wenn das Leder weicher geworden ist.

Wenn dir Deine gelieferten Stiefel wie angegossen passen freut mich das natürlich außerordentlich für Dich. Aber das ist in Feuerwehrdeutschland leider nicht die Regel. Sorry


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio539207
Datum28.01.2009 00:1530919 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Lutz Wagner2. Wenn Stiefel mit einheitlichem Schaft bestellt werden und vom Lager einer Kleiderkammer ohne vorheriges Anprobieren mit einem Größensatz bleibt das genannte Problem nun mal nicht aus.

3. Einen Stiefel bei der Anprobe als vollkommen passend einzuschätzen halte ich für schwierig lediglich die Länge läßt sich als passend erkennen. Probleme mit der Schaftweite treten meist erst nach einiger Tragezeit auf, wenn das Leder weicher geworden ist.


Und? Was ändert ein Schnürstiefel daran? Entweder er passt, oder passt eben nicht. Wenn der Stiefel selbst zu schmal oder zu weit ist, dann bringt auch die Schnürung nix.
Wenn man Handschuhgröße 9 hat, dann hat man Handschuhegröße 9. Es ist schon ziemlich blauäugig zu glauben, ein 12er Handschuh wäre (sogar der) besser(e), solange man ihn nur kräftig genug um den Unterarm klettet. Same is here.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio539208
Datum28.01.2009 00:1630860 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Steffen WenzAuch wenn mich einige jetzt dafür steinigen werden lehne ich mich jetzt mal ganz weit aus dem Fenster und sage: Diese Dienstanweisung kann rechtlich nicht bindend sein. Weder erlischt dein Versicherungsschutz noch kann der Leiter der Feuerwehr sich hier rechtlich auf irgend ein Gesetz berufen.

Soso... wie war das nochmal mit Helmlamen und Ex-Schutz?


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW539209
Datum28.01.2009 00:1630681 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzHabe ich da in jedem Fall die Kontrolle über die Aussonderungszeit?
Im Falle einer vernünftigen Inventarisierung der Feuerwehr schon. Denn auch privat angeschaffte Gerätschaften müssen bei der Feuerwehr inventarisiert und erfasst sein. Ein durch eine Löschgruppe privat beschafftes Strahlrohr zB wird ja auch durch den Gerätewart geprüft.

Abgesehen davon, ohne irgendjemanden etwas unterstellen zu wollen wage ich mal zu bezweifeln, dass die Aussonderungszeiten bei Helmen bei den wenigsten Feuerwehren überhaupt eingehalten werden, oder gar bei allen Feuerwehren bekannt ist, dass es solche überhaupt gibt.


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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW539210
Datum28.01.2009 00:2230767 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierUnd? Was ändert ein Schnürstiefel daran? Entweder er passt, oder passt eben nicht. Wenn der Stiefel selbst zu schmal oder zu weit ist, dann bringt auch die Schnürung nix.

Nix, hab ich auch nicht gesagt ;-) Ein Schaftstiefel mit passendem Schaft kann genau so gut sein. Da wo nur Einheitsgrößen beschafft werden, gilt leider auch häufig "friss oder stirb" nimmste die nicht gibts halt nix anderes. Ich bin übrigens auch im Besitz eines passenden Schaftstiefels. Dieses Paar ist allerdings selbst beschafft.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen539211
Datum28.01.2009 00:2330708 x gelesen
Geschrieben von Lutz WagnerDenn auch privat angeschaffte Gerätschaften müssen bei der Feuerwehr inventarisiert und erfasst sein.

Da sie nicht Teil des Inventars sind, dürfte dies mitunter schwierig sein.

Geschrieben von Lutz WagnerEin durch eine Löschgruppe privat beschafftes Strahlrohr zB wird ja auch durch den Gerätewart geprüft.

Dazu fallen mir zwei Fragen ein:

1. Warum sollte der Träger der öffentlichen Feuerwehr dafür Ressourcen aufbringen müssen?

2. Wie kann irgendwas ohne Rechtspersönlichkeit Anschaffungen tätigen?

MkG
Marc


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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen539212
Datum28.01.2009 00:2730670 x gelesen
Geschrieben von Lutz WagnerIm Falle einer vernünftigen Inventarisierung der Feuerwehr schon. Denn auch privat angeschaffte Gerätschaften müssen bei der Feuerwehr inventarisiert und erfasst sein.

Sorry, ich wäre ein bissl angepappt wenn jemand mein Privateigentum inventarisieren wollen würde.

Geschrieben von Lutz WagnerAbgesehen davon, ohne irgendjemanden etwas unterstellen zu wollen wage ich mal zu bezweifeln, dass die Aussonderungszeiten bei Helmen bei den wenigsten Feuerwehren überhaupt eingehalten werden, oder gar bei allen Feuerwehren bekannt ist, dass es solche überhaupt gibt.

Das ist aber ein anderes trauriges Thema.


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio539214
Datum28.01.2009 00:3330819 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Lutz WagnerDa wo nur Einheitsgrößen beschafft werden, gilt leider auch häufig "friss oder stirb" nimmste die nicht gibts halt nix anderes. Ich bin übrigens auch im Besitz eines passenden Schaftstiefels. Dieses Paar ist allerdings selbst beschafft.

Da wo nur Einheitsgrößen beschafft werden bringt auch ein Schnürstiefel keine wirklichen Vorteile. So what?


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW539215
Datum28.01.2009 00:4430657 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey
1. Warum sollte der Träger der öffentlichen Feuerwehr dafür Ressourcen aufbringen müssen?


Ja vielleicht ein Strahlrohr zu kaufen, wer aber zwingt sie zB ein Hohlstrahlrohr anzuschaffen???

Geschrieben von Marc Dickey2. Wie kann irgendwas ohne Rechtspersönlichkeit Anschaffungen tätigen?


Bei uns hat man selbst als Löschgruppe die Möglichkeit einen e.V. zu gründen was sollte also dagegen sprechen

Geschrieben von Marc DickeyDa sie nicht Teil des Inventars sind, dürfte dies mitunter schwierig sein.

Wenn ich es als Verein also gekauft habe wird es in das Inventar der Feuerwehr aufgenommen um Prüfungen zu gewährleisten, bleibt dennoch im Besitz der Löschgruppe/ des Vereines


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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW539216
Datum28.01.2009 00:4630719 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierDa wo nur Einheitsgrößen beschafft werden bringt auch ein Schnürstiefel keine wirklichen Vorteile. So what?

Da wo nur Einheitsstiefel beschafft werden ist man vermutlich auch der Meinung die Welt sei eine Scheibe. Und das Wort Schnürstiefel ist vermutlich auch nicht bekannt.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen539220
Datum28.01.2009 06:5530705 x gelesen
Geschrieben von Lutz WagnerJa? Wieso? Wo ist der Unterschied zwischen einem Helm, den ich von der Gemeinde gestellt bekomme und einem gleichen, den ich mir vielleicht privat bei Ebay ersteigert habe?

ich kenne schlichtweg die Vorgeschichte des Helmes nicht. Woher will ich wissen, was vor dem Kauf damit passiert ist?


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen539221
Datum28.01.2009 07:0830577 x gelesen
Geschrieben von Lutz WagnerJa vielleicht ein Strahlrohr zu kaufen, wer aber zwingt sie zB ein Hohlstrahlrohr anzuschaffen???

Keiner. Und dementsprechend kann sie auch keiner Zwingen irgendwelche Folgekosten für irgendwelche Geräte zu zahlen, die sie nicht anschaffen wollen.

Geschrieben von Lutz WagnerBei uns hat man selbst als Löschgruppe die Möglichkeit einen e.V. zu gründen was sollte also dagegen sprechen

Nicht die Löschgruppe würde den Verein Gründen. Das sind wohl eher Personen, die (zufällig) auch in der Löschgruppe zusammen ihren Dienst versehen, die sich dafür zusammentun.

Geschrieben von Lutz WagnerWenn ich es als Verein also gekauft habe wird es in das Inventar der Feuerwehr aufgenommen um Prüfungen zu gewährleisten, bleibt dennoch im Besitz der Löschgruppe/ des Vereines

Warum sollte der Träger der Feuerwehr irgendwelches Vereinseigentum prüfen wollen?

MkG
Marc


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW539222
Datum28.01.2009 07:1331017 x gelesen
Hat mit einen imho ganz einfachen Grund, er kann nicht sicherstellen das ihr euch PSA beschafft die die entsprechenden Vorgaben erfüllen. Er ist erst einmal in der Fürsorgepflicht und muss dieses auch sicherstellen.
Das könnte er nur wenn er sich von jeden Teil den Kaufnachweis geben lässt in dem vermerkt ist was nun genau erworben wurde mit den entsprechenden Unterlagen welche Schutzfunktion diese nun erfüllen.
Ich denke du merkst das ist kein unerheblicher Aufwand ist.
Gruß
Sven


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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW539261
Datum28.01.2009 11:2630500 x gelesen
Geschrieben von Christian Fleschhutich kenne schlichtweg die Vorgeschichte des Helmes nicht. Woher will ich wissen, was vor dem Kauf damit passiert ist?

Das Zitat setzte ich nur als Beispiel ein.
Beispiele und Einwände wie sie jetzt immer öfter auftauchen, "Cheffe" kann nicht prüfen- den ist Zustand oder die Norm erkennen.
Ausgehend von der Ursprungsfrage reden wir aber über Ausrüstung und PSA welche der jeweiligen DIN/EN entsprechen und nicht die Uniformität in Frage stellen.


Für mich ist die Beschaffung privater PSA immer der Fingerzeig auf einen Mangel, so gesehen die Bitte mit dem Zaunpfahl.

Bitte bitte, statte mich so aus das ich meiner (ehrenamtlichen) Tätigkeit sicher und unversehrt nachkommen kann

Im Einzelfall sicher kein Grund für Kopfschmerzen, wenn aber mehrere mit eigenen Stiefeln ect. daher kommen sollte sich etwas bewegen.

Wenn ich als kl. Löschknecht den Wehrführer nur bei der Jahresdienstbesprechung zu Gesicht bekomme, wird es mir schwer fallen mit ihm solche Probleme zu besprechen, hier wäre der ein oder andere GF gefordert das Problem bereits im Vorfeld weiter zu leiten.

Bewegt sich nichts oder gibt es wie oben geschrieben eine Unterlassungsanweisung bleibt noch ein Gespräch, was längst überfällig ist, oder zuletzt- aber nicht zwingend letztendlich -der freiwillige Weg...viele werden viel helfen.
Der Ein und Austritt ist z.B. Freiwillig.

Hört sich hart an, aber ich habe nur einen Körper und den gebe ich nicht ... für billig her ;)


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen539282
Datum28.01.2009 12:3630440 x gelesen
Geschrieben von Thomas MiddekeFür mich ist die Beschaffung privater PSA immer der Fingerzeig auf einen Mangel, so gesehen die Bitte mit dem Zaunpfahl.

Die Frage ist ob es sich um einen objektiven oder einen subjektiven Mangel handelt.

MkG
Marc


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AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen539298
Datum28.01.2009 13:3530467 x gelesen
Ist es ein Mangel wenn die Sicherheitsstandarts den Anforderungen entsprechen?

Wer legt die Mindeststandarts fest?

Wer setzt diese Standart innerhalb einer Verwaltungseinheit um (Die Feuerwehr ist ein Teil der öffentlichen Verwaltung)?

Ein Standart ist kein Mangel wenn er den rechtlichen Anforderungen entspricht, hat natürlich nichts mit der Möglichkeit einer Optimierung zu tun.

Wie könnte ein Qualitätsmanagement zur Überwachung der angesprochenen Problematik aussehen?
Wer übernimmt Personell die Überwachung zur Einhaltung von Vorschriften?

Wer übernimmt zur Zeit die Verantwortung im Rahmen der Gesamtverantwortung?
-> Das ist die Ausgangsanlage die im Bespiel geschildert wurde.

Am einfachsten einmal mit dem Rechtsamt der zuständigen Verwaltungseinheit Kontakt aufnehmen und nachfragen!
Hier ist aus der Sicht der Feuerwehrleute, die damit ein Problem haben, eine juristische Abklärung gefragt.
Die Antwort dazu kann sich aber jeder schon im Vorfeld selber geben. :-)

Der Leiter der genannten Verwaltungseinheit wird sich sicher über die rechtlichen Rahmenbedingungen seiner Gesamtverantwortung beraten lassen haben.

Weisungsbefugt ist er auf jeden Fall -> eine Nichtbeachtung kann auf jeden Fall disziplinarische Konsequenzen haben.


Grµß Rüdiger

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AutorAlex8and8er 8D., Castrop-Rauxel / NRW539299
Datum28.01.2009 13:4330447 x gelesen
Hallo, vielen Dank schon mal für die zahlreichen Antworten zu dem Thema....

Vorab an die Gemeinde....ich werde mich hüten hier entsprechende Interna auszuplaudern.....ich habe nur die Quelle und den Anlass angegeben....

Was mich interessiert, ist aber leider noch nicht abschließend beantwortet worden: Gibt es eine Text-(Rechts-)Quelle, die den generellen Einsatz von Helmlampen verbietet, da mit Anbau die Betriebserlaubnis erlischt? Ich sehe jetzt mal von der besseren Nichtverwendung von Helmlampen/Visieren im Innenangriff ab, dies ist sicherlich selbstverständlich.

Was die Stiefelproblematik angeht, sehe ich durch die Beschaffung von Ha.x-Schnür-Stiefeln für die Hauptis und Schlupfstiefeln (meine von EWS wären die) für die FF die Gefahr einer 2-Klassen-Feuerwehr....zumal ja die erwähnte Fürsorgepflicht sowohl für die Hauptis als auch die FF besteht.

Eine Regelung per DA wäre ja sicherlich wünschenswert, ist aber (bisher) nicht erfolgt.....dann hätte man auch mal ne schriftliche Aussage zu dem Thema.....


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AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen539301
Datum28.01.2009 13:4530391 x gelesen
Vergiss nicht die angesprochene Thematik fällt, je nachdem wie es der Leiter der angesprochenen Verwaltungseinheit aufzieht, nicht unter die allgemeine Rechtsprechung sondern unter die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Da gehen die Uhren anders!

Entspricht eine solche Anordnung den rechtlichen Anforderungen, in Hinblick auf das Direktionsrecht, eines Leiters einer öffentlichen Verwaltungseinheit?

Inhaltlich in Bezug auf die Schutzkleidung ist dies bei der Entscheidungfindung Zweit- oder Drittrangig.

Ein emotionaler Ansatz bei solch einer Diskussion führt nicht zum Erfolg.


Grµß Rüdiger

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AutorStef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz539302
Datum28.01.2009 13:5830390 x gelesen
Hi Alexander,
umstrittenes Thema lies mal hier
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW539318
Datum28.01.2009 15:1930303 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyNicht die Löschgruppe würde den Verein Gründen. Das sind wohl eher Personen, die (zufällig) auch in der Löschgruppe zusammen ihren Dienst versehen, die sich dafür zusammentun.

Hier ist nicht die Rede von einem Förderverein


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW539330
Datum28.01.2009 15:5030257 x gelesen
Geschrieben von Bach RüdigerEin Standart ist kein Mangel wenn er den rechtlichen Anforderungen entspricht

Ein Standart wird geändert wenn die Zahl der Unglücksfälle öffentliche Aufmerksamkeit erregt.


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland539340
Datum28.01.2009 16:2430488 x gelesen
Zuerst ist der Wehrleiter mal weisungsbefugt. Also weg mit dem privaten Zeug.
Nun kann man aber über alles Reden und eine Lösung finden (Liste mit privat beschaffter Ausrüstung und freiwilliger Kontrolle durch WL und die Gerätewarte). Wenn sich der WL aber nicht erweichen lässt.......
Es soll aber Leute geben, die mit den dienstlich gelieferten Stiefeln orthopädische Probleme haben (Fußstellung, Rückenprobleme usw.). Wenn nun über den Wehrleiter an die Verwaltung etliche Anträge eingehen andere (teurere) Stiefel (mit Einlagen oder extra Fußbett) zu beschaffen......
Oder es gibt Leute die von der Aluschüssel Kopfweh bekommen.......

Wenn nun etliche solche Anträge die Verwaltung Zeit und Geld Kosten......


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen539364
Datum28.01.2009 17:2530246 x gelesen
Was soll mir das sagen,

hat es bei deiner Fragestellung in diesem Thread eine erhöte Anzahl von Unglücksfällen gegeben?

Hier geht es in erster Linie um die Frage, wie in Bezug auf eine Anordnung der rechtliche Rahmen in einer Verwaltungseinheit (Feuerwehr = Teil der Gemeindeverwaltung) ist.

Zitat: "Die Nutzung jeglicher privat angeschaffter PSA wurde untersagt"

In der Fragestellung geht es nicht um Feuerwehrtechnik sondern um rechtliche Fragen in der öffentlichen Verwaltung (Verwaltungsrecht).

Oder sehe ich das ganz verkehrt?

Wie gesagt keine Emotionen sondern Rechtsfragen aus dem Verwaltungsrecht.


Grµß Rüdiger

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AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen539365
Datum28.01.2009 17:2930171 x gelesen
Ich vermisse bei der Thematik, dass jemand einmal drüber berichtet hat über den Dienstweg versucht zu haben eine Klärung zu erreichen.

Die Hierarchien sind doch ganz klar geregelt, wenn ich mit dem Hänschen nicht klar komme gehe ich halt zum Hans...................


Grµß Rüdiger

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen539375
Datum28.01.2009 18:2130204 x gelesen
Geschrieben von Lutz WagnerHier ist nicht die Rede von einem Förderverein

Sondern von was? Letztendlich doch wohl eine irgendwie geartete privatrechtliche Vereinigung von Personen. Ob dieser verein nun fördern, saufen oder was auch immer soll ist bei der Betrachtung seines Rechtsverhältnisses zum Träger der Feuerwehr irrelevant.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen539377
Datum28.01.2009 18:2930285 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey
Sondern von was? Letztendlich doch wohl eine irgendwie geartete privatrechtliche Vereinigung von Personen. Ob dieser verein nun fördern, saufen oder was auch immer soll ist bei der Betrachtung seines Rechtsverhältnisses zum Träger der Feuerwehr irrelevant.

Vielleicht sagt sich die Kommune aber auch: wenn die (wer auch immer) es schon kaufen, und wir das nicht finanzieren müssen, kommen wir wenigstens für dieFolgekosten (im Rahmen) auf.


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen539380
Datum28.01.2009 18:3430300 x gelesen
Geschrieben von Volker EhrhardtVielleicht sagt sich die Kommune aber auch: wenn die (wer auch immer) es schon kaufen, und wir das nicht finanzieren müssen, kommen wir wenigstens für dieFolgekosten (im Rahmen) auf.

Sicher, daß könnte diese machen. Gibt es häufiger. Ist aber kein Automatismus.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW539405
Datum28.01.2009 21:1830223 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickey
Sicher, daß könnte diese machen. Gibt es häufiger. Ist aber kein Automatismus.


Davon war ja auch zu keiner Zeit die Rede.

Bei uns dürfen gar keine Ausrüstungsgegenstände in den Einsatz gebracht werden, die nicht inventarisiert und damit regelmäßig überprüft werden. Außerdem ist ein Nachweis über den Kauf und die Herkunft zu erbringen. Der Ausrüstungsgegenstand wird theoretisch gesehen nur der Feuerwehr zum Gebrauch zur Verfügung gestellt. Für Reperatur und Folgekosten kommt, so ist es bei uns zumindest, die Gemeinde auf. Wenn das in Hessen anders ist tut mir das leid. Ein Verallgemeinern für ganz Feuerwehrdeutschland funktioniert nun leider einmal nicht.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorPete8r L8., Flöha / Sachsen539413
Datum28.01.2009 21:4530162 x gelesen
Geschrieben von Lutz WagnerDer Ausrüstungsgegenstand wird theoretisch gesehen nur der Feuerwehr zum Gebrauch zur Verfügung gestellt.

Sorry für das Wortglauben.
Den Gegenstand würdest du der Gemeinde zur Verfügung stellen.

Geschrieben von Lutz WagnerFür Reperatur und Folgekosten kommt, so ist es bei uns zumindest, die Gemeinde auf.

Auf welcher Grundlage?
Ich stelle es mir müßig vor für jedes Paar Stiefel,.... eine Nutzungsvereinbarung schreiben bzw. unterschreiben zu müssen.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio539423
Datum28.01.2009 22:2430158 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Alexander DeutschGibt es eine Text-(Rechts-)Quelle, die den generellen Einsatz von Helmlampen verbietet, da mit Anbau die Betriebserlaubnis erlischt?

Nein.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio539424
Datum28.01.2009 22:2630311 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Daniel GehlenEs soll aber Leute geben, die mit den dienstlich gelieferten Stiefeln orthopädische Probleme haben (Fußstellung, Rückenprobleme usw.). Wenn nun über den Wehrleiter an die Verwaltung etliche Anträge eingehen andere (teurere) Stiefel (mit Einlagen oder extra Fußbett) zu beschaffen......

Würde ich als Wehrleiter die orthopädischen Probleme von einem Orthopäden bescheinigen lassen. Wenn die dann noch vorhanden sind wirds RICHTIG teuer.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz539425
Datum28.01.2009 22:3130035 x gelesen
Geschrieben von Christi@n Pannier Soso... wie war das nochmal mit Helmlamen und Ex-Schutz?

Was willst du mir damit sagen? Mir fehlt gerade absolut das Verständnis für den Zusammenhang. Ich habe mich hauptsächlich auf das Verbot des Tragens der privaten PSA bezogen mit meinen Beiträgen.


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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland539426
Datum28.01.2009 22:3830163 x gelesen
Wenn du nur ein bisschen suchst findest du nen Doc der etwas bei dir findet! :-)


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio539428
Datum28.01.2009 22:3930153 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Steffen WenzWas willst du mir damit sagen? Mir fehlt gerade absolut das Verständnis für den Zusammenhang. Ich habe mich hauptsächlich auf das Verbot des Tragens der privaten PSA bezogen mit meinen Beiträgen.

Ganz einfach: Du möchtest ein Arbeitsmittel in einem explosionsgefährdeten Bereich einsetzen. D.h. dein Arbeitsmittel entspricht nicht nur den Anforderungen an Arbeitsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen, sondern wird natürlich auch in regelmäßigen Abständen von einer befähigten Person (nach TRBS 1203) dahingegend geprüft, gewartet und das Ganze sauber dokumentiert.
Wenn man das nicht macht (beispielsweise weil man gerade keine befähigte Person nach TRBS 1203 auftreiben kann), dann hat man zwei Möglichkeiten:
a) man untersagt einfach, dass sich Feuerwehrangehörige irgendwelche Lampen an ihre Helme schrauben, oder
b) man hofft das alles gut geht und hat für den Fall, dass es nicht gut geht, einen guten Anwalt


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio539429
Datum28.01.2009 22:4030250 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Daniel GehlenWenn du nur ein bisschen suchst findest du nen Doc der etwas bei dir findet! :-)

Ja, und dann?
Weißt du, was normale S3-Sicherheitsschuhe in orthopädischer Ausführung kosten? Ich schon.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland539431
Datum28.01.2009 23:1330233 x gelesen
Wieviel?


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz539432
Datum28.01.2009 23:1530117 x gelesen
Kann es sein, daß du mich entweder verwechselst oder meine Beiträge mißverstehst? Ich habe nie geschrieben, daß ich Helmlampen in EX-gefährdeten Bereichen einsetzen möchte. Auch sagt der Ursprungsbeitrag nichts darüber aus, daß Helmlampen aus diesem Grund in der betroffenen Wehr verboten werden sollen.
Ein Verbot von Helmlampen mit dieser Begründung könnte ich sogar noch verstehen. Allerdings wäre ein Verbot in jeglicher Situation dann schon wieder fraglich. Eine Helmlampe abzunehmen dauert nicht lange und könnte vor einem möglichen Einsatz mit Explosionsgefährdung problemlos erfolgen.


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg539436
Datum28.01.2009 23:5030144 x gelesen
Geschrieben von Daniel GehlenWieviel?

Hallo,

je nach Aufwand zwischen 2.000,- € und 3.500,- €, zumindest im Bereich Stuttgart.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer

www.firehelmets.info


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio539444
Datum29.01.2009 01:3730163 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Daniel GehlenWieviel?

Das kommt immer drauf an, was am Schuh geändert werden muß, oder ob es ggf. eine Einzelanfertigung ist. Geht normalerweise los bei mehreren hundert Euro bis hin zu mehreren tausend Euro.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern539466
Datum29.01.2009 08:5230098 x gelesen
Geschrieben von Daniel GehlenWieviel?

Wenns nur ne Sohlenänderung ist (Erhöhung) an einem Modell mit geklebter Sohle kann das ab ca. 300 Euro losgehen, je nach Aufwand und Umfang sind da aber schnell mal einige tausend Euro zusammen.


Grüßle
Christian





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland539582
Datum29.01.2009 17:1129943 x gelesen
Deshalb ja meine Aussage, dass wenn man zu keiner gemeinsamen Lösung kommt. Zumindest bei Stiefeln hat jeder seine eigenen Vorstellungen und Wünsche (Füße). Wenn ich mir dann meine Eigenen zulege kommt dies dem Deldbeutel der Gemeinde und meinem eigenen Wohlempfinden zu gute.


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü539600
Datum29.01.2009 18:2230058 x gelesen
Geschrieben von Rolf ZastrowWelchen Grund könnte denn dann ein Dienstherr haben mir das Tragen dieser Stiefel zu "verbieten" außer der Angst vor irgendwelcher Regressproblematik. ?

Aus einer solchen Hampli / FF- Konstellation habe ich auch schon mal die Begründung gehört, daß die Knobelbecher eione Längere Nutzungsdauer hätten und deshalb für alle wieder beschafft wurden (In der Praxis hatten die Hauptamtlichen dann aber auch knöchelhohe Innendienstsicherheitsschuhe die sie dann auch zum Feuer ausmachen trugen...)

Womöglich deshalb wurden privat beschaffte Stiefel auch dort nie thematisiert.

Allerdings könnte es auch sein, daß dort mal jemand seine Hausaufgaben gemacht und eine Gefährdungsbeurteilung einschließlich der zu nutzenden PSA erstellt und diese PSA festgeschrieben hat.

Ebenso soll es schon vorgekommen sein, daß jemand seine im Dienst beschädigten Luxusstiefel ersetzt haben wollte und das erhebliche negative Schwingungen auslöste.

Aber:
Warum beschafft ihr denn nicht einfach privat das Stiefelmodell, daß die Hauptamtlichen tragen?


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 540668
Datum04.02.2009 07:3729991 x gelesen
Geschrieben von Lutz WagnerBei uns dürfen gar keine Ausrüstungsgegenstände in den Einsatz gebracht werden, die nicht inventarisiert und damit regelmäßig überprüft werden.

Also auch keine Rettungsmesser, Lampen oder ähnliches?

Und wie willst du das ganze prüfen?

Auf welcher Grundlage?


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 540669
Datum04.02.2009 07:4930060 x gelesen
Mahlzeit

Zum Thema welche Schuhe:

Gibt es einen Grund warum das HA Schnür und die EA nur Schlupfstiefel bekommen?

Der Preis kann es ja nicht wirklich sein

Beweis A
Beweis B

Alternativ bietet Ihr ihm doch an das der Unterschied von A zu B vom jeweiligen FA selber getragen wird.

private Schuhe:

von wievielen privaten Schuhen sprechen wir hier?

Ich würde die Schuhe mit Hersteller, Fabrikat, Datum und Norm erfassen und jeden FA einen Schriebselschrieb ausfüllen lassen das er sich verpflichtet regelmäßig zu prüfen ob die Schuhe noch zulässig sind.

Ausserdem hat man dann als Führung den Vorteil das man bei Bedarf die Kameraden ansprechen kann.


Mit kameradschaftlichem Gruß
Florian Besch

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache."

Marko Ramius

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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 27.01.2009 16:46 Alex7and7er 7D., Castrop-Rauxel
 27.01.2009 16:50 ., Bad Hersfeld
 27.01.2009 16:57 Hara7ld 7S., Leinfelden-Echterdingen
 27.01.2009 17:14 Rolf7 Z.7, Waldshut Tiengen
 27.01.2009 17:19 Jürg7en 7M., Weinstadt
 27.01.2009 17:20 ., Bad Hersfeld
 27.01.2009 18:52 Rolf7 Z.7, Waldshut Tiengen
 27.01.2009 19:49 Lore7nz 7W., Hamburg
 28.01.2009 07:13 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 29.01.2009 18:22 Jose7f M7., Bad Urach
 27.01.2009 23:44 Lutz7 W.7, Düren
 28.01.2009 00:00 ., Bad Hersfeld
 28.01.2009 00:06 Jago7 H.7, Köln
 28.01.2009 00:09 Lutz7 W.7, Düren
 28.01.2009 00:15 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 28.01.2009 00:22 Lutz7 W.7, Düren
 28.01.2009 00:33 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 28.01.2009 00:46 Lutz7 W.7, Düren
 27.01.2009 17:21 Hara7ld 7S., Leinfelden-Echterdingen
 27.01.2009 17:07 Mich7ael7 M.7, Saal a.d. Donau
 27.01.2009 17:09 Mich7ael7 S.7, Neustadt an der Aisch
 27.01.2009 17:11 Hara7ld 7S., Leinfelden-Echterdingen
 27.01.2009 17:23 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 27.01.2009 18:48 Henn7ing7 K.7, Dinklar
 27.01.2009 20:13 Jago7 H.7, Köln
 27.01.2009 20:15 Volk7er 7E., Eydelstedt
 27.01.2009 20:18 Chri7sti7an 7F., Fürth
 27.01.2009 20:22 Paul7 H.7, Bremen
 27.01.2009 20:53 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 27.01.2009 20:59 Chri7sti7an 7F., Fürth
 27.01.2009 21:13 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 27.01.2009 21:19 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 27.01.2009 21:23 Chri7sti7an 7F., Fürth
 27.01.2009 21:21 ., Bad Hersfeld
 28.01.2009 13:45 Bach7 R.7, Weitolshausen
 27.01.2009 22:01 Klau7s B7., Isernhagen
 27.01.2009 23:27 Dani7el 7B., Nörtershausen
 27.01.2009 21:06 Chri7sti7an 7F., Wernau
 27.01.2009 21:12 Jago7 H.7, Köln
 27.01.2009 21:11 Pete7r L7., Flöha
 27.01.2009 21:16 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 27.01.2009 21:29 Pete7r L7., Flöha
 27.01.2009 21:46 Chri7sti7an 7F., Fürth
 27.01.2009 21:50 Pete7r L7., Flöha
 27.01.2009 23:16 Chri7sti7an 7S., Offenburg
 27.01.2009 23:24 Pete7r L7., Flöha
 27.01.2009 23:54 Lutz7 W.7, Düren
 27.01.2009 23:58 Pete7r L7., Flöha
 28.01.2009 00:16 Lutz7 W.7, Düren
 28.01.2009 00:23 ., Bad Hersfeld
 28.01.2009 00:44 Lutz7 W.7, Düren
 28.01.2009 07:08 ., Bad Hersfeld
 28.01.2009 15:19 Lutz7 W.7, Düren
 28.01.2009 18:21 ., Bad Hersfeld
 28.01.2009 18:29 Volk7er 7E., Eydelstedt
 28.01.2009 18:34 ., Bad Hersfeld
 28.01.2009 21:18 Lutz7 W.7, Düren
 28.01.2009 21:45 Pete7r L7., Flöha
 04.02.2009 07:37 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 28.01.2009 00:27 Pete7r L7., Flöha
 28.01.2009 00:02 ., Bad Hersfeld
 28.01.2009 06:55 Chri7sti7an 7F., Fürth
 28.01.2009 11:26 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 28.01.2009 12:36 ., Bad Hersfeld
 28.01.2009 13:35 Bach7 R.7, Weitolshausen
 28.01.2009 15:50 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 28.01.2009 17:25 Bach7 R.7, Weitolshausen
 28.01.2009 17:29 Bach7 R.7, Weitolshausen
 27.01.2009 23:27 Math7ias7 Z.7, Offenbach
 28.01.2009 00:16 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 28.01.2009 22:31 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 28.01.2009 22:39 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 28.01.2009 23:15 Stef7fen7 W.7, Elmstein
 27.01.2009 23:18 Math7ias7 Z.7, Offenbach
 27.01.2009 23:26 Jago7 H.7, Köln
 28.01.2009 13:43 Alex7and7er 7D., Castrop-Rauxel
 28.01.2009 13:58 Stef7an 7J., Birlenbach
 28.01.2009 22:24 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 28.01.2009 16:24 Dani7el 7G., Überherrn
 28.01.2009 22:26 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 28.01.2009 22:38 Dani7el 7G., Überherrn
 28.01.2009 22:40 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 28.01.2009 23:13 Dani7el 7G., Überherrn
 28.01.2009 23:50 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 29.01.2009 01:37 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 29.01.2009 17:11 Dani7el 7G., Überherrn
 29.01.2009 08:52 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 04.02.2009 07:49 Flor7ian7 B.7, Völklingen
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