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Straßenverkehrsordnung
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaVerkehrsregelung Fw etc, war: Northeim: Feuerwehren sollen künftig bei Festumzügen den Verkehr regeln10 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW889984
Datum21.02.2025 22:27      MSG-Nr: [ 889984 ]541 x gelesen

Geschrieben von Ulrich C.Was passiert denn, wenn sich jemand nicht an die Anweisungen/Absperrungen der Fw hält?

Vermutlich wird dann irgendwer ganz doll böse, vielleicht stampft er sogar mit dem Fuß auf? *SCNR*


Ich gehe davon aus, dass abweichend vom ersten Eindruck des Wortlautes dieser Vorschrift hier FM(SB) zu Polizeibeamten i.S.d. StVO werden. Dann wäre ein Verstoß gegen die Anweisungen eine Ordnungswidrigkeit (§ 36 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 128/129 BKat)

Im Grundtatbestand also 20 Euro Verwarngeld beim Verstoß gegen eine Anweisung, 70 Euro und ein Punkt bei einem Zeichen oder einem Haltgebot; für Radfahrer nur 35 Euro. Für Fußgänger allgemein nur 5 Euro sowohl für Anweisung als auch für Zeichen und Haltgebot.

Bei der Bedienung von Lichtzeichenanlagen oder dem Aufstellen von Verkehrszeichen gelten die zugehörigen Tatbestände mit ihren Regelsätzen.

Am Ende wird sowas vermutlich noch deutlich seltener geahndet als bei "echten Polizisten".

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