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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEntscheidung ob Sonderrechte, DGUV 205-024    # 4 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz886995
Datum23.02.2024 18:05      MSG-Nr: [ 886995 ]1198 x gelesen

Hallo,

die jeweilige Führungskraft oder je nach Maßgabe die Leitstelle bestimmt, ob die Inanspruchnahme nach deren Einschätzung gerechtfertigt ist, also ob die Sonderrechte generell bei diesem Einsatz in Anspruch genommen werden dürfen. Ob der Fahrer im jeweiligen Einzelfall dann die Sonderrechte beansprucht (also gerade an der betreffenden Stelle schneller als sonst erlaubt fährt, an einer Kreuzung bei eingeschaltetem Blaulicht/Horn Wegerecht beansprucht, eine nur für Anlieger freigegeben Straße als Abkürzung nimmt, das Fahrzeug an der Einsatzstelle im Halteverbot oder mitten auf der Straße abstellt), obliegt dem Fahrer.

Gruß,
Michael

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 23.02.2024 17:11 Darr7e H7., hamburg
 23.02.2024 18:05 Mich7ael7 W.7, Herchweiler  
 23.02.2024 18:19 Udo 7B., Schiltach
 23.02.2024 23:02 Henn7ing7 K.7, Dortmund

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