Da wurden die Fehler schon weit in der Vergangenheit gemacht. Ein Feuerwehrhaus für zwei vormals eigenständige Gemeindefeuerwehren erfordert halt nicht nur einen Beschluss im Gemeinderat, sondern auch viel Aufklärungsarbeit und Fingerspitzengefühl. Ich habe das in anderen "Fusionswehren" schon mitbekommen. Das ist nicht einfach, aber mit gesundem Menschenverstand doch machbar.
Das Bayerische Feuerwehrgesetz sieht als einzige Möglichkeit zur Auflösung einer Feuerwehr vor, dass diese von sich aus beschließt, sich aufzulösen. Eine Kommune kann eine Feuerwehr nicht auflösen, erklärt Kreisbrandrat Christof Grundner und ergänzt, da die Feuerwehren in den Orten ja eine wichtige gesellschaftliche und sicherheitsrelevante Säule darstellen, war es der Gesetzgebung wichtig, dass deren Fortbestand auch nach einer Eingemeindung gesichert bleibt und das ehrenamtliche Engagement der Mitglieder aufrecht erhalten bleibt. Weiter fordert der Gesetzgeber, dass die Gemeinden als Pflichtaufgabe ihre Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten sowie auszubilden haben.
Diesen Passus finde ich schon spannend. Kann also eine Gemeinde mit von mir aus 5 Ortsteilen nicht sagen, wir legen diese 5 Ortsteilfeuerwehren zu zwei neuen Standorten zusammen, nur weil die FW-Vereine dagegen sind ? Aber finanzieren dürfen die Kommunen aber weiterhin schön fleißig...
Beste Grüße aus dem Kraichgau
Sebastian Stadler
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Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung
und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.
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