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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | KatS in Kreisen/Stäbe, war: Gutachten zum Katastrophenschutz im Ahrtal: | 36 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 886756 | ||
Datum | 31.01.2024 12:05 MSG-Nr: [ 886756 ] | 1085 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Sebastian K. Wenn man feststellt, dass sie es irgendwann nicht mehr sind, braucht man auf den Ebenen darüber auch entsprechende Fähigkeiten, Befugnisse, und v.a. auch den Willen (oder eindeutig definierte Kriterien), diese Feststellung auch mal (von oben herab) zu treffen. " Von oben herab " wären über der Kreisebene hinaus beispielsweise in BaWü die feuerwehrtechnische Beamten samt Stäbe in den Regierungspräsidien bzw. im Innenministerium zuständig. Lt. FwG § 22 die Aussichtsbehörden oder entsprechend im § 20 des Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG geregelt. Wie weit man von diesen übergeordneten Stellen diesbezüglich Hilfe erwarten darf/kann ? Erfahrungen ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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