Guten Tag
Geschrieben von Michael W.
eine Situation, wie es sie vermutlich bei hunderten Feuerwehren landauf landab gibt, die nur ein Staffelfahrzeug haben.
Durchaus ( leider ? ) vielfach Realität.
Die Kommune ist in der Pflicht, das vorzuhalten, was den Anforderungen entspricht. Wenn ihr mehr Personal als nötig habt, so ist das schön und gut, rechtfertigt aber erstmal nicht die Vorhaltung von weiteren Fahrzeugen. Die orientiert sich an anderen Dingen.
Nur weil ein MLF* gem. DIN-14530-25 zwar die feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe (1/8), dessen Besatzung aber nur aus einer Staffel (1/5) besteht, könnte man da nicht eine Art Verpflichtung schaffen, dass die Gemeinde zur Nachführung der restlichen Mannschaft zur Gruppenstärke und evtl. weiterer Einsatzkräfte beispielsweise noch ein MTW * oder kleines MZF* vorhalten sollte ?
Klar, die Unterstellmöglichkeit stellt mancherorts ein Problem dar; aber mit Privatfahrzeugen zu agieren finde ich ebenfalls suboptimal.
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
*Symbolbilder
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
Geändert von Bernhard D. [25.12.23 10:07] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |