Geschrieben von Nils J.Das Beratungsbüro hat nur die, seiner Meinung nach, für unsere Kommune rechtlich notwendige Minimalaustattung definiert.
Das ist zunächst mal ja deren Job...
Allerdings guck ich mir selbst durchaus dabei immer die Realität an... Und das ist noch längst nicht Wünsch-Dir-Was, sondern kann z.B. beim VSA durchaus sinnhafte Gründe haben (z.B. Sicherheit, Einsatzzeitreduzierung), oder eben auch unmöglich sein, weil die Anwendung in einigen Bundesländern nicht ganz - sagen wir mal vorsichtig - "unproblematisch" (bzw. wieder an Auflagen) gebunden ist...
Zu den konkreten Aufgaben im KatS (eigentlich die Länder und als untere KatS-Behörden i.d.R. die Kreise) brauchen wir nicht lang reden. Da ist viel "nix" in den Bundesländern, und wenn der Kreis dann wenig engagiert ist, bleibt am Schluß ggf. was bei der Gemeinde hängen, über deren Zuständigkeit dann man zwar ablehnender Meinung sein kann, aber wenn weder Bund (natürlich!) noch Land noch Kreis eine Sandsackfüllmaschine kauft, die Gemeinde aber oft von Lagen mit Bedarf betroffen ist, warum sollte die dann keine selbst kaufen, wenn das hunderte Stunden Zeit und zig Stellplätze für Paletten spart (weil man weniger gefüllte Säcke vorhalten muss!)...
Und hats halt Vorteile, wenn der Gutachter Lage aus eigener Erfahrung kennt ... ;-)
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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