1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
1. Hauptamtlich
2. Hinterachse
Geschrieben von Michael L.Evtl. könnte das daran liegen das man von Seiten des Aufgabenträgers der Meinung ist das man mit Feuerwehrleiten keine 39 Stunden pro Woche voll bekommt und daher der WL noch was nebenbei machen sollte was auch irgendwie mit Feuer zu tun hat. VB zum Beispiel. Ja, und dann stellt man fest, dass der VB gar nicht Aufgabe des Wehrleiteraufgabenträgers ist, und Raucherpausen haben ja irgendwie auch noch was mit Feuer zu tun ;-)
Andererseits: Aufgabenträger mit 250 Feuerwehrleutchen, davon 100 AGT. Wehrleiter A hat vor Jahren schon eine Software angeschafft, in die der Sachbearbeiter der Verwaltung die absolvierten G26.3 einträgt, der Atemschutzgerätewart die absolvierten Streckendurchgänge, der AGT bekommt eine automatisch generierte Mail wenn eins davon abläuft, und wenn dazu Sammeltermine zu organisieren sind läuft allenfalls der einzelne Wehrführer noch seinen 10 AGT hinterher. Wehrleiter A kann jederzeit auf seinem Smartphone anschauen, in welcher Einheit wieviele AGT grundsätzlich einsatzbereit sind.
Wehrleiter B holt sich die vom Rathaus oder dem Arzt ihm zugeschickten Bescheinigungen aus dem Briefkasten, führt erfolgreich eine Feierabend-Excel-Liste und startet alle paar Wochen mal eine große Telefonaktion, um säumigen AGT Termine zu vermitteln.
Welcher Wehrleiter wird lauter über die Arbeitsbelastung stöhnen?
Es gibt Kommunen, da werden 1-2x im Jahr zentral die Feuerlöscher überprüft, da holt dann ein Hausmeister die Löscher aus den Gerätehäusern und bringt sie später wieder dorthin zurück. Die Feuerwehrführung und -leitung bekommen den Termin per Mail mitgeteilt, mehr Aufwand wie zwei Sätze zu lesen haben sie eigentlich nicht. Anderso steht dann die Prüfung der kommunalen Feuerlöscher in der Stellenbeschreibung der Wehrleitung (oder der des anderen aktuellen Trend-Jobs, dem HA-Gerätewart, oder sicherheitshalber gleich in beiden).
Als der Rechnungshof vor ein paar Jahren (2016) mal ein Gutachten zum Personalbedarf der Verbandsgemeindeverwaltungen erstellt hat, war die Bandbreite, wieviel Stellen Brandschutzsachbearbeitung pro 1000 Einwohner aktuell in den VG vorgehalten werden, so groß wie in fast keinem anderen Sachgebiet. Weil es überall einerseits historisch, andererseits eben auch nach Kenntnissen und "Vorlieben" der ehrenamtlichen Kräfte gewachsen ist, wieviel Arbeit noch für den Verwaltungsmitarbeiter übrig bleibt. Das Gutachten attestierte z.B. einen anzuerkennenden Mehrbedarf, wenn schriftlich verfasste Einsatzberichte (jaja, der gute alte Landesvordruck, kreuze 10 von 250 Kästchen an und würfel ein paar Zahlen) im Rathaus in der EDV erfasst werden, und nicht beim Wehrleiter daheim.
Ich glaube, da könnte mancherorts heute auch noch einiges an Optimierungsmöglichkeiten zu finden sein.
Gabs eigentlich schon überlieferte gegensätzliche Fälle? Eine Kommune hat den Wehrleiter im HA, dessen gewünschter/gewählter Nachfolger sagt, macht ne einfache Verwaltungsstelle draus, ich organisiere das so, das ich meinen Part im EA schaffe? Wenn ich mir aktuell die Personalentwicklung (und Tarif-...) im öD und der Wirtschaft anschaue, könnten solche Überlegungen bei manchen auch durch den Taschenrechner erfolgen.
"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)
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