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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Moderne Stadtplanung und Belange von BOS | 52 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8H., Goldkronach / Bayern | 885189 | ||
Datum | 28.09.2023 16:45 MSG-Nr: [ 885189 ] | 622 x gelesen | ||
Geschrieben von Heinrich B. Das Geld ist nicht zweckgebunden, damit kaufts du dich nur von der Verpflichtung frei, die nach den Vorschriften erforderlichen Stellplätze zu errichten. In Bayern ist das Geld zweckgebunden, wobei die Gemeinden einen gewissen "Spielraum" haben: Art. 47 Abs. 4 BayBO: Die Gemeinde hat den Geldbetrag für die Ablösung notwendiger Stellplätze zu verwenden für 1. die Herstellung zusätzlicher oder die Instandhaltung, die Instandsetzung oder die Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen einschließlich der Ausstattung mit Elektroladestationen, 2. den Bau und die Einrichtung von innerörtlichen Radverkehrsanlagen, die Schaffung von öffentlichen Fahrradabstellplätzen und gemeindlichen Mietfahrradanlagen einschließlich der Ausstattung mit Elektroladestationen, 3. sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs. | ||||
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